16 Tipps für Ihre Steuererklärung
Die meisten Arbeitnehmer in Deutschland sind nicht dazu verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Dennoch kann es in vielen Fällen sinnvoll sein, die Einkommensteuererklärung einzureichen, weil eine Steuererstattung winkt. Das betrifft sogar rund 90 Prozent aller Fälle bei Arbeitnehmern.
In unserem Beitrag möchten wir Ihnen eine Reihe nützlicher Hinweise und Tipps geben, die im Zusammenhang mit der Steuererklärung stehen. Sie erfahren zum Beispiel, welche Ausgaben die Steuerlast mindern, wie Sie mit wenig Hilfe eine Steuererklärung abgeben, welche Formulare einzureichen sind und dass Sie oft eine Reihe vermutlich nicht gedachter Ausgaben steuerlich geltend machen können.
Tipp 1: Freiwillige Abgabe einer Steuererklärung lohnt meistens
Statistisch betrachtet ist es so, dass in neun von zehn Fällen die Abgabe einer freien Steuererklärung für Arbeitnehmer lohnt, weil zumindest eine kleinere Erstattung dabei herauskommt. Es gibt eine Reihe von Voraussetzungen, bei deren Vorliegen sich die Abgabe einer freiwilligen Steuererklärung lohnen dürfte, insbesondere:
- Hohe Werbungskosten über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag
- Hohe außergewöhnliche Belastungen
- Beschäftigung eine Haushaltshilfe
- Alleinerziehend (nicht in Steuerklasse II)
- Verheiratet mit Steuerklassen-Kombination IV und IV
- Berufseinsteiger (nicht das komplette Jahr beschäftigt)
Tipp 2: Steuererklärung elektronisch anfertigen
Schon seit vielen Jahren gibt es auch für Privatpersonen mittlerweile die Möglichkeit, die Steuererklärung elektronisch anzufertigen. Dies funktioniert einfach über die ELSTER-Software, die von den Finanzämtern zur Verfügung gestellt wird. Der Vorteil im Vergleich zur Steuererklärung auf Papier besteht darin, dass Sie bereits getätigte Eingaben speichern können, im Programm hilfreiche Erklärungen gegeben werden und das Erstellen der Einkommensteuererklärung schlichtweg schneller und einfacher ist.
Tipp 3: Abgabe der Steuererklärung ohne Quittungen und Belege
Bei vielen Verbrauchern herrscht nach wie vor ein Irrtum vor, nämlich dass Quittungen und Belege mitsamt der Steuererklärung einzureichen sind. Das ist allerdings seit dem Jahre 2017 nicht mehr der Fall. Sie sollten die Quittungen dennoch aufbewahren, denn es kann passieren, dass die Finanzämter – zum Beispiel im Rahmen einer Steuerprüfung oder Stichprobenkontrolle – anschließend doch die Nachweise haben möchten.
Tipp 4: Allgemeine Abgabefrist bei der Steuererklärung beachten
Wichtig ist, dass Sie die Einkommensteuererklärung fristgerecht abgeben, falls Sie generell zur Abgabe verpflichtet sind. Gleiches gilt allerdings auch für eine freiwillige Abgabe der Einkommensteuererklärung. Die allgemeine Abgabefrist endet am 31. Juli des jeweils folgenden Jahres. In 2022 gibt es aufgrund der Corona-Pandemie allerdings die Ausnahme, dass die Frist bis zum 31. Oktober verlängert wurde.
Tipp 5: Zahlreiche Ausgaben können die Steuern senken
Der fünfte Tipp ist sicherlich ganz besonders interessant, denn hier geht es um eine Reihe von Ausgaben, die letztendlich die zu zahlende Steuer mindern können. Falls Sie diese Ausgaben hatten, sollten Sie diese auf jeden Fall im Rahmen der Einkommensteuererklärung angeben. Zu den wichtigsten Ausgaben, die größtenteils in den Bereich der Werbungskosten fallen, zählen insbesondere:
- Fahrtkosten
- Reisekosten (berufliche Reise)
- Arbeitsmittel
- Arbeitskleidung
- Lern- und Weiterbildungsmaßnahmen
- Spenden
Fallen die Ausgaben unter die Werbungskosten, dann lohnt sich eine Angabe immer dann, wenn die Werbungskosten-Pauschale von 1.000 Euro überschritten wird, denn diese steht Ihnen ohnehin als Arbeitnehmer immer zu. Meistens reichen bereits etwas längere Wege zur Arbeit, dass Sie aufgrund der Entfernungspauschale von 0,38 Euro pro Kilometer über diese Werbungskosten-Pauschale kommen.
