Auslandskrankenversicherung: Gute Absicherung bei Reisen ins Ausland
Ein medizinischer Notfall im Ausland ist für die meisten Menschen eine Horrorvorstellung. Aber auch gewöhnliche Behandlungen, die zum Beispiel während des Urlaubes notwendig werden, können teuer werden. Aus dem Grund empfiehlt sich der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung, wenn Sie sich während des Jahres einmal oder mehrmals im Ausland aufhalten.
In unserem Beitrag erfahren Sie, was eine Auslandskrankenversicherung ist und für welche Personen sie sich eignet. Wir gehen darauf ein, worauf Sie beim Abschuss einer Reisekrankenversicherung achten sollten und ob Sie eine besondere Versicherung bei Studien oder Arbeit im Ausland brauchen. Sie erfahren zudem, wie der Ablauf im Krankheitsfall ist.
Was ist eine Auslandskrankenversicherung?
Bei der Auslandskrankenversicherung handelt es sich um eine spezielle Krankenzusatzversicherung, die Schutz im Ausland bietet. Andere Bezeichnungen sind Reisekrankenversicherung oder Auslandsreisekrankenversicherung. Innerhalb Europas ergänzt die Auslandskrankenversicherung den Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung, während sie bei einem Aufenthalt außerhalb Europas unverzichtbar ist. Vor allem gesetzlich Krankenversicherte profitieren vom Schutz der Reisekrankenversicherung im Ausland. Die Krankenversicherung für das Ausland ist freiwillig, kann jedoch in manchen Staaten Bedingung für die Einreise bzw. ein Visum sein.
Für wen ist eine Auslandskrankenversicherung wichtig?
Wichtig ist die Reisekrankenversicherung im Grunde für alle Personen, die in Deutschland wohnen, sich jedoch einmal oder mehrfach im Jahr im Ausland aufhalten. Klassischer Anlass ist der Urlaub, der mit Reisen ins Ausland verbunden ist. Auf der einen Seite wird von der gesetzlichen Krankenversicherung zwar ein größerer Anteil der Kosten im europäischen Ausland übernommen. Auf der anderen Seite können dennoch Zusatzkosten anfallen, die Sie ohne eine spezielle Reisekrankenversicherung selbst tragen müssten. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt nur die Kosten, die auch im Inland für die gleiche Leistung anfallen würden.
Außerhalb Europas ist der Schutz durch die Reisekrankenversicherung faktisch unverzichtbar, weil die gesetzliche Krankenversicherung in der Regel nicht greift. Besonders sinnvoll ist die Reisekrankenversicherung für folgende Personenkreise:
- Familie mit Kindern
- Älteren Menschen im Rentenalter
- Studenten oder Au-Pairs bei längeren Auslandsaufenthalt
- Arbeitende im Ausland
Der Schutz ist für diese Personen besonders wichtig, weil sie sich entweder relativ lange im Ausland aufhalten oder Risiken erhöht sind, zum Beispiel bei Familien mit Kindern.
Wo schließe ich am besten eine Auslandskrankenversicherung ab?
Es gibt mehrere Möglichkeiten, wo Sie eine Krankenversicherung für das Ausland abschließen können. Die wichtigsten Optionen sind:
- Beim Versicherer direkt (online oder in der Geschäftsstelle)
- Über einen Versicherungsvertreter
- Über einen Versicherungsmakler
- Über Online-Vergleichsseiten
Der Versicherungsmakler ist zum Beispiel eine gute Lösung, wenn Sie eine objektive Beratung wüschen und sich noch nicht für einen Versicherer entschieden haben. Darüber hinaus arbeiten manche Banken mit Versicherungsgesellschaften zusammen, sodass Sie unter Umständen über Ihre Hausbank eine Auslandskrankenversicherung abschließen können. Falls Sie alle Versicherungen beim gleichen Versicherer haben möchten, können Sie die Reisekrankenversicherung in der Geschäftstelle abschließen oder über die Webseite Ihres Versicherers.
Worauf sollte ich bei der Reisekrankenversicherung achten?
