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Zinsen in der Steuererklärung anzugeben kann sich lohnen

Inhaltsverzeichnis

Die Einführung der Abgeltungssteuer im Jahr 2009 sollte die Steuererklärung für Anleger und Sparer erleichtern. Dadurch, dass über die Abgeltungssteuer die Kapitalerträge pauschal mit 25% (plus Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer) versteuert und von der Bank abgegolten werden, geben Sparer diese normalerweise nicht mehr in der Steuererklärung an.

Es gibt aber Ausnahmen, bei denen Kapitaleinkünfte und Zinsen in der Steuererklärung angegeben werden müssen beziehungsweise können. Teilweise ist es nämlich von Vorteil eine Steuererklärung zu machen, da sie auf diese Weise Geld sparen können.

Zinsen in der Steuererklärung angeben und Geld sparen

Zinsen sollten trotz pauschaler Abgeltungssteuer in der Steuererklärung angegeben werden, wenn außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden können. Außergewöhnliche Belastungen können Gesundheitskosten, Fahrtkosten, Pflegebedürftigkeit, Beerdigungen, Scheidungen nach Gerichtsverfahren oder der Umbau von Wohnungen oder Eigenheimen aus medizinischen Gründen sein.

Diese Belastungen können vom Einkommen abgezogen werden, um die Steuerlast zu mindern, wenn eine zumutbare Eigenbelastung überschritten wird. Diese Eigenbelastung bemisst sich individuell an den Einkünften des Steuerzahlers, zu der auch Kapitaleinkünfte zählen.

Auch ein persönlicher Grenzsteuersatz des Steuerzahlers, der unter dem Steuersatz der Abgeltungssteuer von 25% liegt, kann ein Grund für die Angabe von Zinsen in der Steuererklärung sein. Sparer, die diesen Umstand geltend machen, können zu viel einbehaltene Steuern von den Finanzbehörden zurückfordern.

Wann Zinsen in der Steuererklärung angegeben werden müssen

Zinsen, die im Zusammenhang mit privat vergebenen Darlehen eingenommen werden, betrachtet der Fiskus als Kapitaleinkünfte. Diese Zinsen müssen Steuerzahler dann in einer Steuererklärung geltend machen. Auch wenn Kapitaleinträge bei einer Bank im Ausland erzielt werden, müssen diese in der Steuererklärung zur steuerlichen Verrechnung angegeben werden. Diese Regel gilt auch für Erträge aus ausländischen Fonds.

Generell gilt, dass Zinsen in der Steuererklärung nur angegeben werden müssen, wenn sie über dem gesetzlichen Freibetrag liegen. Für ledige Personen liegt dieser Sparerpauschbetrag bei 801 € und für Verheiratete bei 1.602 €.

Wie Sparer jetzt vorgehen

Normalerweise besteht mit der Abgeltungssteuer keine Pflicht mehr, Zinsen in der Steuererklärung anzugeben. Bei besonderen Fällen und Ausnahmen müssen diese jedoch trotzdem angegeben werden, wie bei Kapitalerträgen im Ausland. In anderen Fällen macht es Sinn, Zinsen freiwillig anzugeben, um Geld vom Finanzamt wiederzuerhalten. Hierzu zählen ein persönlicher Grenzsteuersatz unter den 25% der Abgeltungssteuer und bei außergewöhnlichen Belastungen.

Sparer sollten sich ihre persönliche Situation bewusst machen und falls einer der Ausnahmefälle auf sie zutrifft, die Anlage KAP der Steuererklärung ausfüllen und beim Finanzamt abgeben. Vier Jahre haben sie dafür Zeit, wenn sie zur Abgabe der Steuererklärung nicht verpflichtet sind. Ansonsten muss die Steuererklärung immer bis zum 31. Mai des Folgejahres eingereicht werden.