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Im Überblick: Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung

Inhaltsverzeichnis

Eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung schützt Sie als Vermieter gegen das Risiko, dass Sie bei Schäden in Regress genommen werden. Und das passiert schneller als viele denken – und nicht nur, wenn die klassische Dachziegel dem Passanten auf den Kopf fällt.

Ein Wasserschaden im Haus kann für Folgeschäden am Eigentum der Mieter sorgen, eine defekte Abwasserleitung nachbares Garten unter Wasser setzen.

Für Vermieter ein Muss

Auch wenn bei einer selbstgenutzten Wohneinheit meist die private Haftpflichtversicherung reicht, kann schon die Vermietung einer Einliegerwohnung den Schutz gefährden, wie ein Urteil des Oberlandesgerichts Bamberg zeigt.

In dem Fall hatte der Betroffene neben der eigenen Immobilie eine weitere, die Leerstand. Einen dort entstanden Schaden wollte die private Haftpflicht nicht übernehmen und bekam Recht: Die leerstehende Immobilie wurde eben nicht zu eigenen Wohnzwecken genutzt und fiel deshalb nicht unter den Schutz der privaten Haftpflichtversicherung.

Denn die schützt nur die Schäden von immobilien, die zu eigenen Wohnzwecken tatsächlich genutzt werden. Vermieter sollten deshalb also nicht auf die private Haftpflicht zählen – das gilt übrigens auch bei Mehrfamilienhäusern mit vermieteten Wohnungen – auch hier kann die private Haftpflichtversicherung nur für die selbst genutzte Wohnung greifen – für die vermieteten Einheiten muss eine gesonderte Haus- und Grundstückshaftpflicht-Versicherung abgeschlossen werden.

Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht: Das ist wichtig

Entscheidend ist die Versicherungssumme: meist werden heute fünf bis zehn Millionen Euro als Summe vorgeschlagen – die sollten vor allem für Personenschäden auch vereinbart werden.

Denn kommt jemand an einer Immobilie oder einem Grundstück zu Schaden, muss der Eigentümer die gesamten Kosten übernehmen: Von den Behandlungskosten über ein Schmerzensgeld bis hin zum Verdienstausfall oder einer lebenslangen Rente bei wirklich schweren Unfällen.

Tipp: Ihre Haus- und Grundbesitzhaftpflicht erfüllt immer auch die Funktion einer Rechtsschutzversicherung, denn sie reguliert nicht nur berechtigte Schäden, sondern wehrt unberechtigte auch ab – notfalls sogar vor Gericht. Gerade bei größeren Schäden wissen Sie so einen starken Partner an Ihrer Seite.

Wer Veränderungen an seiner Immobilie plant, sollte übrigens darauf achten, dass kleinere Bauvorhaben in der Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherungen mitversichert sind. So sind auch die aus dem Bauvorhaben ggf. entstehenden Schäden mit abgesichert.

Prämien vergleichen

Die Prämien für die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht sind gering. Wer mit seinen fünf Wohneinheiten im Jahr rund 35.000 Euro Bruttomiete erzielt, zahlt gerade einmal 35,70 Euro im Jahr. Bei zehn Wohneinheiten steigt die Prämie nur geringfügig auf knapp 60 Euro an. Bei den geringen Prämien für die Policen sollte übrigens immer eine jährliche Zahlungsweise vereinbart werden, sonst werden hohe Zuschläge fällig.

Tipp: Wenn Sie jetzt zu einem günstigeren Anbieter wechseln wollen, müssen Sie den bestehenden Vertrag kündigen. Hierfür gilt eine Frist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres. Wann das vorbei ist, können Sie in der Police nachlesen.

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