Umsatz- und Mehrwertsteuer: Worin liegen die Unterschiede?
Vermutlich werden als Sie die zwei Begriffe Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer gleichbedeutend und somit synonym als Steuern verwenden. Die Mehrwertsteuer kennen Sie daher, dass diese zum Beispiel beim Einkaufen im Supermarkt auf den Endpreis der Produkte aufgeschlagen wird. Streng genommen handelt es sich dabei um eine Umsatzsteuer. Allerdings wird die Steuer in der Regel auf den Rechnungen bzw. Belegen als Mehrwertsteuer bezeichnet.
In unserem Beitrag möchten wir zunächst erläutern, was zum einen die Umsatzsteuer sind zum anderen die Mehrwertsteuer ausmachen. Ferner gehen wir auf den Unterschied ein, welche Umsatzsteuersätze existieren, worum es sich bei der Umsatzsteuervoranmeldung handelt und was die Vorsteuer ist.
Worum handelt es sich bei der Umsatzsteuer?
Bei der Umsatzsteuer handelt es sich um eine sogenannte Verbrauchssteuer. Diese Steuer ist immer dann zu zahlen, wenn entweder ein Kauf von Gütern stattfindet oder Dienstleistungen genutzt werden und der jeweilige Anbieter der Umsatzsteuerpflicht unterliegt. Wer hingegen die sogenannte Kleinunternehmerregelung nutzt, muss keine Umsatzsteuer ausweisen und abführen.
Mit der Umsatzsteuer werden sämtliche Umsätze besteuert, die Unternehmen oder Selbstständige machen. Das bedeutet, dass zum Beispiel für die folgenden Vorgänge eine Umsatzsteuer auszuweisen und anschließend an das Finanzamt abzuführen ist:
- Verkäufe von Waren und Gütern
- Anbieten von Dienstleistungen
- Sonstige, entgeltliche Leistungen
Wichtig zu wissen ist für Unternehmen, dass auf deren Rechnungen sowohl der Endbetrag mit als auch ohne Umsatzsteuer auszuweisen ist. Die Umsatzsteuer dürfen Unternehmer allerdings nicht behalten, sondern müssen diese als sogenannte durchlaufende Posten an das Finanzamt abführen.
Ein Beispiel für die Umsatzsteuer könnte wie folgt aussehen:
- Brutto-Betrag Handy: 200 Euro
- Umsatzsteuer (19 %): 38 Euro
- Netto-Betrag: 238 Euro
Was ist die Mehrwertsteuer?
Streng genommen ist der Begriff Mehrwertsteuer, kurz MwSt, umgangssprachlich, denn steuerrechtlich muss eigentlich von der Umsatzsteuer gesprochen werden. Dennoch wird die Bezeichnung in der Praxis sehr häufig genutzt, wenn zum Beispiel Verbraucher die Mehrwertsteuer zahlen müssen. Dementsprechend handelt es sich bei dieser Steuer um eine sogenannte Konsumentensteuer.
Diese wird dem Endverbraucher in Rechnung gestellt, der zum Beispiel im Supermarkt Waren kauft. Dadurch ist die Verwendung des Begriffs Mehrwertsteuer insbesondere auf Rechnungen und Belegen zu finden, die zum Beispiel als Quittung für den Einkauf oder die Inanspruchnahme von Dienstleistungen dienen.
Unterschied zwischen Umsatz- und Mehrwertsteuer einfach erklärt
Wo liegt nun der Unterschied zwischen der Umsatz- und der Mehrwertsteuer in Deutschland? Zunächst kann man festhalten, dass die eigentlich korrekte Bezeichnung Umsatzsteuer lautet und der Begriff Mehrwertsteuer eher umgangssprachlich verwendet wird. Daher ist die Umsatzsteuer ein Oberbegriff, während die Mehrwertsteuer etwas darüber aussagt, wie die Umsatzsteuer erhoben wird. Dies geschieht nämlich nach dem sogenannten Mehrwertprinzip, woraus sich der Name Mehrwertsteuer übrigens ableitet.
Mehrwertsteuer müssen ausschließlich Konsumenten zahlen, die zum Beispiel bestimmte Produkte kaufen. Dementsprechend schlagen Unternehmer und Selbstständige die Steuer auf ihren Preis auf und nennen das Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer führen Unternehmen und Selbstständige an das Finanzamt ab. Sie können allerdings von den Einnahmen in Form der erhaltenen Umsatzsteuer die selbst gezahlten Beträge abziehen, was als Vorsteuer bezeichnet wird.
