Die tarifliche Einkommensteuer ist die zu zahlende Steuer aus der Kombination von Einkommensteuer und dem jeweiligen Tarif. Jede Einkommensteuer wird mit dieser Art Formel berechnet. Trotzdem ist das kein Endergebnis der endgültigen Steuerschuld. Man kann von der tariflichen Einkommensteuer immer noch Ermäßigungen abziehen.
Insofern ist das Ergebnis, das man über die tarifliche Einkommensteuer erhält, nur ein Zwischenwert. Wie die einzelnen Teile aufgebaut sind, schauen wir uns genauer an.
Einkommensteuer: Definition und Formen
Die Einkommensteuer wird auf das Einkommen jeder natürlichen Person erhoben. Je nach Art von Beschäftigung der Personen gibt es die jeweils passende Form. So gibt es Lohnsteuer, Kapitalertragssteuer, Bauabzugsteuer oder Aufsichtsratsteuer als Varianten der Einkommensteuer. Sie werden auch als „Quellensteuer“ bezeichnet, da sie jeweils direkt von der Einkommensquelle abgezogen werden.
Die Einkommensteuer ist eine direkte Steuer und wird, da sie Bund, Land und Kommune gleichermaßen zusteht, als Gemeinschaftssteuer kategorisiert. Der Einkommensteuersatz liegt derzeit zwischen 14% und 45% (Spitzensteuersatz). Allerdings kann sich das je nach politischer Lage auch ändern.
Steuerermäßigung
Als Steuerermäßigung kann man sämtliche Freibeträge im Steuerrecht ansehen. Zuerst ist da der Grundfreibetrag von 8.130 € in Jahr 2013 und 8.354 € im Jahr 2014. Bis zu diesem Einkommen muss man keine Einkommensteuer entrichten. Darüber hinaus gibt es Freibeträge für Kinder, Alleinerziehende, Behinderte, den Altersentlastungsbetrag und den Ausbildungsfreibetrag.
Die Höhe der einzelnen Freibeträge kann schwanken und differiert je nach Steuerzahler. So sind einige Freibeträge mit der Steuerklasse verbunden. Andere wiederum (wie zum Beispiel der Kinderfreibetrag) sind abhängig von der Anzahl der Kinder.
Die Summe der Freibeträge wird anschließend vom Gesamteinkommen abgezogen. Dadurch erhält man die tarifliche Einkommensteuer, die für die tatsächliche Steuerschuld relevant ist. Freibeträge können individuell angepasst werden, wie durch die Wahl der Steuerklassen, die bei Verheirateten kombiniert werden können. Jede Änderung verpflichtet allerdings auch zur jährlichen Vorlage der Steuererklärung.
Tarifliche Einkommensteuer
Die tarifliche Einkommensteuer stellt faktisch nur eine Zwischensumme dar. Diese Summe ist ausschlaggebend für die reale Berechnung der Steuerschuld. Im Allgemeinen wird die tarifliche Einkommensteuer durch unterschiedliche Formeln errechnet. Dies kommt ebenfalls auf die jeweiligen Umstände der Besteuerung an.
Bei den verschiedenen Formeln der tariflichen Einkommensteuer werden der Grundfreibetrag und Zehntausendstel-Teile der jeweiligen Grenzbeträge berücksichtigt. Da sich diese Grenzbeträge jährlich ändern, wird auch die tarifliche Einkommensteuer jährlich neu berechnet.
In jedem Falle wird die tarifliche Einkommensteuer als Ausgangssatz für das zu versteuernde Einkommen genutzt. Alle weiteren Ermäßigungen des Steuersatzes (wie beispielsweise Kosten für Werbung oder Betrieb) sind davon nicht betroffen. Die erwähnten Minderungen des Betrages muss man entsprechend beim Finanzamt beantragen. Das ist der jährliche Steuerausgleich, von dem die tarifliche Einkommensteuer einen Teil der Berechnung darstellt.