So finden Sie die richtige Krankenversicherung für Ihr Kind
Die Wahl der Krankenversicherung für Kinder sollte möglichst frühzeitig bedacht werden. Insbesondere die Wahl zwischen einer gesetzlichen oder einer privaten Versicherung kann das Leben des Kindes nachhaltig beeinflussen. Dabei spielt auch die Krankenkasse der Eltern eine wichtige Rolle.
So sollte auch vor der persönlichen Entscheidung für eine gesetzliche oder private Versicherungsart bedacht werden, dass dies auch zukünftige Partner und Kinder versicherungstechnisch betreffen kann.
Grundsätzlich genießt ein Kind ab dem Tag seiner Geburt automatisch Versicherungsschutz. Allerdings können die Eltern wählen, bei welcher Krankenkasse ihr Kind versichert werden soll. Die Bescheinigung für die noch zu wählende Krankenversicherung für das Kind wird mit der Geburtsurkunde vom Standesamt übergeben.
Variante A: Beitragsfreie Familienversicherung
Sind die Eltern gesetzlich versichert, sollte die Bescheinigung so zügig wie möglich mit einem Versicherungsantrag für eine beitragsfreie Familienversicherung des Kindes der elterlichen Krankenkasse zugestellt werden.
Diese Familienversicherung kann auch zur Anwendung kommen, wenn nur ein Elternteil gesetzlich pflichtversichert ist. Allerdings muss derjenige auch das höhere Einkommen vorweisen. Sind beide Elternteil gesetzlich versichert, wird der Antrag an die Kasse des besser verdienenden Elternteils gestellt.
Der Vorteil der gesetzlichen Familienversicherung liegt insbesondere darin, dass Kinder bis zur Vollendung ihres 18. Lebensjahres kostenlos mitversichert werden. Studenten profitieren sogar noch bis zum 25. Lebensjahr von der kostenlosen Mitversicherung.
Allerdings darf das Kind über kein eigenes Einkommen verfügen, das mehr als 385 € im Monat beträgt. Bei einer geringfügig entlohnten Tätigkeit (Minijob) liegt das maximale Einkommen bei monatlich 450 €.
Variante B: Getrennte Kassen bedeuten Beitragszahlung
Gesetzlich Versicherte sollten die Versicherung aller Familienmitglieder bei derselben Krankenkasse bedenken. Denn nur so haben neben den Kindern auch Ehepartner ohne eigenes Einkommen die Möglichkeit, sich beitragsfrei mitversichern zu lassen. Bei privaten Versicherungen besteht hingegen keine beitragsfreie Mitversicherung des Kindes oder des Partners, zum Beispiel in der Elternzeit.
Ein Beispiel: Die Ehefrau ist gesetzlich krankenversichert und verdient 2.500 € im Monat, der Ehemann ist Mitglied einer privaten Krankenversicherung. Sein monatliches Gehalt liegt bei 5.000 €.
Da das Einkommen des Vaters über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) liegt und auch regelmäßig höher ausfällt als das Einkommen der Mutter, kann das Kind dieses Paares nicht über die Familienversicherung der Mutter versichert werden.
Wäre das Ehepaar jedoch nicht verheiratet, würde das Kind in die Familienversicherung aufgenommen werden. Der Vorteil für unverheiratete Paare: Für die Aufnahme des Kindes in die Familienversicherung genügt, dass lediglich ein Elternteil gesetzlich versichert ist. Hierbei spielt auch das Gehalt keine Rolle.
Das Kind des verheirateten Paares kann nun entweder privat oder gesetzlich versichert werden, allerdings müssen auch bei der gesetzlichen Versicherung Beiträge gezahlt werden.
Variante C: Kinder mit eigener Versicherung
Für Kinder, die nicht Teil einer Familienversicherung werden dürfen, sondern nur mit einer eigenen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse versichert werden können, muss der Mindestbeitrag für freiwillig Versicherte gezahlt werden. Dies gilt auch bei einer privaten Versicherung.
Dieser wird aus einem Drittel der monatlichen Bezugsgröße von 2.520 € in den alten Bundesländern und 2.905 € in den neuen Bundesländern berechnet.
Private Krankenversicherung für Kinder
Eine Versicherung des Kindes bei der privaten Versicherung beider Eltern oder eines Elternteils ist eine weitere Alternative zur Familienversicherung und der beitragspflichtigen freiwilligen Versicherung.
Neugeborene können innerhalb von 2 Monaten nach der Geburt ohne Wartezeiten und ohne Risikozuschläge privat versichert werden, wenn die Mitgliedschaft des entsprechenden Elternteils in der privaten Krankenversicherung mindestens 3 Monate beträgt.
Die Prämien der privaten Versicherung entsprechen in etwa den Beitragshöhen der freiwillig gesetzlichen Versicherung. Da für jedes Mitglied einer privaten Versicherung eine Prämie gezahlt werden muss, kann das ab mehr als einem Kind monatlich ziemlich teuer werden. Zumindest können die Versicherungsbeiträge für Kinder in der Steuererklärung auch unter Sonderausgaben abgesetzt werden.
Gesetzlich oder privat – abhängig von Lebenssituation
Durch die Familienversicherung besteht für Kinder die Möglichkeit, bis zu ihrem 25. Lebensjahr kostenfrei bei ihren Eltern mitversichert zu sein. Dennoch scheint die Familienversicherung nicht immer zum Lebensmodell zu passen.
Die Familienversicherung bietet zum Beispiel für Doppelverdiener oft keine finanziellen Vorteile mehr. Die Gesamtbelastung liegt in einer Familie, in der beide Partner arbeiten und die Beitragsbemessungsgrenze überschreiten, doppelt so hoch wie in einer Familie mit einem Alleinverdiener, der die Beitragsbemessungsgrenze überschreitet.
Der Beitragssatz wird in diesem Fall bei den Doppelverdienern auf beide Partner angewandt. Somit zahlen sie im Gegensatz zum Alleinverdiener das Doppelte an Beiträgen. Hier lohnt sich der Vergleich mit privaten Krankenversicherungen.
Und auch Partner ohne festen Kinderwunsch sollten sich mit den privaten Versicherungsanbietern auseinandersetzen. Allerdings sollten dabei nicht die steigenden Prämien der privaten Versicherungen im Laufe eines Versichertenlebens vergessen werden.