Tipp 6: Geben Sie Umzugskosten in der Steuererklärung an
Ebenfalls zu den Ausgaben, die letztendliche die Steuerlast mindern können, zählen Umzugskosten. Voraussetzung ist natürlich, dass der Umzug aus beruflichen Gründen stattgefunden hat, zum Beispiel durch einen Arbeitgeberwechsel. Dann können Sie in der Einkommensteuererklärung, konkret innerhalb der Anlage N in Zeile 45 bis 48, die angefallenen Umzugskosten als Pauschale von 870 Euro für sich und 580 Euro für jede weitere Person angeben.
Tipp 7: Arbeitszimmer absetzen
Insbesondere aufgrund der Corona-Pandemie haben viele Beschäftigte einen größeren Teil des Jahres von Zuhause aus gearbeitet. Dafür wurde nicht selten ein eigenes Arbeitszimmer geschaffen und eingerichtet. Ist das Arbeitszimmer sogar der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit, dann können Sie die Kosten unbegrenzt absetzen.
Sollten die Bedingungen für das Absetzen eines Arbeitszimmers nicht erfüllt sein, gibt es zudem die Home-Office Pauschale als Alternative. In diesem Fall können Sie nämlich pro Tag, an dem Sie Zuhause tätig war, fünf Euro angeben. Eine Beschränkung gibt es allerdings, nämlich dass dies für maximal 120 Tage im Jahr möglich ist, sodass entsprechend höchstens 600 Euro abzusetzen sind. Die Angaben machen Sie in der Anlage N, Zeile 45.
Tipp 8: Beerdigungskosten angeben bei Tod eines Angehörigen
Unter bestimmten Voraussetzungen ist es nach dem Tod eines Familienmitgliedes möglich, die entstandenen Beerdigungskosten in der Steuererklärung anzugeben. Dies gilt für einen Höchstbetrag von 7.500 Euro und zudem ist die Voraussetzung zu beachten, dass die Beerdigungskosten höher als das Erbe sein müssen. Geltend machen können Sie allerdings nur die Summe unmittelbaren Beerdigungskosten. Dazu zählen in erster Linie:
- Trauerfeier
- Sarg
- Trauerredner
- Blumenkränze
Tipp 9: Kostenfreie Hilfe vom Finanzamt einholen
Falls Sie mit dem Anfertigen der Einkommensteuererklärung gar nicht zurechtkommen, gibt es die Möglichkeit, vom Finanzamt kostenlose Hilfe einzuholen. Dazu stehen mittlerweile Service-Stellen zur Verfügung, wobei allerdings nur konkrete Fragen zum Ausfüllen beantwortet werden. Eine umfangreichere Steuerberatung findet hingegen seitens der Finanzämter nicht statt. Alternativ oder zusätzlich helfen auch Lohnsteuerhilfevereine dabei, die Einkommensteuererklärung richtig auszufüllen. Diesen Service können abhängig Beschäftigte, Beamte, Azubis, Rentner und Studenten in Anspruch nehmen.
Tipp 10: Tierbetreuung in der Steuererklärung angeben
Eine relativ neue absetzbare Ausgabe sind Kosten für eine Tierbetreuung, wenn Sie zum Beispiel Hund oder die Katze nicht mit in den Urlaub mitnehmen konnten oder wollten. Seit einiger Zeit können die entsprechenden Kosten, die zum Beispiel für eine Tierpension angefallen sind, steuerlich geltend gemacht werden. Das geht bis zu einem maximalen Betrag in Höhe von 4.000 Euro.
Tipp 11: Keine Angst vor kleinen Fehlern in der Steuererklärung haben
Manche Verbraucher sehen sich direkt mit einem Bein im Gefängnis, wenn sie – aus Versehen – fehlerhafte Angaben innerhalb der Steuererklärung machen. Davor brauchen Sie allerdings keine Angst haben, denn bei versehentlichen Fehlern kommt es nur in sehr seltenen Fällen direkt zu einem Strafverfahren. In der Regel werden solche Maßnahmen seitens der Finanzbehörden nur dann ergriffen, wenn Sie vorsätzlich falsche Angaben gemacht haben oder es in der Vergangenheit schon mehrfach vorgekommen ist, dass angeblich versehentliche Fehler in der Einkommensteuererklärung zu finden waren, die dann natürlich immer zu Ihren Gunsten ausgefallen sind.
