Gebäudeversicherung: Welche Schäden sind abgedeckt und welche nicht?

Sturm, Hagel, Feuer oder Wasser – all diese Ereignisse können dazu führen, dass der Traum vom Eigenheim bedroht ist, denn eine Reparatur solcher Schäden kann kostspielig sein. Um sich vor hohen Kosten durch Schäden am Gebäude zu schützen, ist eine Gebäudeversicherung für Eigentümer von Häusern essenziell. Doch nicht jeder Schaden wird von der Versicherung übernommen.
Was deckt die Wohngebäudeversicherung ab?
Die Wohngebäudeversicherung bietet einen Schutz für das Haus sowie für alle fest verbauten Bestandteile. Üblicherweise sind folgende Schadensarten durch eine Gebäudeversicherung abgedeckt:
Art des Schadens | Nähere Beschreibung |
Feuer | Brand, Blitzschlag, Implosion oder Explosion |
Leitungswasser | Rohrbruch, Frostschäden an Rohren, geplatzte Leitungen |
Sturm und Hagel | Umgestürzte Bäume, Hagelschäden, Sturmschäden ab Windstärke 8, Folgeschäden, die durch Sturmschäden entstanden sind, wie wenn z.B. ein Sturm ein Dach abgedeckt hat und es dann reinregnet |
Elementarschäden | Hochwasser, Erdbeben, Erdrutsch, Starkregen, Lawine |
Feuer-, Schäden- sowie Sturm- und Hagel-Schäden sind üblicherweise ein automatischer Bestandteil einer Wohngebäudeversicherung, die deshalb auch verbundene Wohngebäudeversicherung heißt. Der Baustein Elementarschäden muss jedoch in der Regel extra abgeschlossen werden und ist meist das, was eine Wohngebäudeversicherung teuer macht.
Was ist die Besonderheit bei einer Versicherung gegen Elementarschäden?
Einige Versicherer haben Elementarschäden automatisch in ihrem Gesamtpaket der Wohngebäudeversicherung integriert und wer sie nicht möchte, muss sie explizit abwählen. Wie hoch der Aufschlag für diesen Baustein ist, hängt stark vom Wohn- bzw. Standort des Hauses ab sowie vom gewählten Versicherer.
Insbesondere, wenn ein Haus in einem Risikogebiet für Erdbeben, Lawinen, Überschwemmungen oder Erdrutsche steht, ist eine Versicherung gegen Elementarschäden unverzichtbar – schließlich kann ein solcher Vorfall ein Gebäude komplett zerstören.
Der Gesamtverband der Versicherer bietet auf seiner Website die Möglichkeit, für den Standort eines Gebäudes einen Check auf Hochwasser und Starkregen durchführen zu können. So lässt sich besser einschätzen, wie groß die Gefahr ist, von Überschwemmungen betroffen zu sein.
Welche Schäden sind in einer Wohngebäudeversicherung nicht automatisch enthalten?
Nicht jeder Schaden ist in einer Wohngebäudeversicherung automatisch abgedeckt. Manche sind nur über Zusatzpolicen versicherbar, andere sind gänzlich ausgeschlossen:
- Schäden an einem Haus, die durch grobe Fahrlässigkeit entstehen, müssen explizit mitversichert werden – nicht bei allen Anbietern sind sie automatisch im Leistungsumfang enthalten. Dazu zählen zum Beispiel Brände durch unbeaufsichtigte Kerzen oder ein Wasserrohrbruch aufgrund eines nicht gewarteten Rohrs.
- Einbruch und Vandalismus sind üblicherweise nur mit Zusatzpolicen abgedeckt.
- Ein Rückstau von Abwasser bei Starkregen, wenn keine Rückstauklappe am Haus installiert ist, ist üblicherweise nicht abgedeckt. Mit einer vorhandenen Rückstauklappe greift aber der Versicherungsschutz bei entsprechend abgeschlossener Option.
- Abnutzung und Alterung des Gebäudes wie zum Beispiel Risse im Mauerwerk oder morsche Balken sind in der Regel auch nicht versichert – außer sie sind durch ein versichertes Ereignis entstanden.
Welche Unterschiede zwischen Tarifen und Versicherern gibt es bei einer Gebäudeversicherung?
Wenn es an den Abschluss einer Wohngebäudeversicherung geht, ist es essenziell, gründlich zu vergleichen. So gibt es große Unterschiede in der Versicherungssumme, im Versicherungsschutz und in den Leistungen der einzelnen Versicherer. Die wichtigsten Faktoren beim Abschluss einer Versicherung sind:
- Höhe der Versicherungssumme: Ist der Neubauwert des Hauses mit der angebotenen Summe abgedeckt?
- Welche Zusatzoptionen bietet die Versicherungspolice an, lässt sich zum Beispiel ein Schutz vor Elementarschäden inkludieren?
- Was gilt beim Thema Selbstbeteiligung – wie hoch ist der Eigenanteil, den Versicherte bei einem Schaden am Haus selber tragen müssen?
- Was enthält der Leistungsumfang der Versicherung noch alles?
Ebenfalls relevant sind natürlich auch die Kosten der Versicherung. Üblicherweise müssen Hausbesitzer mit jährlichen Kosten von 80 bis 1.000 Euro pro Jahr für ihren Versicherungsschutz rechnen – bei sehr teuren Immobilien oder in sehr gefährdeten Lagen tendenziell auch mehr.
