Hausratversicherung: Vergleich, Kosten & Tipps für Auswahl
Die Hausratversicherung zählt zu den wichtigsten Versicherungen, die Sie abschließen können. Wer eine eigene Wohnung hat und entweder Eigentümer ist oder zur Miete wohnt, sollte sich unbedingt mit dem Thema Hausratversicherung auseinandersetzen und sich gegebenenfalls versichern. In unserem Beitrag erfahren Sie, worum es sich bei Hausratversicherung handelt und wer eine solche Versicherung haben sollte. Wir gehen ferner darauf ein, was alles im Rahmen der Hausratversicherung abgedeckt ist, welche Zusatzoptionen gebucht werden können, was die Versicherung erstattet und welche Kosten für die Hausratversicherung anfallen.
Was ist die Hausratversicherung?
Wie Sie aus dem Namen ableiten können, handelt es sich bei der Hausratversicherung um eine Versicherung, die sich auf den Hausrat bezieht. Die Hausratversicherung kommt für einen Schaden auf, der am Hausrat entsteht, sobald es sich um eine versicherte Schadensursache handelt. Da Schäden an Sachen, nämlich am Hausrat, versichert sind, handelt es sich um eine Sachversicherung. Anders ausgedrückt reguliert die Hausratversicherung auf Grundlage der Versicherungssumme einen Schaden an gewöhnlichen Sachwerten, die sich innerhalb einer Wohnung bzw. im Haus befinden.
Wer sollte eine Hausratversicherung haben?
Ein weit verbreiteter Irrtum besteht im Zusammenhang mit der Hausratversicherung darin, dass ausschließlich Mieter diesen Versicherungsschutz benötigen würden und versichert sein sollten. Tatsächlich ist es allerdings so, dass ebenso Eigentümer einer Wohnung oder eines Hauses eine Hausratversicherung brauchen. Die Wohngebäudeversicherung deckt nämlich lediglich Schäden am Gebäude ab, nicht jedoch am Hausrat. Demzufolge benötigen eine Hausratversicherung vor allem die folgenden zwei Parteien:
- Mieter
- Haus-oder Wohnungseigentümer
Verzichten kann im Grunde nur ein Mieter oder Eigentümer einer Wohnung oder eines Hauses, dessen Hausrat (noch) einen relativ geringen Wert hat. Allerdings sollte auch dann abgewogen werden, ob der Versicherungsschutz nicht doch sinnvoll ist. Die mit Abstand meisten Mieter und Eigentümer haben einen Hausrat im Gesamtwert von mindestens mehreren Tausend.
Was deckt die Hausratversicherung alles ab?
Da innerhalb der Hausratversicherung nicht grundsätzlich alle denkbaren Schadensursachen mitversichert sind, sollten Sie sich darüber informieren, welche Ursachen für einen Schaden einen Versicherungsschutz genießen. In erster Linie sind es die folgenden Ereignisse, die im Rahmen der Hausratversicherung abgedeckt werden:
- Brand
- Blitzeinschlag
- Überspannungsschäden (durch Blitzeinschlag)
- Explosion oder Implosion
- Einbruchdiebstahl
- Vandalismus
- Sturm und Hagel
- Austritt von Leitungswasser
Wenn es beispielsweise in Ihrer Wohnung zu einem Diebstahl bzw. Einbruchdiebstahl kommt, wird die Hausratversicherung den entstandenen Schaden ersetzen. Der Schutz bezieht sich zudem vor allem auf Naturgewalten wie Sturm, Hagel oder Blitzeinschlag, wenn dadurch Sachen beschädigt oder zerstört werden. Auch sogenannte Folgeschäden sind bei einem Blitzschlag versichert, insbesondere Überspannungsschäden oder Explosionen.
Was ist nicht in der Hausratversicherung versichert?
