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Wer wird Millionär? Steuern nach TV-Show-Gewinnen

Wer wird Millionär? Steuern nach TV-Show-Gewinnen
© Pavel Losevsky | Adobe Stock
Inhaltsverzeichnis

Dass in Deutschland die Steuergelder sprudeln, ist auch dem immer wachsameren Auge des Fiskus zu verdanken. Vater Staat schaut nicht nur vermehrt auf die Geldanlagen, Konten und Schweizer Auslandsdepots seiner Bürger, er sucht immer mehr Einnahmequellen, die er bislang übersehen hat.

Fiskus entdeckt TV-Show Gewinne als Steuerquelle

Fündig wird der Fiskus seit geraumer Zeit bei Gewinnen und Preisgeldern. Immer mehr Gewinner von TV-Shows werden vom Finanzamt zur Kasse gebeten. Ärgerlich aber auch rechtens. Denn im Steuerrecht geht es um Leistungen.

Wer Geld für seine Arbeit, Bemühungen oder Anstrengungen erhält, hat dieses zu versteuern. Darin liegt der Unterschied zum steuerfreien Lottogewinn. Lotterien sind Glückspiele. Die einzige Leistung besteht im Ausfüllen des Lottoscheins.

Soweit die Theorie: Im Einzelfall jedoch ist durchaus fraglich, ob es denn eine Arbeitsleistung ist, wenn etwa jemand an einer Quiz-Show teilnimmt und seinen Gewinn mehr errät als erarbeitet. Wie so oft in derartigen TV-Shows ist es eine Mischung aus Können, Geschick und Glück. In diesen Fällen wäre die Faustformel: Besteuert wird ein Gewinn nur dann nicht, wenn der Faktor Glück überwiegt.

Abgrenzung Glück oder Leistung

Mehr Glück oder mehr Arbeit? Für Laien schwer zu beurteilen. Oft genug müssen Gerichte diese Streitfrage klären. Was viele zudem ärgert ist, wenn das Finanzamt „unterstellt“, dass ein Geldgewinn durch Leistung erzielt wurde. Doch in unklaren Fällen ist dieses Unterstellen beim Finanzamt üblich. Es sei denn, der Steuerpflichtige kann das Gegenteil nachweisen. Üblicherweise reicht das Nachreichen von Unterlagen.

Bei TV-Shows aber legt sich kein Veranstalter schriftlich darauf fest, dass ein Gewinn steuerfrei ist. Anderenfalls wäre er regresspflichtig. Abgesehen davon hat der Fiskus dieses Feld erst seit Kurzem als Einnahmequelle entdeckt, weshalb es ohnehin kein Thema war. Umso mehr wird dies als unfair und willkürlich empfunden.

Urteile und TV-Formate

So sorgte für allgemeine Empörung, als Sascha Sirtl 2005 in der TV-Show „Big Brother“ 1 Mio. € gewann und das Finanzamt erst 6 Jahre später 500.000 € Steuern wollte. Damit war der Gewinner finanziell ruiniert.

In letzter Instanz gab der Bundesfinanzhof (BFH) dem Finanzamt Recht. Die Leistung des Gewinners bestand in der Teilnahme und ständigen Anwesenheit im BB-Haus, wo er sich ununterbrochen beobachten und belauschen lassen musste (Urteil vom 24.4.2012, Az: IX R 6/10).

Ähnlich das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 15.01.2014 bei der Show „Die Farm“. Die  Kandidaten verbringen etliche Wochen auf einem abgelegenen Bauernhof, wo sie sich selbst versorgen müssen. Hier war die Leistung für die 50.000 € Gewinn allerdings ersichtlich. Schon während der Ausscheidungsrunden wurden Wochenpauschalen bezahlt.

Das Urteil hat nun die Finanzämter ermuntert, auf sämtliche TV-Show Formate mit Gewinnen zuzugreifen. Bei „Schlag den Raab“ etwa ist die Besteuerung unstrittig. Als Peter Meiners letztes Jahr 2,5 Mio. € gewann, stand fest, dass dies auf sein Geschick und Können zurückzuführen war.

Das müssen Kandidaten beachten

Generell gilt: Gewinne in einer TV-Show sind zu versteuern, wenn die Teilnahme und das Preisgeld ein gegenseitiges Leistungsverhältnis darstellen. In anderen Worten: wenn das Geld einer Entlohnung oder einem Erfolgshonorar gleichkommt. Das gilt übrigens auch für die halbe Million bei „Deutschland sucht den Superstar“ oder vergleichbare Casting-Formate sowie dem „Dschungel-Camp“.

Sein Geld komplett einstreichen kann man nur bei Quizshows wie „Wer wird Millionär“, bei denen der Faktor Glück überwiegt. Doch potenzielle Kandidaten sind gut beraten, sich vorab genau zu erkundigen.

Die Gewinne sind als „sonstige Einkommen“ mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern. Ab  entsprechender Höhe geht also rund die Hälfte ans Finanzamt. Der Fiskus steht fast immer als unsichtbarer Mitgewinner auf dem Siegerpodest.