Umsatzsteuer: Steuersatz 7 oder 19 Prozent?
Vielleicht ist Ihnen schon einmal aufgefallen, dass Sie beispielsweise auf einer Rechnung einmal mit einer Mehrwertsteuer von 7 Prozent und einmal mit einem Steuersatz von 19 Prozent belastet werden. Warum und in welchen Fällen gibt es diese zwei unterschiedlichen Steuersätze? Der reguläre Steuersatz für die Umsatzsteuer beläuft sich auf 19 Prozent. Es gibt jedoch eine Reihe von Waren und Dienstleistungen, bei denen lediglich der ermäßigte Umsatzsteuersatz von sieben Prozent zu zahlen ist. Das gilt beispielsweise für die folgenden Waren und Leistungen:
- Bestimmte Lebensmittel, wie zum Beispiel Fleisch, Fisch und Milch
- Pflanzen
- Bücher und Zeitungen
- Personenbeförderung mit Eisenbahn
- Eintrittskarten für Konzerte
- Hotelübernachtungen
Was ist die Umsatzsteuervoranmeldung?
Grundlage für die Umsatzsteuer ist, dass die von Unternehmen und Selbstständigen vereinnahmte Steuer an das Finanzamt abzuführen ist. Wie hochdieser Betrag ist, wird in der Umsatzsteuervoranmeldung berechnet. Je nach Höhe der zu zahlenden Umsatzsteuer gelten verschiedene Frequenzen, in denen die Umsatzsteuervoranmeldung abzugeben ist, nämlich:
- Jährlich
- Quartalsweise
- Monatlich
Innerhalb der Umsatzsteuervoranmeldung führen Unternehmen und Selbstständige zum einen die vereinnahmte Umsatzsteuer auf. Darüber hinaus können Unternehmer und Selbstständige die von ihnen gezahlte Umsatzsteuer zurückerhalten, also verrechnen. Das gilt zum Beispiel für Betriebsausgaben, bei denen für Waren und Dienstleistungen eine Umsatzsteuer gezahlt wurde.
Beispiel für die Berechnung und Zahlung der Umsatzsteuersatz
Lassen Sie uns nun an einem Beispiel den Zusammenhang zwischen Mehrwertsteuer, Umsatzsteuer und Vorsteuer verdeutlichen. Wir gehen davon aus, dass ein Smartphone-Hersteller seine Handys zunächst an einen Großhändler verkauft. Im Beispielfall veräußert der Hersteller ein Smartphone zu einem Preis von 500 Euro an den Großhändler und schlägt noch 19 Prozent Umsatzsteuer auf. Der vom Großhändler zu zahlende Preis beläuft sich dementsprechend auf 595 Euro. Die Umsatzsteuer in Höhe von 95 Euro muss ausgewiesen werden.
Der Großhändler deklariert diese gegenüber dem Finanzamt als Vorsteuer und kann diese von seinen vereinnahmten Umsatzsteuern abziehen. Verkauft der Großhändler das Smartphone beispielsweise für einen Preis von 700 Euro und schlägt dort ebenfalls Umsatzsteuer auf, läge der vom Endkunden zu zahlende Preis bei 833 Euro.
Wer muss keine Umsatzsteuer berechnen?
Wie eingangs kurz erwähnt, müssen sogenannte Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer berechnen, weil sie die Kleinunternehmerregelung nutzen. Das ist möglich, falls die Umsätze im vergangenen Kalenderjahr geringer als 22.000 Euro waren und im aktuellen Jahr aller Voraussicht nach niedriger als 50.000 Euro sein werden. Wird die Kleinunternehmerregelung genutzt, gibt es keine Umsatzsteuerpflicht.
Wie wird die Umsatzsteuer in anderen Ländern bezeichnet?
In Deutschland und in Österreich wird von der Umsatzsteuer sowie von der Mehrwertsteuer gesprochen. Inhaltlich ähnliche Bezeichnungen gibt es auch in anderen Ländern, wie zum Beispiel:
- Frankreich: „Taxe sur la valeur ajoutée“ (TVA)
- Italien: „ imposta sul valore aggiunto“ (IVA)
- Norwegen: „merverdiavgift“ (MVA)
- USA / England: „Value added tax“ (VAT)
- Niederlande: „belasting over de toegevoegde waarde“ (BTW)