Nicht alle Schäden bzw. Schadensursachen, die sich an Teilen des Hausrats ereignen, sind durch die Hausratversicherung mit einem Versicherungsschutz versehen. Schutz besteht zum Beispiel nicht in den folgenden Situationen:
- Gegenstand fällt herunter und ist kaputt
- Sache verschwindet ohne die Spur eines Einbruchdiebstahls aus der Wohnung
- Schäden durch Krieg oder Kernenergie
Wichtig für den Schutz ist vor allem, dass Sie die Ursache für den Schaden am Hausrat zweifelsfrei nachweisen können. Ohne erkennbare Ursache hingegen besteht kein Versicherungsschutz, was für jeden Tarif der Versicherung gilt.
Was kann zur Hausratversicherung dazu gebucht werden?
Wie eingangs erwähnt, können Sie sich als Versicherungsnehmer den Schutz innerhalb der Hausratversicherung mit verschiedenen Bausteinen zusammenstellen. Neben den grundsätzlichen Leistungen, die wir zuvor aufgeführt haben und die versichert sind, gibt es mehrere Bausteine, die Sie in den Vertrag und den jeweiligen Tarif integrieren können. So lässt sich der Versicherungsschutz zum Beispiel durch die folgenden Zusatzbausteine im Hinblick auf Ihren Hausrat und mögliche Schäden erweitern:
- Fahrradversicherung
- Elementarschadenversicherung
- Glasversicherung
- Wasserschadenversicherung
- Diebstahl aus dem Auto
- Wertsachen
- Schäden durch Internetnutzung
Bekannt als Zusatzoptionen sind vor allem die Glasversicherung, der Diebstahl eines Fahrrades sowie die Elementarschadenversicherung. Letzterer ist vor allem in den letzten Jahren sehr sinnvoll geworden, weil unter anderem Hochwasser, und Überschwemmungen in den entsprechenden Gebieten zugenommen haben. Ohne eine solche Elementarschadenversicherung würde zum Beispiel ein Schaden am Hausrat, der durch ein Erdbeben verursacht wurde, nicht reguliert.
Häufig genutzt wird ebenfalls die Fahrradversicherung gegen Diebstahl als Zusatzbaustein innerhalb der Hausratversicherung. Diese greift unter der Voraussetzung, dass Ihr Fahrrad außerhalb der Wohnung bzw. des Hauses abgestellt wurde und es zu einem Diebstahl kommt. Normalerweise ist das nicht im Zuge der allgemeinen Leistungen der Hausratversicherung abgedeckt, sodass die sogenannte Fahrradklausel zusätzlichen Schutz bietet. Eine Glasversicherung ist in vielen Fällen allerdings nicht nötig. Sinnvoll ist der Schutz eher dann, wenn Sie innerhalb Ihrer Wohnung oder des Hauses besonders viel und hochwertiges Glas haben, wie zum Beispiel einen Wintergarten oder ein großes Aquarium.
Wie viel erstattet die Hausratversicherung?
Der Versicherungsschutz bezieht sich bei der Hausratversicherung auf einen Schaden am Hausrat, der an den jeweiligen Gegenständen entstehen kann. Es handelt sich bei der Hausratversicherung um eine sogenannte Neuwertversicherung. Das bedeutet, dass die Hausratversicherung im Schadensfall nicht nur den aktuellen Wert der betroffenen Gegenstände erstattet, sondern stattdessen den Neuwert. Nehmen wir an, dass Sie eine Couch haben, die beim Kauf 1.200 Euro gekostet hat, jedoch bereits sechs Jahre alt ist.
Kommt es nun durch einen Brand zu einem großen Schaden an der Couch, würde die Hausratversicherung Ihnen diese 1.200 Euro ersetzen, auch wenn die Couch vielleicht aktuell nur noch einen Wert von 300 Euro hat. Sie erhalten dementsprechend durch den Versicherungsschutz den Betrag, den Sie aufwenden müssen, um sich die gleiche oder eine vergleichbare Couch neu zu kaufen.
