Kündigung einer Versicherung per E-Mail: Zulässig oder nicht?
Ob privat oder geschäftlich – E-Mails sind ein täglicher Begleiter und rund 215 Milliarden Mails werden im Jahr 2016 weltweit jeden Tag gesendet und empfangen. Für viele Belange sind sie zur normalen Kommunikationsform geworden und haben andere elektronische Geräte, wie zum Beispiel das Fax, längst abgelöst.
Im offiziellen Schriftverkehr, wenn es um einen Vertragsabschluss oder eine Kündigung geht, gelten für E-Mails jedoch Sonderregeln, die Verbraucher beachten sollten.
So ist die Kündigung einer Versicherung via E-Mail nur unter Umständen möglich beziehungsweise rechtsgültig, und sollte entsprechend gut überlegt werden.
Kündigung einer Versicherung: E-Mail oder Brief?
Ob die Kündigung einer Versicherung mit einer E-Mail möglich ist, kann in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Versicherung nachgelesen werden, die jedem Versicherungsvertrag in der Regel anhängen.
Dort ist vermerkt, in welcher Form eine Kündigung des Vertrags erfolgen muss. Muss die Kündigung in Schriftform erfolgen, also per Brief, dann reicht die Kündigung der Versicherung per E-Mail nicht aus. Steht dort, dass eine Kündigung auch in Textform möglich ist, kann die Kündigung auch per E-Mail oder Fax eingereicht werden.
Kündigungen via E-Mail sind rechtlich schwierig
Viele moderne Online-Firmen bieten eine Kündigung für ein abgeschlossenes Abonnement oder ähnliches auch via E-Mail an. Gerade bei Versicherungen wie einer Krankenversicherung, einer Kfz-Versicherung oder anderen Policen, muss aber meist noch der klassische Weg gewählt werden.
Selbst wenn laut Versicherung eine Kündigung per E-Mail möglich ist, sollten Verbraucher damit vorsichtig sein. Schließlich kann der Erhalt einer E-Mail nur schwer nachgewiesen werden und sollte unbedingt von der Versicherungsgesellschaft bestätigt werden. Auch kann ein E-Mail-Kopf relativ leicht manipuliert werden, wodurch die Beweiskraft einer E-Mail in einem rechtlichen Verfahren sehr gering ist.
Falls Verbraucher sich doch für eine Kündigung per E-Mail entscheiden, sollten sie in jedem Fall eine Empfangsbestätigung und somit eine Bestätigung der Kündigung von der Versicherungsgesellschaft einfordern.
Per Einschreiben gehen Verbraucher bei einer Kündigung auf Nummer sicher
Auf Nummer sicher gehen Verbraucher, wenn Sie Ihre Versicherung per Post kündigen und nicht per E-Mail. Mittels Einschreiben können sie problemlos nachweisen, dass das Kündigungsschreiben die Versicherung erreicht hat und sind rechtlich gesehen auf der sicheren Seite.
Zwar dauert eine Kündigung per Post ein paar Minuten länger als per E-Mail und ist auch etwas teurer – Zeit und Geld sind aber gut investiert, da auf diese Weise eine Menge potenzieller Ärger gespart werden kann.
Bei einer postalischen Kündigung sollten Verbraucher berücksichtigen, dass nicht das Datum auf dem Poststempel zählt, sondern das Eingangsdatum des Briefs bei der Versicherung. Vor dem Ablauf einer Kündigungsfrist sollten also mindestens vier Tage eingeplant werden, damit das Kündigungsschreiben die Versicherung rechtzeitig erreicht.