Tipp 12: (Kostenlose) Steuerprogramme nutzen
Es gibt zwar Markt eine Reihe kostenpflichtiger, aber auch nach wie vor gute, kostenfreie Steuerprogramme. In vielen Fällen müssen Sie erst dann etwas bezahlen, wenn die Einkommensteuerklärung an das Finanzamt übermittelt wird. Das bedeutet, dass mittels des Programms im Grunde die gesamte Steuererklärung ausfüllen können und so von den vielen Hilfestellungen profitieren. Aber auch eine kostenpflichtige Steuersoftware, mit der Sie die erstellte Erklärung übermitteln können, kann sich bei durchschnittlichen Beträgen zwischen 20 und 40 Euro lohnen.
Tipp 13: Krankheitskosten steuerlich geltend machen
Im Rahmen der Einkommensteuerklärung haben Sie die Möglichkeit, sogenannte Krankheits- bzw. Gesundheitsausgaben geltend zu machen. Diese Option wird von vielen Steuerpflichtigen jedoch nicht genutzt, weil man oft der Meinung ist, dass solche kleineren Beträge sich nicht lohnen. Tatsächlich können sich die Krankheitskosten jedoch zu einem größeren Betrag ansammeln.
Das Absetzen von der Steuer ist allerdings nur dann möglich, wenn die sogenannte zumutbare Belastung überschritten wurde. Diese beläuft sich auf zwei bis vier Prozent des Einkommens und ist in dieser Spanne von den folgenden Faktoren abhängig:
- Höhe der Einkünfte
- Anzahl der Kinder
- Familienstand
Eine Familie mit zwei Kindern und einem jährlichen Einkommen von beispielsweise 40.000 Euro müsste bei den Krankheitskosten auf mindestens 1.200 Euro kommen, damit eine entsprechende Angabe innerhalb der Einkommensteuererklärung zu einer Steuerminderung führt.
Tipp 14: Wichtige Formulare innerhalb der Einkommensteuerklärung
In den meisten Fällen besteht die Einkommensteuerklärung aus mehreren Formularen, insbesondere aus den sogenannten Anlagen. Die wichtigsten sind:
- Hauptvordruck (muss immer abgegeben werden)
- Anlage Außergewöhnliche Belastungen
- Anlage Sonderausgaben
- Anlage N (für Arbeitnehmer und Rentner)
- Anlage KAP (für Kapitaleinkünfte)
- Anlage R (für Rentner)
- Anlage V (für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung)
- Anlage S (für Selbstständige)
- Anlage EÜR (für Freiberufler mit Einnahmen-Überschuss-Rechnung)
- Anlage AV (für Riestersparer)
- Anlage G (beim gelegentlichen Verkauf von Sachwerten über das Internet oder auf Trödelmärkten)
Tipp 15: Pflegeheimkosten können abgesetzt werden
Ein oft großer Posten innerhalb der Einkommensteuerklärung bei den abzugsfähigen Ausgaben sind Pflegeheimkosten. Immer mehr ältere Menschen müssen in einem Pflegeheim untergebracht werden, sodass entsprechend hohe Kosten entstehen. Auf der dritten Seite des Mantelbogens lassen sich diese entsprechenden Angaben machen, die zu den außergewöhnlichen Belastungen bzw. allgemeinen Ausgaben zählen.
Tipp 16: Kosten für einen Handwerker angeben
Viele Mieter oder Eigentümer lassen in der Wohnung Reparaturen durchführen, ohne die entsprechenden Kosten für Handwerker oder auch sogenannter haushaltsnaher Dienstleistungen anzugehen. Das ist durchaus ein Fehler, denn es ist im Rahmen der Einkommensteuer möglich, bis zu 20 Prozent der Arbeits- und Fahrtkosten erstattet zu bekommen. Arbeitet im Haushalt zudem noch eine Haushaltshilfe, kann die Erstattung bis zu 5.710 Euro betragen.