Die Direktlebensversicherung und ihre Vor- und Nachteile
Bei der Direktversicherung handelt es sich um eine Lebens- oder Rentenversicherung, die der Arbeitgeber für seine Mitarbeiter als betriebliche Altersvorsorge abschließen kann, wenn das Unternehmen über keine eigene Pensionskasse verfügt.
Die Direktlebensversicherung ist eine sehr sichere und einfache Form der betrieblichen Altersvorsorge. Denn der Verwaltungsaufwand ist vor allem für kleine und mittlere Betriebe relativ gering.
Das Risiko trägt das jeweilige Versicherungsunternehmen, das dem Arbeitnehmer die Ansprüche sichert.
Direktlebensversicherung: Die Funktionsweise
Die Direktlebensversicherung ist eine Form der betrieblichen Altersvorsorge, bei der ein bestimmter Teil des Lohns in eine Lebensversicherung eingezahlt wird. Dieses Vorgehen wird auch Entgeltumwandlung genannt.
Wie hoch die monatlichen Anteile sind, die in die Lebensversicherung abgeführt werden, legen Sie mit Ihrem Arbeitgeber fest. Dieser wählt das Versicherungsunternehmen aus, mit dem der Vertrag abgeschlossen wird.
Die steuerliche Förderung der Direktlebensversicherung
Was den steuerlichen Aspekt bei der betrieblichen Altersvorsorge mit einer Direktlebensversicherung betrifft, sollten Sie zwei Regelungen beachten:
Wenn die Direktlebensversicherung vor 2005 abgeschlossen wurde, versteuern Sie als Arbeitnehmer die Beiträge bis zu 1.752 € pauschal mit 20%. Die Auszahlung erfolgt später entweder als Einmalzahlung oder als Rente. Einmalzahlungen sind hier noch steuerfrei.
Für Direktversicherungsverträge, die ab dem Jahr 2005 abgeschlossen wurden, gilt: Eine jährliche Sparrate von 2.784 € ist steuer- und sozialabgabenfrei. Dieses Modell ist besonders attraktiv für Sie als Arbeitnehmer, weil Sie keine Steuern für den gesparten Betrag zahlen. Ihre Steuerlast sinkt also durch die betriebliche Altersvorsorge.
Direktlebensversicherung: Sie haben gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung
Bei der Auszahlung müssen Sie später allerdings an die Versteuerung der Rente denken. In der Regel ist bei dem neuen Modell die monatliche Rentenzahlung üblich, weil die Steuerlast einer Einmalzahlung zu groß würde.
Ihr Anspruch auf die Entgeltumwandlung ist gesetzlich in § 1a Betriebsrentengesetz geregelt. Grundsätzlich können Sie alle künftigen Entgeltansprüche umwandeln. Darunter fallen: Ihr regelmäßiges Gehalt, Überstundenzulagen, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, vermögenswirksame Leistungen und Prämien.
Zusatzleistungen bei der Direktlebensversicherung
Die Direktlebensversicherung können Sie als Arbeitnehmer durch verschiedene Zusatzleistungen ausweiten.
Zum Beispiel um den Punkt „Todesfallschutz“. Wenn Sie diesen Punkt in Ihrem Direktversicherungs-Vertrag aufnehmen, vererben Sie die Ansparsumme an Ihre Hinterbliebenen weiter. Sie können eine vertragliche Rentengarantiezeit mit Ihrem Versicherer aushandeln. Mit dieser wird Ihren Angehörigen über eine vereinbarte Zeit zwischen 5 und 15 Jahren das Erbe zugesichert.
Jobwechsel, Arbeitslosigkeit oder Scheidung – was passiert mit der Direktlebensversicherung?
Ein Jobwechsel dürfte mit der Direktlebensversicherung kein allzu großes Problem für Sie werden. Denn Ihr neuer Chef kann den Vertrag weiterführen.
Im Falle einer Arbeitslosigkeit oder Scheidung kann die Versicherung beitragsfrei gestellt werden. Dabei sollte möglichst kein Stornoabzug anfallen. Häufig kommt es vor, dass Direktversicherungen an eine Berufsunfähigkeitspolice gekoppelt sind. Das kann nach einem Jobwechsel oder nach einer Kündigung zum Problem werden.
Der Grund: Wenn Sie die Versicherung privat, also ohne jede Förderung, fortführen, müssen Sie in der Auszahlphase den vollen Beitrag an die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung abführen. Das schmälert die Attraktivität ungemein. Diese Regelung gilt allerdings nicht für Privatversicherte.