Vor einer Reise ins Ausland sollten Sie bei der Auslandskrankenversicherung darauf achten, dass die Versicherung für das geplante Reiseziel ihre Gültigkeit hat. Eine Auslandsreisekrankenversicherung für das europäische Ausland ist in der Regel günstiger, als wenn Sie Reisen mit Zielen außerhalb Europas unternehmen. Relativ teuer sind vor allen Dingen Auslandskrankenversicherungen, die für Reisen nach Kanada oder in die USA gelten.
Es ist empfehlenswert, dass Sie im Rahmen der Auslandskrankenversicherung einen Tarif ohne Selbstbeteiligung wählen. Zwar ist der Beitrag in dem Fall für die Leistungen etwas höher, jedoch tragen Sie im Krankheitsfall bei notwendigen Behandlungen keinen Eigenanteil. Daher ist es meistens nicht lohnenswert, aufgrund einer eventuellen Selbstbeteiligung vielleicht zwei oder drei Euro an Beitrag zu sparen. Ganz besonders wichtig ist, dass Sie darauf achten, dass in der Reisekrankenversicherung bestimmte Mindestleistungen enthalten sind. Das sind vor allen Dingen:
- Ambulante und stationäre Behandlung
- Nicht aufschiebbare Operationen
- Schmerzstillende Zahnbehandlungen
- Provisorischer Zahnersatz
- Notwendige Hilfs- und Arzneimittel
- Rücktransport
- Bergungskosten
Neben ambulanten und stationäre Behandlungen sollten auch schmerzstillende Zahnbehandlungen sowie provisorischer Zahnersatz zu den Leistungen zählen. Darüber hinaus sollten die Kosten für einen medizinisch notwendigen Rücktransport in die Heimat übernommen werden, da diese relativ hoch ausfallen können. Nicht aufschiebare Optionen sollten ebenfalls versichert sein. Das sind in der Regel sogenannte Notoperationen, sodass keine Zeit bleibt, Sie vorher in die Heimat zu transportieren. Dieser Schutz ist sehr wichtig, da die Kosten für Operationen leicht einen höheren, vierstelligen Betrag verursachen können.
Wie viel kostet eine gute Auslandskrankenversicherung?
Auslandskrankenversicherungen sind nicht teuer, sondern im Vergleich zu vielen anderen Versicherungen sogar relativ günstig. Für eine einmalige Reise beinhalten die günstigsten Angebote Preise ab unter drei Euro. Jahresverträge gibt es für Alleinstehende oft schon ab unter zehn Euro. Eine Jahrespolice kostet Sie für gewöhnlich nicht mehr als 20 Euro, wobei dann bereits ein sehr guter Schutz integriert ist. Abhängig sind die Kosten für eine Auslandskrankenversicherung insbesondere von den folgenden Faktoren:
- Umfang der Leistungen
- Anzahl der versicherten Personen
- Dauer der Reise
- Vertragslaufzeit
- Alter der ältesten Person
- Reiseregion
Bei der Anzahl der versicherten Personen geht es vor allem darum, ob Sie als Single mit unter oder ohne Kind, als Paar oder Familie reisen. Bei der Reiseregion wird in der Regel nur zwischen Europa oder weltweit differenziert.
Welche Krankenversicherung bei langem Urlaub abschließen?
Häufig wird eine Auslandskrankenversicherung auf Reisen genutzt, insbesondere im Urlaub. In dem Fall reicht meistens ein Schutz aus, der sich auf zwei bis vier Wochen erstreckt. Anders stellt sich die Situation hingegen dar, wenn Sie lange Reisen unternehmen, die zum Beispiel mehrere Monate dauern. Vorteilhaft ist, dass Sie die Laufzeit der Auslandskrankenversicherung und den damit verbundenen Schutz selbst wählen können. Grundsätzlich wird bei den Policen meistens zwischen den folgenden zwei Varianten differenziert:
- Einmalschutz
- Langzeitschutz
Der Einmalschutz ist bestens für kürzere Aufenthalte im Ausland geeignet, zum Beispiel bei einem gewöhnlichen Urlaub oder Reisen von bis zu zehn Wochen. Halten Sie sich allerdings länger als zehn Wochen im Ausland auf, sollten Sie sich für einen Langzeitschutz entscheiden. Günstig sind in dem Fall Jahrespolicen, die einen 365 Tage gültigen Schutz bieten. Falls Sie sich länger als ein Jahr im Ausland aufhalten, achten Sie darauf, dass sich die Jahrespolice automatisch verlängert. Das ist häufiger der Fall, sodass Sie nach einem Jahr keine neue Reisekrankenversicherung abschließen müssen.
