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Wie Sie Ihre Altersvorsorgeaufwendungen berechnen und Steuern sparen

Inhaltsverzeichnis

Ihre Altersvorsorgeaufwendungen für die gesetzliche Rentenversicherung, eine Rürup-Rente oder einen Riester-Vertrag können Sie in Ihrer Steuererklärung im Rahmen der Sonderausgaben geltend machen. Dabei gilt seit 2005 bis zum Jahr 2025 jedes Jahr ein anderer Prozentsatz, mit dem man seine Altersvorsorgeaufwendungen berechnen muss.

Die Übergangsregelung für Ihre Altersvorsorgeaufwendungen

Im Jahr 2005 waren nur 60% Ihrer Altersvorsorgeaufwendungen bis zu einem Höchstbetrag von 20.000 € (40.000 € bei Zusammenveranlagung) steuerlich abziehbar. Dieser Anteil steigt jedoch jedes Jahr um zwei Prozentpunkte – für 2022 können beispielsweise 94% geltend gemacht werden. Erst im Jahr 2025 werden Ihre Altersvorsorgeaufwendungen in voller Höhe, also zu 100%, berücksichtigt.

Die Altersvorsorgeaufwendungen berechnen

Bei Angestellten ohne zusätzliche Altersvorsorge zählen in der Regel nur die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zu den abzugsfähigen Altersvorsorgeaufwendungen. Dabei wird der Gesamtbeitrag zur Rentenversicherung zugrunde gelegt, der aus Arbeitgeber- und  Arbeitnehmeranteil besteht. Für 2022 gilt ein Beitragssatz von 18,6% für die gesetzliche Rentenversicherung.

Ein konkretes Beispiel: Fritz Schulte hat ein sozialversicherungspflichtiges Monatseinkommen in Höhe von 4.750 €. Sowohl er als auch sein Arbeitgeber zahlen jeweils 441,75 € (= 0,5 * 18,6% * 4.750 €) pro Monat in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Damit beträgt sein Gesamtbeitrag in die gesetzliche Rentenversicherung für das Jahr 2022 10.602 € (= 12 * 18,6% * 4.750 €). Von diesem Rentenversicherungsbeitrag erkennt das Finanzamt für 2022 94% an, also 9.953,56 €.

Davon abzuziehen ist schließlich noch der steuerfreie Arbeitgeberanteil von 50% des Gesamtbeitrags, also 5.301,00 €. Damit bleiben 4.652,56 € übrig, die Herr Schulte maximal im Rahmen der Sonderausgaben als Altersvorsorgeaufwendungen für die gesetzliche Rentenversicherung 2022 abgesetzt werden können.

Zulässige Altersvorsorgeaufwendungen bei einer Rürup-Rente

Wenn Angestellte eine Rürup-Rente abgeschlossen haben, sind 2022 ebenfalls maximal 94% der Beiträge absetzbar, die sich aus der Differenz zwischen dem Höchstbeitrag in Höhe von 20.000 € und dem Gesamtbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung ergeben.

Angenommen, Fritz Schulte zahlt 200 € pro Monat in eine Rürup-Rente ein, sind das im Jahr 2.400 €. Davon kann er maximal 94 % der Beiträge in Höhe von 2.256 €  geltend machen.

Zusammen mit dem Betrag für die gesetzliche Rentenversicherung in Höhe von 4.652,56 € sind das insgesamt 6.908,56 €, die er als Altersvorsorgeaufwendungen für 2022 in seiner Steuererklärung geltend machen kann.

Es sind zwei Steuerformulare für die Altersvorsorgeaufwendungen nötig

Für den Ansatz von Sonderausgaben für Altersvorsorgeaufwendungen für die gesetzliche Rentenversicherung und eine Rürup-Rente ist bei Ihrer Steuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand erforderlich.

Dort werden die Beiträge zur Altersvorsorge eingetragen. Wenn Sie zusätzlich in einen Riester-Vertrag einzahlen, ist die Anlage AV (Altersvorsorge) erforderlich. Hier können Sie noch einmal bis zu 2.100 € pro Jahr an Beiträgen für eine private Altersvorsorge (Riester-Rente) geltend machen.

Altersvorsorgeaufwendungen berechnen ist kompliziert, aber lohnt sich

Die Berechnung der Altersvorsorgeaufwendungen im Rahmen des Sonderausgabenabzuges ist zwar etwas kompliziert, lohnt sich aber. Das Finanzamt beteiligt sich an Ihrer Altersvorsorge und zwar sowohl an Ihrer gesetzlichen Rente als auch an Ihrer privaten Altersvorsorge in Form einer Rürup-Rente oder eines Riester-Vertrages. Letzteren können Sie nicht nur steuerlich geltend machen, sondern bekommen auch noch eine Altersvorsorgezulage, die vor allem bei Familien üppig ausfällt.