Versicherungen steuerlich absetzen – Leitfaden 2024
Ist Ihnen bekannt, dass Sie als Arbeitnehmer und Arbeitnehmerin die Möglichkeit haben, die Kosten für verschiedene Versicherungen von der Steuer abzusetzen? Wenn Sie diese Option nutzen, reduzieren Sie Ihre Steuerlast. Sie erhalten vom Finanzamt einen Teil der Kosten zurück, die mit den Versicherungen verbunden sind.
In unserem Beitrag erfahren Sie, zu welchen Versicherungen Ihre finanziellen Aufwendungen steuerlich geltend gemacht werden können. Wir gehen unter anderem darauf ein, in welcher Form die Beiträge abzugsfähig sind und wo Sie die Angaben innerhalb der Steuererklärung machen müssen.
Welche Versicherungen sind 2024 steuerlich absetzbar?
Alle Versicherungen, die der Gesundheitsvorsorge und Einkommenssicherung dienen oder aber dem Schutz in Beruf und Ausbildung, sind steuerlich absetzbar.
Demnach lassen sich die steuerlich absetzbaren Versicherungen in zwei große Gruppen einteilen.
Die nachfolgende Tabelle zeigt, welche Arten von Versicherungen Sie von der Steuer absetzen dürfen:
Absetzbare Versicherungen für die Gesundheitsvorsorge und Einkommenssicherung | Absetzbare Versicherungen für den Beruf und die Ausbildung |
Krankenversicherung | Arbeitsrechtsschutzversicherung |
Pflegeversicherung | Berufshaftpflichtversicherung |
Arbeitslosenversicherung | Diensthaftpflichtversicherung |
Rentenversicherung | |
Berufsunfähigkeitsversicherung | |
Unfallversicherung | |
Haftpflichtversicherung |
Privatpersonen können somit in erster Linie die Beiträge zur Sozialversicherung (Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung) sowie zur Haftpflicht-, Unfall- und einer Berufsunfähigkeitsversicherung von der Steuer absetzen.
Wie können die Versicherungen steuerlich abgesetzt werden?
In welcher Form Sie die Beiträge für die zwei großen Gruppen von Versicherungen innerhalb der Steuererklärung absetzen können, hängt davon ab, ob die Kosten unter die Sonderausgaben oder Werbungskosten fallen. Sonderausgaben sind bestimmte Kosten, die der privaten Lebensführung dienen und die nicht als Werbungskosten absetzbar sind. Abzugsfähig als Sonderausgaben sind in erster Linie Vorsorgeaufwendungen im Versicherungsbereich.
Dazu gehören Versicherungen, die der Absicherung Ihrer Gesundheit und/oder oder Ihres Einkommens dienen. Ein großer Bereich sind die Altersvorsorgeaufwendungen, die in die Rubrik Sonderausgaben fallen. Dort sind es folgende Versicherungen, deren Beiträge Sie – bis zu einer maximalen Grenze – steuerlich berücksichtigen lassen können:
- Gesetzliche Rentenversicherung
- Versorgungswerke, beispielsweise Künstlersozialkasse
- Alterskassen
- Private Rentenversicherung (Basisrente)
In 2024 gilt es, bei diesen Altersvorsorgeaufwendungen eine maximale Grenze zu beachten, die für Alleinstehende 27.566 Euro und für Verheiratete 55.132 Euro beträgt. Eine Ausnahme sind die jährlichen Beiträge zur Riester-Rente. Dort beläuft sich der absetzbare Höchstbetrag auf 2.100 Euro, die Sie jährlich als Sonderausgaben nutzen können.
