Wie sich die Einkommensteuer in den Niederlanden gestaltet
Die Einkommensteuer in den Niederlanden wird in einem sogenannten Boxensystem abgerechnet. Box 1 umfasst dabei die Einkommen aus Arbeit, Rente und Wohneigentum. Unter Arbeit versteht man in Zusammenhang mit der Einkommensteuer in den Niederlanden jede Art von Tätigkeit, egal ob als Angestellter, Freischaffender oder Unternehmer.
Die Einkommensteuer der Box 1 wird mit einem progressiven Steuersatz berechnet. Box 2 umfasst die Einkommensteuer aus Beteiligungen und Box 3 ist das zu versteuernde Einkommen von Zinsen aus Anlagen.
Steuersatz der Niederlanden
Bis zu einem jährlichen Einkommen von 19.922 € beträgt die Steuer der Box 1 36,55%. Daraufhin bleibt der Steuersatz für Nicht-Rentier lange Zeit gleich: Liegt man zwischen 19.923 € und unter 66.421 €, muss man 40,40% bezahlen. Darüber wird es teuer: Wer mehr als 66.422 € pro Jahr verdient, muss 52% Einkommensteuer in den Niederlande zahlen.
Für Rentner betragen die Steuersätze 18,65% für zu versteuernde Einkommen bis 19.922 €. Bis 33.715 € ergibt sich ein Steuersatz von 22,5%, bis 66.421 € ein Satz von 40,4%. Der Spitzensteuersatz bei Rentnern beträgt ebenfalls 52%.
Für Box 2 (Einkommensteuer aus Beteiligungen) gilt keine Progression und der Steuersatz ist 25%. Für zu versteuernde Einkommen aus Anlageaktivitäten der Box 3 gilt ebenfalls ein nicht progressiver Steuersatz von 30%.
Das bedeutet, für Box 2 und Box 3 ist es vollkommen unerheblich, ob es um 100 € oder um 500 Mio. € geht. Der Prozentsatz für die Einkommensteuer in den Niederlanden bleibt immer gleich. Hier sieht man, wie einfach sich die Quellensteuer in den Niederlanden gestaltet.
Gleichstellung für Unverheiratete
In den Niederlanden können sich unverheiratete Paare steuerrechtlich mit Verheirateten gleichstellen lassen. Dafür muss ein Paar nur nachweislich 6 Monate einen gemeinsam geführten Haushalt haben.
Als Nachweis gilt die Meldung beim Einwohnermeldeamt. Für unverheiratete Paare mit Kind ist es Voraussetzung, dass beide Partner über 27 Jahre sind, damit die Regelung greift.
Steuerermäßigung in Holland
Die Einkommensteuer in den Niederlanden hat für Steuerzahler der Box 1 diverse Abgabeermäßigungen, die geltend gemacht werden können. So kann jeder Steuerzahler unter 65 Jahren eine Abgabeermäßigung bekommen.
Daneben gibt es noch eine Anzahl weiterer Begünstigungen wie Kinderermäßigungen und Ermäßigungen für Alleinerziehende. Hinzu kommen personengebundene Abzüge wie Ausbildungskosten, Unterhaltszahlungen und dergleichen mehr.
Ausländer, die in den Niederlanden arbeiten, müssen auch dort die Einkommensteuer bezahlen. Hierbei ist jedoch nicht der Wohnsitz entscheidend, sondern wo sich der Arbeitsplatz befindet.
Ausnahmen gelten nur unter folgenden Bedingungen: Wer zeitlich begrenzt von einem ausländischen Unternehmen in die Niederlanden entsendet wird, bleibt an seinem Wohnort einkommensteuerpflichtig. Natürlich gibt es ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Niederlande und Deutschland.
Die Einkommensteuer der Box 1 wird vom Arbeitgeber einbehalten und an das Steueramt weitergeleitet. Für diesen Vorgang haben die Niederländer eine sogenannte Bürgerservicenummer.
Sie ist gleichzeitig Steuer- und Sozialversicherungsnummer und muss von ausländischen Arbeitskräften sofort bei der Anstellung in einem niederländischen Unternehmen beim Steueramt angefordert werden.
Einkommensteuer in den Niederlanden: Elektronische Übermittlung
Die Niederländer gelten bei der Abgabe der Steuererklärung mittels elektronischem Steuerformular als in Europa führend. Werden Steuererklärungen nicht oder verspätet abgegeben, so wird das Steueraufkommen geschätzt und hinzu kommen Geldbußen.
Dies scheint vor allem deutsche Immobilienbesitzer zu betreffen, die in den Niederlanden Wochenendhäuser oder andere Immobilien gekauft haben. Theoretisch muss das Steueramt von sich aus allen Immobilienbesitzern die Steuererklärung Box 3 zusenden. Für die Datenerhebung der Adressen der Immobilienbesitzer hat das Steueramt Zugriff auf die Grundbuchämter.
Das niederländische Steuerrecht erhebt jedoch keine Steuern auf Lizenzgebühren. Zudem kann es möglich sein, als Holding oder multinationaler Konzern mit dem niederländischen Steueramt Spezialvereinbarungen zu treffen. Solche Vereinbarungen unterliegen aber dem Steuergeheimnis. Insgesamt ist die Situation der Einkommenssteuer Niederlande sehr einfach gestaltet und erfordert recht wenig Bürokratie.