Eine Ausnahme bei den Leistungen und den damit verbundenen Kosten, die beim Schaden erstattet werden, gibt es bei Wertsachen. Dazu zählen insbesondere:
- Schmuck
- Bargeld
- Münzen
- Wertpapiere
- Sparurkunden
In diesen Fällen ist der Versicherungsschutz bei Wertsachen meistens auf maximal 20 bis 25 Prozent der Versicherungssumme begrenzt. Beläuft sich die Versicherungssumme beispielsweise aus 60.000 Euro, würden beschädigte oder gestohlene Wertsachen in dem Fall nur bis zu einen Gegenwert von 12.000 bis 15.000 Euro mitversichert werden können. Sollte der Schaden an den Wertsachen im Beispiel 20.000 Euro betragen, würden Ihnen dennoch aufgrund der Begrenzung in Bezug zur Versicherungssumme lediglich maximal 15.000 Euro erstattet. Daher kann es lohnenswert sein, wenn größere Wertsachen separat versichert werden.
Die Hausratversicherung erstattet in den meisten Fällen nicht nur die Kosten, die zum Beispiel bei einer notwendigen Neuanschaffung des zerstörten Gegenstandes anfallen. Darüber hinaus werden in aller Regel Folgeschäden ebenfalls reguliert, die wiederum auf den sogenannten Primärschaden zurückzuführen sind. Können Sie zum Beispiel Ihre Wohnung aufgrund eines Brandes anschließend über einen bestimmten Zeitraum hinweg nicht nutzen, würde die Hausratversicherung in der Regel die Übernachtungskosten in einem Hotel oder einer Pension tragen.
Worauf gilt es bei der Auswahl der Hausratversicherung zu achten?
Bevor Sie sich für Hausratversicherung entscheiden, sollten Sie bei den einzelnen Angeboten auf mehrere Details achten. Das gilt ebenfalls für den Vergleich unterschiedlicher Versicherungen, den Sie auf jeden Fall vornehmen sollten. Bei der Auswahl der passenden Hausratversicherung sollten Sie insbesondere auf die folgenden Details achten:
- Höhe der Versicherungssumme
- Leistungen und Tarife
- Selbstbeteiligung
- Zusatzbausteine (Welche und Kosten)
- Unterversicherungsverzicht
- Grobe Fahrlässigkeit
- Erweiterung des Brandbegriffes
Lassen Sie uns auf diese einzelnen Merkmale etwas näher eingehen, weil sie im Fall eines Schadens relevant sein können, ob und in welchem Umfang Sie eine Leistung seitens der Hausratversicherung erhalten.
Passende Versicherungssumme
Wichtig ist, dass Sie eine passende Versicherungssumme wählen. Die meisten Menschen schätzen ihren Hausrat in der Summe geringer ein, als der tatsächliche Gegenwert sich darstellt. Das hat den Grund, dass der Hausrat aus vielen, kleinen Teilen besteht. Diese machen jedoch in der Summe einen stattlichen Betrag aus. Ein guter Richtwert für die Versicherungssumme sind 650 Euro je Quadratmeter Wohnfläche. Bei 80 Quadratmetern könnte eine passende Versicherungssumme demnach rund 52.000 Euro sein.
Selbstbeteiligung
Bei der Hausratversicherung haben Sie die Möglichkeit, durch eine Selbstbeteiligung Beiträge einzusparen. Hier sollten Sie darauf achten, wie sich welche Selbstbeteiligung auf die Kosten der Versicherung, also auf die Höhe des Beitrages, auswirkt.
Unterversicherungsverzicht
Von Bedeutung ist im Rahmen der Hausratversicherung ein sogenannter Unterversicherungsverzicht. Damit bestätigt die Versicherungsgesellschaft, dass Sie auch dann den vollen Schaden ersetzt bekommen, wenn die Versicherungssumme Ihrer Hausratversicherung geringer als der tatsächliche Gegenwert des gesamten Hausrates ist. Meistens akzeptieren die Versicherer einen derartigen Unterversicherungsverzicht, wenn Sie Ihren Hausrat mit mindestens 650 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche versichern. Dann spielt es keine Rolle mehr, ob der tatsächliche Wert des Hausrates höher als die Versicherungssumme ist.
