+++ Ihr Masterplan 2025 +++ Der wichtigste Termin für das Jahr 2025 kommt schon jetzt +++ Bis zu 107.000€ Zusatzeinkommen monatlich +++ 23.11.2024, 11 Uhr - Jetzt kostenlos anmelden +++

Restschuldversicherung: Wie sinnvoll? Worauf achten?

Beitragsbild zum Artikel "Restschuldversicherung". Rechts ist ein Piktogramm eines Mannes abgebildet, der symbolisch von einem Regenschirm als Restschuldversicherung geschützt wird.
Inhaltsverzeichnis

Zahlreiche Banken bieten ihren Kunden im Zusammenhang mit der Aufnahme eines Kredites eine Restschuldversicherung an. Damit soll das Risiko abgedeckt werden, dass der Kreditnehmer – aus unterschiedlichen Gründen – seine Raten nicht mehr zahlen kann. Demzufolge handelt es sich um eine Absicherung für den Kunden und indirekt ebenso für die Bank.

In unserem Beitrag erläutern wir, was eine Restschuldversicherung macht, was sie kostet und wann sich ein Abschluss lohnt. Wir gehen ferner darauf ein, worauf Sie bei der Restschuldversicherung achten sollten, für wen diese geeignet ist und ob Sie die Versicherung vorzeitig kündigen können.

Das Wichtigste zur Restschuldversicherung in Stichpunkten

  • Eine Restschuldversicherung nimmt die Zahlung der Kreditraten vor, sollte der Kreditnehmer zum Beispiel arbeitsunfähig werden oder eine Arbeitslosigkeit eintreten.
  • Eine Restschuldversicherung ist oftmals relativ teuer und kostet den Kreditnehmer mitunter je nach Darlehenssumme zwischen 500 bis über 1.000 Euro.
  • Ob eine Restkreditversicherung sinnvoll ist und sich für den Kunden lohnt, hängt von mehreren Faktoren ab, wie zum Beispiel Gesundheitszustand und Sicherheit des Arbeitsplatzes.
  • Eine Alternative zur Kreditversicherung sind öfter eine Risiko-Lebensversicherung für den Todesfall und/oder eine Berufsunfähigkeits-Versicherung für den Fall der Berufsunfähigkeit.
  • Da sich die Angebote zum Teil deutlich unterscheiden, sollten Sie vor dem Abschluss auf die Konditionen wie Ausschlüsse und Leistungsumfang im Detail achten.

Was leistet eine Restschuldversicherung?

Wer einen Kredit aufnimmt, dem wird von der Bank häufig eine Absicherung in Form der Restschuldversicherung angeboten. Diese Versicherung für den Kredit wird häufig ebenfalls als Restkreditversicherung oder kurz als Kreditversicherung bezeichnet.

Die wesentliche Aufgabe der Restschuldversicherungen besteht darin, die noch offenen Raten für den Kredit zu übernehmen, sollte der Kreditnehmer dazu aus verschiedenen Gründen nicht in der Lage sein.

Wann übernimmt die Restschuldversicherung die ausstehenden Kreditraten?

Je nach Inhalt und Leistung der Versicherung zahlt die Restschuldversicherung die noch ausstehenden Kreditraten, falls eines der folgenden Ereignisse eintritt:

  • Versicherungsnehmer / Kreditnehmer stirbt
  • Kreditnehmer wird arbeitsunfähig
  • Kreditnehmer wird berufsunfähig
  • Kreditnehmer wird – unverschuldet – arbeitslos

Welche dieser Gründe abgedeckt sind, hängt von der einzelnen Restschuldversicherung ab. Deshalb ist es sinnvoll, die Restschuldversicherungen zu vergleichen. So übernimmt die eine Versicherung zum Beispiel nur im Todesfall und Berufsunfähigkeit die Zahlung der noch offenen Kreditraten, während die andere Versicherung zusätzlich bei Arbeitslosigkeit und vorübergehender Arbeitsunfähigkeit, also längerer Krankheit, die Raten begleicht.

Manche Banken bieten die Restkreditversicherung optional an, bei anderen Kreditgebern ist die Zusage für den Kredit daran geknüpft, dass Sie die Versicherung abschließen. Das gilt vor allem für Kunden mit maximal mittlerer Bonität, bei denen der Kreditgeber ein erhöhtes Ausfallrisiko für den Kredit sieht. Das kann zum Beispiel durch Vorerkrankungen oder einen nicht besonders sicheren Arbeitsplatz entstehen.

Mehrere Ausschlussklauseln in der Restschuldversicherung

Ob die Restschuldversicherung im Schadensfall eine Leistung erbringt, hängt auch davon ab, ob und welche Ausschlussklauseln es gibt. So gilt manche Versicherung beispielsweise nur für begrenzte Zeiträume, erst nach Ablauf einer Wartezeit, bis zu einer bestimmten Obergrenze oder es wird keine Leistung erbracht, sollte zum Beispiel die Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer bestehenden, aber nicht genannten Erkrankung eintreten.

