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Viele Anleger profitieren von einer Pauschalbesteuerung von Wertpapieren

Inhaltsverzeichnis

Vor dem 1. August 2009 mussten Anleger ihre Kursgewinne und Kapitalerträge ganz unterschiedlich besteuern, es gab keine Pauschalbesteuerung auf Wertpapiere. Kapitalerträge unterlagen bei der Besteuerung dem persönlichen Grenzsteuersatz, weshalb besonders Anleger mit hohem Einkommen auf ihre Wertpapiere hohe Steuern zahlen mussten. Aufgrund der Abgeltungsteuer ist die Situation seit 2009 anders.

Die Erlöse durch Wertpapiere werden seit 2009 pauschal besteuert

Seit August 2009 unterliegen Wertpapiere einer Pauschalbesteuerung. Diese Pauschalbesteuerung heißt Abgeltungsteuer und gilt für alle Kapitalerträge. Die Höhe der Abgeltungsteuer beträgt 25%. Hinzu kommen noch ein Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer, sodass der Steuerabzug maximal 28% betragen kann.

Pauschalbesteuerung: Wer profitiert von der Abgeltungsteuer?

Die Pauschalbesteuerung bringt für die Besitzer von Aktien folgenden Vorteil: Kursgewinne und Zinsen müssen nicht mehr mit dem persönlichen Grenzsteuersatz einer Person (abhängig vom Einkommen) besteuert werden. Dieser konnte bei Gutverdienern bis zu 45% betragen. Die Obergrenze liegt seit der Einführung der Abgeltungssteuer bei 25%. Personen, deren persönlicher Grenzsteuersatz über 25% liegt, profitieren somit von der Abgeltungsteuer.

Die Abgeltungsteuer bringt allerdings für manche Personengruppen auch Nachteile mit. Anleger, deren  Steuersatz unterhalb der 25%-Marke liegt, müssen seit der Abgeltungsteuer mehr Abgaben auf ihre Wertpapiere zahlen. Anleger mit niedrigem Einkommen haben von der alten Regelung profitiert, bei der sich die Abgaben am niedrigen Steuersatz der Person orientiert haben.

So hat sich die Abgabe ab August 2009 geändert

Bei einem Kapitalertrag von 1.000 € mussten Anleger im Juli 2009 199 € versteuern. 801 € waren im Sinne des Sparerpauschbetrags steuerfrei. Bei einem persönlichen Grenzsteuersatz von 30% entfielen auf 199 € Kapitalertrag 59,70 € Steuern. Im August 2009 betrug die Steuer für den gleichen Kapitalertrag 49,75 € plus einen Solidaritätszuschlag von 2,48 € und gegebenenfalls noch Kirchensteuer (3,98 € bei 8% und 4,47 € bei 9% – je nach Bundesland). Seit der Abgeltungsteuer ist es für Anleger mit einem Steuersatz von 30% also günstiger geworden, da der maximale Steuerabzug bei 199 € Kapitalertrag bei 56,70 € liegt.

Was Anleger wissen müssen

Besonders für Anleger mit einem persönlichen Grenzsteuersatz über 25% ist die Abgeltungsteuer in vielen Fällen eine Verbesserung. Für Anleger, deren Steuersatz unter der Grenze von 25% liegt, ist die Abgeltungsteuer allerdings ein Nachteil, da sie seit August 2009 mehr bezahlen müssen als bisher.