Leistungen, Tarife und grobe Fahrlässigkeit
Ebenfalls achten sollten Sie bei den einzelnen Hausratversicherungen im Vergleich natürlich auf die Leistungen und Tarife, in welchen Fällen welcher Schaden ersetzt wird. Ebenfalls interessant ist, ob der Versicherer auch bei grober Fahrlässigkeit zahlt oder nicht. Haben Sie zum Beispiel beim Verlassen Ihres Hauses ein Fenster offen gelassen, kann dies bereits als grobe Fahrlässigkeit ausgelegt werden. Unter Umständen verweigert der Versicherer dann zum Beispiel bei einem Einbruchdiebstahl die Schadensregulierung.
Erweiterung Brandbegriff
Die Erweiterung des Brandbegriffs ist ein ebenfalls interessantes Detail, über das viele Versicherungsnehmer nicht Bescheid wissen. In diesem Bereich gibt es vor allem über die folgenden Bausteine die Möglichkeit, den Schutz bei einem Brand zu erweitern:
- Schäden durch Rauch
- Schäden durch Russ
- Seng- und Schmorschäden
- Überspannungsschäden
Was kostet eine Hausratversicherung?
Es gibt einige Einflussfaktoren, die in der Summe dazu führen, welchen Versicherungsbeitrag die Hausratversicherung kostet. Zu den Einflussfaktoren zählen neben dem gewählten Tarif und den damit verbundenen Leistungen, also dem Versicherungsumfang nebst der Versicherungssumme, insbesondere:
- Wohnort
- Größe der Wohnung
- Besonders zu versichernde Gegenstände
Der Wohnort ist für die Hausratversicherung deshalb relevant, weil es in manchen Regionen einer erhöhtes Risiko von beispielsweise Einbruchsdiebstahl oder Naturgewalten wie Sturm und Hochwasser gibt. In diesen Wohnbereichen ist der Beitrag dementsprechend höher, als wenn Sie in einer „ruhigen“ Region leben. Aufgrund dieser Einflussfaktoren variieren die monatlichen Beiträge zur Hausratversicherung teilweise sehr stark.
In Einzelfällen können Sie sich bereits ab fünf Euro monatlich versichern, während der durchschnittliche Beitrag für eine Hausratversicherung oft zwischen 150 und 200 Euro im Jahr liegt.
Vergleich: Wie findet man die richtige Hausratversicherung?
Damit Sie die persönlich passende Hausratversicherung finden, ist ein Vergleich der Anbieter zu empfehlen. Dort wiederum untersuchen Sie insbesondere die Leistungen und Merkmale, die aus Ihrer Sicht besonders wichtig sind.
Derartige Vergleiche können Sie heute problemlos online vornehmen, sodass Sie in wenigen Minuten einen Versicherungsvergleich durchführen. Hier müssen Sie in aller Regel nur wenige Angaben machen und erhalten binnen kurzer Zeit ein Vergleichsergebnis, in dem noch einmal die wichtigsten Details zum jeweiligen Angebot aufgeführt sind – wie zum Beispiel in dem folgenden Vergleichsrechner von financeAds:
Der Vergleichsrechner für die Gegenüberstellung von Hausratversicherungen beruht auf verschiedenen Versicherungsanbietern am Markt, die von financeAds bereitgestellt werden. Der Vergleichsrechner ermöglicht keinen umfassenden Marktüberblick. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Aktualität oder Richtigkeit der Angaben aus dem Vergleichsrechner. Ebenso schließen wir jegliche Haftung für eventuelle Schäden oder Konsequenzen, die durch die Nutzung der angebotenen Inhalte entstehen, aus.
Was ist nach dem Abschluss der Hausratversicherung zu beachten?
