Reisegepäck-Versicherung: Das Geld dafür können Sie sich glatt sparen
In der Urlaubszeit haben Versicherungs-Vertreter Hochkonjunktur, gibt es doch viele Versicherungen, die beim Verreisen einen sinnvollen Schutz bieten. Auf jeden Fall sinnvoll ist eine Auslands-Krankenversicherung.
Oft empfehlenswert ist auch – zumindest bei teuren Reisen – eine Reiserücktrittskosten-Versicherung. Was Sie dagegen nicht brauchen, ist eine Reisegepäck-Versicherung. Sie kostet gut und gerne zwischen 40 und 100 € und bringt Ihnen rein gar nichts. Lesen Sie hier, warum nicht.
Oft sind Sie versichert, ohne es zu wissen
Haben Sie die Klauseln Ihrer Hausrat-Versicherung schon genau studiert? Wahrscheinlich nicht, schließlich macht es nicht gerade Spaß, das ganze Kleingedruckte durchzuarbeiten. Tun Sie es dennoch, werden Sie feststellen: Ihr Reisegepäck ist in der Regel in der Hausrat-Police mitversichert.
Das heißt wiederum: Eine zusätzliche Versicherung, die bei Kofferdiebstahl oder -verlust aufkommt, brauchen Sie gar nicht. Übrigens nützt Ihnen in solchen Fällen eine zusätzliche, spezielle Reisegepäck-Versicherung noch nicht einmal etwas.
Denn 2-mal können Sie ein und denselben Versicherungs-Gegenstand (hier: Ihr Gepäck) nicht versichern. Zahlen wird im Schadensfall immer allerhöchstens eine Versicherung.
Wer nicht aufpasst wie ein Schießhund, bekommt nichts
Falls Sie keine Hausrat-Versicherung haben, stellt sich noch die Frage, wie weit es bei Reisegepäck-Versicherungen mit dem angebotenen Versicherungs-Schutz her ist.
Da ist leider festzustellen: Er reicht nicht sehr weit. Denn die Versicherung zahlt nur, wenn Sie Ihr Gepäck sorgfältig bewachen bzw. „sorgsam verwahren“. Wehe, es steht beim Kauf eines Bahntickets unbewacht neben Ihnen am Schalter! Dann zahlt der Versicherer bei Diebstahl nichts.
Wehe, Sie klemmen es sich beim Zeitunglesen in der Wartehalle am Flughafen nicht zwischen die Knie! Auch in diesem Fall kann Ihnen der Versicherer vorwerfen, Sie hätten nicht hinreichend darauf aufgepasst. Und wehe, Sie hängen Ihre Handtasche im Restaurant einfach über Ihre Stuhllehne! Auch hier leistet die Versicherung bei Diebstahl keinen Schadenersatz.
Gleiches gilt außerdem für Schmuckstücke und Wertsachen, die Sie nicht im Hotelsafe verwahren. Sie einfach nur im abgeschlossenen Hotelzimmer zurückzulassen, ist nicht die „sichere Verwahrung“, welche der Versicherer von Ihnen fordert. Und abermals gibt’s bei Abhandenkommen kein Geld…
Rechtsprechung ist auf Seiten der Versicherer
Machen Sie sich auch keine Hoffnung, sich über die Rechtsprechung doch noch Anspruch auf eine Versicherungs-Leistung erkämpfen zu können! Denn die Gerichte urteilen in Sachen Reisegepäck-Versicherung oft alles andere als verbraucherfreundlich.
Ein Beispiel zum Schluss:
So verneinte etwa das Amtsgericht München den Anspruch auf eine Versicherungs-Leistung in folgendem Fall: Ein Mann ließ bei einer Wienreise den Abend in einer Hotelbar ausklingen, setzte sich an einen Sechsertisch und legte seinen Mantel auf einen freien Stuhl neben sich.
Dass dabei die fast 1.000 € teure Digitalkamera aus seiner Manteltasche entwendet wurde (oder sonst wie verloren ging), bemerkte er erst am nächsten Morgen:
“Pech gehabt!”, so die Richter – er habe die Kamera nicht hinreichend sicher verwahrt. Sie sehen: Auf eine Police, die im Schadensfall dann doch nichts zahlt, können Sie genausogut verzichten.