Welche Aspekte müssen hinsichtlich des Leistungsumfangs berücksichtigt werden?
Versicherungsnehmer sollten sich vor Versicherungsabschluss um die zahlreichen Schadensfälle Gedanken machen und im besten Fall so viel wie möglich mit ihrer Wohngebäudeversicherung abdecken. Dazu zählen zum Beispiel:
- Die Übernahme der Kosten für eine alternative Unterbringung nach einem Brand oder einer Überschwemmung im Haus durch die Versicherung.
- Die Übernahme der Kosten für Aufräum- oder Abbrucharbeiten nach einer Überschwemmung oder einem Sturm.
- Kostenübernahme für Schäden an Stromleitungen, wie sie aufgrund eines Blitzeinschlags im gesamten Haus entstehen können.
- Die Übernahme der Kosten für die verpflichtende Aufrüstung zum Beispiel beim Wärmeschutz nach dem Wiederaufbau eines Hauses nach einem Brand oder einer Überschwemmung.
- Die Übernahme von Kosten, falls Schadstoffe ins Erdreich gelangt sind, das nun abgetragen werden muss.
- Die Übernahme von Kosten für Schäden, die durch einen Kurzschluss auch unabhängig von Blitzeinschlag entstanden sind.
Die Bedingungen und Leistungen eines Tarifs sind nicht nur je nach Anbieter unterschiedlich. Auch von der genauen Adresse des Gebäudes, von der Ausstattung oder von der Größe des Hauses hängen die Kosten für den Versicherungsschutz letztlich ab.
Welcher Versicherungsschutz gilt für noch unfertige Häuser im Rohbau-Stadium?
Auch Gebäude, die noch nicht fertig sind, können bereits versichert werden. Es empfiehlt sich, das Haus gegen Feuerschäden und Blitzschlag zu versichern, was mit einer Feuerrohbauversicherung möglich ist. Es ist sogar möglich, eine Feuerrohbauversicherung ab dem Zeitpunkt der Fertigstellung des Hauses in eine Wohngebäudeversicherung umzuwandeln. Das hat den Vorteil, dass der Versicherungsschutz dann für die Zeit vor der Fertigstellung sogar beitragsfrei ist.
Welche Schäden sind mit einer Wohngebäudeversicherung nie abgedeckt?
Es gibt einige Schäden, vor denen kann man sich auch mit einer Wohngebäudeversicherung nicht schützen. Dazu zählen:
- Schäden durch Krieg
- Schäden durch Kernenergie (z.B. Reaktorunfälle in der Nähe des Wohnortes)
- Vorsätzlich verursachte Schäden an Gebäuden
- Sturmfluten (es gibt nur vereinzelte Versicherer, die Schäden aus Sturmfluten abdecken)
- Erdsenkungen an Gebäuden aufgrund von Bergbau – hier haftet das Bergbauunternehmen
4 Tipps: So finden Bauherren die richtige Gebäudeversicherung
Für das Vergleichen und Finden der richtigen Wohngebäudeversicherung für das eigene Haus gibt es online zahlreiche Vergleichsportale. Um einen ersten Überblick über Versicherer und Tarife zu bekommen, sind diese gut geeignet. Wer bereits einen Versicherer für andere Belange hat, kann auch dort nachfragen, ob eine Wohngebäudeversicherung angeboten wird – allerdings gilt es hier die Versicherungsbedingungen und den Leistungsumfang gründlich zu prüfen. 4 Tipps zur optimalen Absicherung:
1. Mehrere Versicherer und Tarife vergleichen.
2. Überprüfen, ob Elementarschäden am Haus mitversichert sind.
3. Auf die richtige Versicherungssumme achten, um Unterversicherung zu vermeiden.
4. Dach und Rohre instand halten, um Schäden am Gebäude vorzubeugen.
Gibt es eine Versicherungspflicht für Elementarschäden?
Bisher gibt es keine Versicherungspflicht für Elementarschäden. Da sich aufgrund des Klimawandels Extremwetterereignisse aber mehren und vielen Haushalten der nötige Schutz fehlt, wird in der Politik immer stärker auf eine flächendeckende Versicherungspflicht in Deutschland gedrängt. Bisher gibt es diese Versicherungspflicht nicht, sondern nur eine dringende Empfehlung, eine solche Versicherung abzuschließen – ob es bei der Empfehlung für eine Wohngebäudeversicherung bleibt oder die Pflicht tatsächlich kommt, ist noch offen (Stand: März 2025).
Fazit: Ohne Wohngebäudeversicherung geht es nicht
Eine Wohngebäudeversicherung ist für Eigentümer essenziell, um sich vor den finanziellen Folgen von Schäden durch Feuer, Wasser, Sturm und Hagel zu schützen. Während diese Risiken in den meisten Policen standardmäßig abgedeckt sind, müssen Elementarschäden häufig gesondert versichert werden. Nicht versichert sind in der Regel Schäden, die durch normale Abnutzung oder Fahrlässigkeit entstehen.
Da sich Tarife und Leistungen einer Wohngebäudeversicherung je nach Anbieter stark unterscheiden, bietet sich ein gründlicher Vergleich an. Wer die richtige Versicherungssumme wählt und Zusatzoptionen wie Elementarschutz berücksichtigt, kann sein Eigentum optimal absichern.