Nicht nur vor, sondern ebenso nach dem Abschluss einer Hausratversicherung gibt es einige Punkte zu beachten. Diese zielen vor allem darauf ab, dass Sie die Chance im Schadensfall erhöhen, dass die entsprechenden Schäden von der Versicherung möglichst schnell und unkompliziert reguliert werden.
Deshalb sollten Sie während der Vertragslaufzeit unter anderem auf die folgenden Punkte achten:
- Kaufbelege für teurere Anschaffungen aufbewahren
- Fotos von teureren Gegenständen und Wertsachen anfertigen
- Dokumente und Nachweise online speichern, damit diese im Fall eines Brandes nicht unwiederbringlich zerstört sind
- Versicherungssumme erhöhen, sollten mehrere (teurere) Gegenstände zum Hausrat dazukommen
- Erhöhte Gefahr, zum Beispiel durch vermehrtes Hochwasser in der Region, der Versicherungsgesellschaft melden
Ist bei einer Erhöhung der Gefahr die Versicherung zu verständigen?
Sie müssen Ihre Versicherung nicht nur verständigen, wenn der Wert Ihres Hausrates gestiegen ist, sodass die Versicherungssumme nicht mehr ausreicht. Gleiches gilt unter der Voraussetzung, dass sich die Gefahr für eventuelle Schäden erhöht hat. Werde an Ihrem Haus zum Beispiel sämtliche Fenster ausgetauscht, wobei die Zeit bis zum Neueinbau durch ein Provisorium überbrückt wird, sollten Sie das Ihrer Hausratversicherung melden. Dann besteht nämlich ein erhöhtes Risiko von Einbruchsdiebstahl.
Was tun bei Hausratversicherung, wenn ein Schaden eintritt?
Im Schadensfall kommt es bei der Hausratversicherung darauf an, dass Sie sich ordnungsgemäß hinsichtlich Ihrer vertraglichen Pflichten verhalten. Zunächst sollten Sie einen entstandenen Schaden umgehend der Versicherungsgesellschaft melden, also sobald Sie die Möglichkeit dazu haben. In einem Schadensfall sind Sie dazu verpflichtet, einen Nachweis zu erbringen, welche Sachwerte entweder gestohlen, beschädigt oder zerstört wurden. Die zuvor bereits erwähnten Kaufbelege, Fotos und sonstige Nachweise sind somit sehr wichtig.
Die entsprechenden Dokumente und Nachweise legen Sie Ihrem Versicherer vor. Eine weitere Pflicht besteht darin, dass Sie im Schadensfall ein Protokoll anfertigen, indem die beschädigten oder gestohlenen Gegenstände aufgelistet sind. Darüber hinaus haben Sie die Pflicht, Folgeschäden möglichst gering zu halten bzw. zu vermeiden und generell dazu beizutragen, dass sich das Schadensausmaß nicht vergrößert.
Was passiert mit der Hausratversicherung bei Umzug?
Falls Sie umziehen, müssen Sie das Ihrer Hausratversicherung melden. Sollten Sie das versäumen, besteht fortan kein Versicherungsschutz mehr für den Hausrat in Ihrem neuen Zuhause. Es gibt für einen bestimmten Zeitraum innerhalb des Umzuges einen Versicherungsschutz automatisch für beide Wohnungen. Die Versicherungsgesellschaft wird nach dem Umzug den Vertrag auf die neue Anschrift umschreiben.
Wie kann man eine Hausratversicherung kündigen?
Die Kündigung Ihrer Hausratversicherung können Sie bis spätestens drei Monate vor Ablauf des entsprechenden Versicherungsjahres vornehmen. Aus Beweisgründen sollten Sie die Kündigung schriftlich vornehmen. Dabei kann die Kündigung formlos erfolgen, also zum Beispiel mit einem kurzen Brief, innerhalb dessen Sie um die Vertragsauflösung zum Kündigungstermin bitten.