Was kostet eine Restschuldversicherung?

Die Kosten einer Restschuldversicherung sind nicht einheitlich, sondern hängen von einigen, individuellen Faktoren ab. Zum einen steht die Höhe der zu zahlenden Versicherungsprämie im Zusammenhang mit dem jeweiligen Anbieter und dem Umfang des Versicherungsschutzes. Häufig erkennen Kreditnehmer nicht, wie teuer die Restschuldversicherung ist. Das liegt daran, dass die Zahlung im Zuge der monatlichen Kreditraten eingerechnet wird.

Deshalb zahlen Sie zum Beispiel bei einem Kredit mit einer Laufzeit von 60 Monaten vielleicht pro Monat für die Restschuldversicherung „nur“ 15 Euro, in der Summe jedoch in dem Fall 900 Euro während der gesamten Laufzeit. Abhängig sind die Kosten für die Restschuldversicherung von folgenden Faktoren:

  • Anbieter
  • Versicherungsumfang
  • Kreditsumme und Laufzeit des Darlehens
  • Beruf sowie Alter der versicherten Person
  • Gesundheitszustand / Vorerkrankungen

Eine große Rolle spielt vor allem der Versicherungsumfang. Manche Versicherer bieten eine Art Baustein-Prinzip an. Das bedeutet, Sie können individuell wählen, ob Sie nur den Schutz bei Todesfall wünschen, ebenso bei Berufsunfähigkeit oder zusätzlich auch bei Eintritt von Arbeitslosigkeit und/oder Arbeitsunfähigkeit. Je weniger Bausteine integriert werden, desto geringer die Kosten.

Abhängig von diesen Faktoren können Sie sich an einem Richtwert orientieren. Meistens beläuft sich die Restschuldversicherung von den Kosten her auf etwa 10 bis 15 Prozent der Darlehenssumme. Wenn Sie einen Kredit in Höhe von 15.000 Euro aufnehmen, müssen Sie mit etwa 1.500 Euro an Kosten für die Restkreditversicherung rechnen.

Wann lohnt eine Restschuldversicherung?

Lohnenswert ist eine Restschuldversicherung keineswegs immer. Zum einen sollte es sich um eine größere Kreditsumme handeln. Für gewöhnlich müssen Sie zum Beispiel einen Darlehensbetrag von 5.000 Euro nicht extra über eine Versicherung abdecken. Zum anderen ist die Restschuldversicherung nur sinnvoll, wenn Sie im Hinblick auf die genannten Risiken nicht bereits anderweitig abgesichert sind. Besitzen Sie zum Beispiel eine Krankentagegeld-Versicherung, eine Berufsunfähigkeits-Versicherung sowie eine Risikolebensversicherung? Dann würde es sich beim zusätzlichen Abschluss der Restschuldversicherung faktisch um eine Doppelversicherung handeln, sodass dieser Vertrag nicht sinnvoll wäre.

Worauf gilt es bei der Wahl der Restschuldversicherung zu achten?

Bevor Sie eine Restschuldversicherung abschließen, sollten Sie auf mehrere Kriterien achten. Grundsätzlich können Sie zwar die Angebote vergleichen. Allerdings arbeitet fast jede Bank mit einem bestimmten Versicherer zusammen, sodass Sie nur die angebotene Restschuldversicherung zur Auswahl haben. Selten werden Sie den Kredit danach auswählen, bei welcher Bank die angebotene Restschuldversicherung am günstigsten ist. Nichtsdestotrotz achten Sie vor dem Abschluss der Versicherung auf folgende Kriterien, damit Sie zumindest einen Anhaltspunkt haben, ob sich die Restschuldversicherung für Sie lohnt:

  • Laufzeit der Versicherung
  • Höhe der Versicherungsprämie
  • Ausschlussklauseln
  • Was ist im Detail abgesichert?

Sehr wichtig ist es, dass Sie sich informieren, welche Risiken die Versicherung abdeckt. Falls Sie zum Beispiel momentan einen nicht besonders sicheren Arbeitsplatz haben, wäre es wichtig, dass Arbeitslosigkeit mitversichert ist. Sollte das nicht der Fall sein, besteht oft die Möglichkeit, mit der Bank bzw. dem Versicherer zu sprechen und diese Leistung zusätzlich mit einzubeziehen.

Ist auf der anderen Seite Berufsunfähigkeit mit abgedeckt, besitzen Sie allerdings bereits eine Berufsunfähigkeits-Versicherung? Dann wäre es sinnvoll, diesen Baustein aus der Versicherung zu entfernen. Dadurch reduziert sich im Normalfall die zu zahlende Versicherungsprämie.

Welche Laufzeit sollte bei der Restschuldversicherung gewählt werden?