Neben den Altersvorsorgeaufwendungen gibt es innerhalb der abzugsfähigen Sonderausgaben ebenso die sonstigen Vorsorgeaufwendungen. Das sind in erster Linie Beiträge zu Versicherungen, die der Gesundheitsvorsorge sowie der Absicherung bestimmter Alltagsrisiken dienen. Das sind insbesondere Berufsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit. Die folgenden Versicherungen fallen in diese Rubrik, sodass Sie die Beiträge im Rahmen der Steuererklärung absetzen können:
- Krankenversicherung
- Krankenzusatzversicherung
- Pflegeversicherung
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- Arbeitslosenversicherung
- Privathaftpflichtversicherung
- Private Unfallversicherung
- Risikolebensversicherung
- Renten- oder Kapitallebensversicherung (bei Abschluss vor 2005)
Beiträge zu einer Krankenzusatzversicherung zahlen Sie eventuell für eine Zahnzusatzversicherung, eine Krankenhaustagegeld-Versicherung oder für eine Augenversicherung. Die Aufwendungen für die zuvor genannten Versicherungen dürfen Sie allerdings nicht in vollem Umfang als Sonderausgaben geltend machen, sondern lediglich bis zu jährlich 1.900 Euro (Arbeitnehmer, Rentner und Beamte) bzw. 2.800 Euro (Selbstständige und Freiberufler).
Wie erfolgt die Eintragung in die Steuererklärung?
Wie bzw. wo Sie die Eintragung Ihrer Kosten für Versicherungen im Rahmen der Steuererklärung vornehmen, ist davon abhängig, ob es sich um Vorsorgeaufwendungen, Altersvorsorgeaufwendungen oder um Werbungskosten handelt. Wenn Sie die entsprechende Eintragung in der Steuererklärung vornehmen möchten, gehen Sie am besten wie folgt vor:
- Suchen Sie für Ihre Versicherungen die im Steuerjahr gezahlten Prämien heraus.
- Tragen Sie den Jahresbeitrag für die einzelnen Versicherungen in der zugehörigen Zeile und der richtigen Anlage ein.
- Sie müssen dem Finanzamt keine Belege einreichen, sollten diese jedoch zur Hand haben, falls die Behörde diese im Rahmen einer Prüfung anfordert.
Je nachdem, um welche Art von Versicherungen es sich handelt, nutzen Sie für das Eintragen im Rahmen der Steuererklärung folgende Formulare:
Versicherungsart | Anlage in der Steuererklärung |
Ausgaben für private Vorsorge | Anlage Vorsorgeaufwand |
Berufsbedingte Versicherungen | Anlage N (Werbungskosten) |
Beiträge zur Riester-Rente | Anlage AV |
Möchten Sie zum Beispiel die Vorsorgeaufwendungen in Form der Beiträge zur Krankenversicherung steuerlich geltend machen, nutzen Sie die Anlage „Vorsorgeaufwand“ ab Zeile 11.
Die Beiträge zur privaten Unfallversicherung gehören in die Rubrik „sonstige Vorsorgeaufwendungen“ (Sonderausgaben), sodass Sie dort ebenfalls die Anlage Vorsorgeaufwand nutzen und die Beiträge in Zeile 46 eintragen.
Geht es um berufsbedingte Versicherungen, nutzen Sie die Anlage N. Dort geht es um Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit, sodass Sie unter anderem Werbungskosten eintragen können. Dazu dienen in erster Linie die Zeilen 65 bis 66 (weitere Werbungskosten.
In welcher Höhe können Versicherungen abgesetzt werden?
Bei nahezu jeder Versicherung gibt es einen Höchstbetrag, auf den Sie achten, wenn Sie die Kosten geltend machen und steuerlich absetzen möchten. Abhängig ist der Betrag von der Art der Versicherung. Die meisten Versicherungen fallen in den Bereich der „sonstigen Vorsorgeaufwendungen“, sodass aktuell der folgende Höchstbetrag zu berücksichtigen ist:
- 1.900 Euro für nicht verheiratete Arbeitnehmer
- 2.800 Euro für nicht verheiratete Selbstständige und Freiberufler
- 3.800 Euro für verheiratete Arbeitnehmer (beide angestellt)
- 5.600 Euro für verheiratete Selbstständige (beide selbstständig)
- 4.700 Euro für Verheiratete, sollte ein Partner selbstständig und der andere angestellt sein
Abweichend davon gibt es bei einigen anderen Versicherungen einen Maximalbeitrag zu berücksichtigen, der höher oder niedriger liegen kann. Das gilt insbesondere für die bereits genannten Altersvorsorgeaufwendungen, da diese steuerlich besonders gefördert werden.