Welche Versicherung brauche ich bei Studium oder Arbeit im Ausland?
Wenn Sie im Ausland studieren oder dort einer beruflichen Tätigkeit nachgehen, werden Sie sich in aller Regel viele Monate im Jahr dort aufhalten. Unter der Voraussetzung ist die „gewöhnliche“ Auslandskrankenversicherung nicht ausreichend, weil der Schutz zu gering wäre bzw. für die Aufenthaltsdauer nicht passend. Aus dem Grund brauchen insbesondere folgende Personen eine besondere Reisekrankenversicherung, die den langen Aufenthalt im Ausland berücksichtigt:
- Rentner und Rentnerinnen, die im Ausland überwintern
- Studenten mit Auslandssemester
- Au-Pairs mit längerem Aufenthalt im Ausland
- Berufstätige im Ausland
Studenten bleiben zwar auch während ihres Auslandsaufenthaltes innerhalb von Europa gesetzlich krankenversichert. Allerdings stehen ihnen – wie allen anderen gesetzlich Krankenversicherten – im Ausland nur die Leistungen zu, die von der GKV auch im Inland übernommen werden. Das bedeutet, dass es oft zu zusätzlichen Kosten als Eigenanteil kommen würde, wenn Studenten keine Auslandskrankenversicherung abschließen.
Bei einer Arbeit im Ausland ist zu differenzieren, ob noch eine Versicherungspflicht innerhalb der GKV existiert oder nicht. Das ist nicht der Fall, sollten Sie im Ausland bei einer ausländischen Firma angestellt sein. Das führt dazu, dass Sie sich in diesem Land gesetzlich krankenversichern müssen. Betroffen davon sind vor allem sogenannte Grenzgänger, die zum Beispiel in Deutschland wohnen, jedoch in den Niederlanden arbeiten. Sind Sie hingegen im Ausland bei einem deutschen Arbeitgeber beschäftigt, gilt weiterhin die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland. Trotzdem ist auch in dem Fall eine Reisekrankenversicherung empfehlenswert, am besten eine Jahrespolice.
Wie ist der Ablauf im Krankheitsfall?
Sollten Sie im Ausland erkranken und eine Behandlung benötigen, ist das zunächst eine unschöne Situation. Dennoch ist es wichtig, dass Sie sich an einen bestimmten Ablauf halten, damit die Auslandskrankenversicherung wie gewünscht die entstehenden Kosten übernimmt. In der Praxis können sich an der folgenden Anleitung orientieren:
- Suche eines geeigneten Arztes
- Behandlung vornehmen lassen
- Rechnung des Arztes erhalten
- Rechnung bei Ihrer Krankenversicherung einreichen
Im ersten Schritt suchen Sie einen geeigneten Arzt. Die Mediziner werden insbesondere im außereuropäischen Ausland von den entsprechenden Botschaften oder Konsulaten empfohlen. Eine weitere Option ist es, dass Sie sich an Ihre Versicherung wenden, die Ihnen ebenfalls dabei behilflich ist, einen Arzt zu finden. Hotels oder Ferienhausvermittlungen sind normalerweise ebenfalls bei der Suche behilflich.
Im nächsten Schritt lassen Sie die notwendige Behandlung durchführen. Beachten Sie bitte, dass Sie vor einer stationären Behandlung Ihre Versicherung darüber informieren sollten. Das hat den Grund, dass Sie vor allem bei teureren Behandlungen eine Kostenübernahmebestätigung einholen können. Der Arzt kann in dem Fall oft direkt mit der Krankenversicherung abrechnen, wenn Sie ihm die Bestätigung vorlegen. Das bewirkt, dass Sie mit den Kosten nicht in Vorleistung gehen müssen.
Nach der Behandlung lassen Sie vom Arzt eine Rechnung ausstellen und aushändigen. Diese reichen Sie mir weitere Unterlagen über die Behandlung bei Ihrer Auslandskrankenversicherung ein. Sind Sie in Vorleistung getreten? In dem Fall bitten Sie die Reisekrankenversicherung in einem Zug, die Kosten zu erstatten.