Normalerweise ist die Laufzeit der Restschuldversicherung identisch mit der des Kredites. Der Grund ist, dass diese spezielle Versicherung die offenen Kreditraten absichern soll. Ist das Darlehen jedoch vollständig getilgt, wird der Schutz durch die Restschuldversicherung nicht mehr benötigt. Deshalb achten Sie beim Abschluss solcher Versicherungen darauf, dass Kreditlaufzeit und Laufzeit der Restschuldversicherung identisch sind.

Wie findet man eine geeignete Restschuldversicherung?

Die Restschuldversicherung müssen Sie vermutlich nicht suchen und keinen umfangreichen Vergleich durchführen. Das liegt daran, dass die Bank Ihnen – spätestens auf Nachfrage hin – im Zusammenhang mit dem Kredit fast immer eine bestimmte Kreditversicherung anbieten wird. Die Banken arbeiten mit bestimmten Versicherern zusammen, die unter anderem solche Restschuldversicherungen anbieten.

Kann die Restschuldversicherung gekündigt werden?

Im Normalfall gibt es bei einer Restschuldversicherung eine ordentliche Kündigungsfrist. Das bedeutet, dass Sie die Versicherung vor Ablauf unter Einhaltung dieser Frist kündigen dürfen. Es kann allerdings passieren, dass es zu Problemen mit dem Kreditgeber kommt. Immerhin dient die Versicherung als Absicherung für das Darlehen.

Deshalb sollten Sie unbedingt vorab mit der Bank sprechen, falls Sie eine Kündigung der Restkreditversicherung in Betracht ziehen. Zudem steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu, falls Sie den Kredit umschulden. Dennoch ist es notwendig, die Versicherung separat zu kündigen. Eine Kündigung zum Ablauftermin ist nicht notwendig. Normalerweise erlischt die Restschuldversicherung automatisch mit der vollständigen Tilgung des Kredites.

Welche Alternativen zur Restschuldversicherung gibt es?

Welche Alternativen zur Restschuldversicherung infrage kommen, hängt vor allem davon ab, welche Risiken im Detail versichert sind. In erster Linie gibt es folgende, andere Versicherungen als mögliche Alternative:

Mit der Kapital- und Risikolebensversicherung decken Sie wie bei der Kreditversicherung das Todesfallrisiko finanziell ab. Die Berufsunfähigkeits-Versicherung schützt Sie finanziell bei einer Berufsunfähigkeit und die Krankentagegeld-Versicherung übernimmt die Zahlung des Krankengeldes, sollten Sie über einen längeren Zeitraum hinweg arbeitsunfähig sein.

FAQs zur Restschuldversicherung

Sie haben noch Fragen zur Restschuldversicherung? Im Folgenden finden Sie weitere wichtige Fragen und Antworten zur Versicherungsform.

Ob bei einer Restschuldversicherung eine Wartezeit existiert oder nicht, ist vom jeweiligen Anbieter abhängig. In der überwiegenden Mehrheit existiert allerdings eine sogenannte Karenzzeit, die sich im Durchschnitt nach Abschluss des Vertrages auf drei bis sechs Monate beläuft. Damit ist gemeint, dass die Versicherung mit ihrer Leistung erst nach Ablauf dieser Wartezeit eintritt, auch wenn Sie zum Beispiel einige Wochen nach Abschluss der Versicherung berufsunfähig werden sollten.
Da es sich bei der Restschuldversicherung um einen Vertrag handelt, steht Ihnen für einen gewissen Zeitraum ein Widerrufsrecht zu. Wie lange dieses gilt, ist davon abhängig, welche Leistungen die Restschuldversicherung beinhaltet. Ist ausschließlich der Todesfall abgedeckt, beläuft sich das gesetzliche Widerrufsrecht auf 30 Tage. Sind allerdings zudem Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit oder Berufsunfähigkeit als Schutz integriert, ist die Widerrufsfrist auf 14 Tage verkürzt. Beginn der Frist ist, wenn Ihnen die Police zugegangen ist, der Versicherer Ihnen die Versicherungsbedingungen ausgehändigt hat und Sie über das Widerrufsrecht informiert wurden.
Nachdem die Restschuldversicherung abgelaufen ist, erhalten Sie Ihre Beiträge oder einen Teil davon nicht zurück. Der Versicherungscharakter ist ähnlich wie bei einer Risikolebensversicherung und nicht wie bei einer Kapitallebensversicherung, bei der Sie zugleich ansparen.
Grundsätzlich akzeptieren die meisten Versicherer den Abschluss einer Restschuldversicherung auch unter der Voraussetzung, dass Sie Vorerkrankungen haben. Allerdings kann es passieren, dass es bei der einzelnen Erkrankung zu einem Ausschluss kommt. Der Versicherungsschutz greift nicht, sollte die spezielle Erkrankung dann Ursache für die Arbeitsunfähigkeit oder für die Berufsunfähigkeit sein. Alternativ zum Ausschluss berechnen viele Versicherer einen Risikozuschlag, sodass die Versicherungsprämie höher ausfällt.