Vermietung: So machen Sie die Steuererklärung richtig
Jedes Jahr ändern sich die Formulare für die Steuererklärung – so auch die Anlage V, mit der Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung Ihre Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erklären.
Tipp: Legen Sie sich den Formularausdruck neben diesen Beitrag.
Dann können Sie Schritt für Schritt die einzelnen Angaben machen, da wir Sie mit allen Informationen versorgen, die Sie zum Ausfüllen benötigen.
Diese Angaben müssen Sie über sich als Vermieter machen (Zeilen 1 – 3)
Zunächst müssen Sie Ihre persönlichen Angaben machen.
In den Zeilen 1 – 3 des Formulars sind Ihr Name und Vorname sowie Ihre Steuernummer einzutragen. Die Steuernummer hat das Finanzamt Ihnen in einem separaten Brief mitgeteilt, Sie können sie aber auch den Einkommensteuerbescheiden der Vorjahre entnehmen.
Mehrere Eigentümer bilden eine „Gemeinschaft“
Wenn Ihnen das Mietobjekt nicht allein gehört, sondern Sie mit anderen Personen Eigentümer des Mietobjekts sind, bilden Sie zusammen mit diesen anderen Eigentümern eine „Gemeinschaft“.
Das ist etwa der Fall, wenn Sie aus einer Erbschaft Eigentümer eines Mietobjekts geworden sind. Dann sind alle Personen, die zu der Erbengemeinschaft gehören, gemeinsam Vermieter. Tragen Sie in diesem Fall beispielsweise „Erbengemeinschaft Max Mustermann“ in Zeile 1 ein.
Auch Ehegatten, die gemeinsam ein Grundstück besitzen und dieses vermieten, tragen sich hier als Gemeinschaft ein. Dies gilt auch, wenn Sie als Ehegatten bereits die gesamte Steuererklärung gemeinsam abgeben.
Gehört die Immobilie aber nur einem der Ehegatten, ist nur er in den Zeilen 1 – 3 zu berücksichtigen.
Eine Steuernummer für jede Gemeinschaft
Auch eine Gemeinschaft hat eine eigene Steuernummer, die Ihnen ebenfalls vom Finanzamt ausdrücklich mitgeteilt wird oder die Sie aus vorausgegangenen Bescheiden ersehen können.
Wenn Sie erstmals als Gemeinschaft vermieten und noch keine Steuernummer haben, lassen Sie das entsprechende Feld offen. Das Finanzamt teilt Ihnen dann eine Steuernummer mit.
Im rechten Bereich sind Kreuzchen in den Kästen „zur Einkommensteuererklärung“, „zur Körperschaftsteuererklärung“ und „zur Feststellungserklärung“ zu machen. Wenn Sie als Einzelner oder als Grundstücksgemeinschaft die Steuererklärung abgeben, machen Sie das Kreuz bei „zur Einkommensteuererklärung“.
Körperschaftsteuererklärung für juristische Personen
Wenn die Vermietungseinkünfte bei einer sogenannten juristischen Person, also beispielsweise einer GmbH, entstehen, kreuzen Sie „zur Körperschaftsteuererklärung“ an.
Wenn Ihnen die Immobilie nicht allein gehört, sondern beispielsweise der Erbengemeinschaft, kreuzen Sie „zur Feststellungserklärung“ an. In diesem Fall werden die Einkünfte für die Immobilie zunächst in einem sogenannten Feststellungsverfahren ermittelt.
In Ihre Einkommensteuererklärung fällt dann nur der Teil der Einkünfte, der Ihnen zusteht.