ETF verkaufen: Wann sinnvoll? + Tipps zum Steuern sparen
Indexfonds zählen mittlerweile zu den beliebtesten Geldanlagen und werden sowohl von Anlegern als auch Sparern verstärkt genutzt. Viele Inhaber der ETF-Anteile fragen sich: Kann man einen ETF einfach wieder verkaufen? Tatsächlich ist es jederzeit möglich, einen ETF an der Börse über die Bank oder einen Broker zu veräußern.
In unserem Beitrag erfahren Sie, wann es Sinn ergibt, die Anteile zu verkaufen. Wir gehen ferner darauf ein, wie der Verkauf stattfindet, wann der beste Zeitpunkt zum Verkauf ist, welche Kosten anfallen und wie der Gewinn nach dem Verkauf zu versteuern ist.
Ab wann sollte ein ETF frühestens verkauft werden?
Grundsätzlich sind ETFs als Anteile an Indexfonds vor allem für eine langfristige Geldanlage und zum Vermögensaufbau geeignet. Deshalb empfehlen Experten, dass der ETF-Verkauf erst nach einer Haltedauer von mindestens zehn Jahren erfolgen sollte. Der Grund sind schwankende Kurse bei den Aktien, die meistens in einem ETF enthalten sind. Um diese auszugleichen, ist ein gewisser Zeitraum nötig. Dann erzielen Sie im Durchschnitt fast immer Gewinne durch den Kauf und den anschließenden Verkauf.
Gründe, die für den Verkauf eines ETFs sprechen
Abgesehen von der Haltedauer gibt es mehrere Gründe, wann es sinnvoll ist, ETFs zu verkaufen:
- Sie haben Ihr Sparziel erreicht
- Preis des Anteils ist hoch – Realisieren von Gewinnen
- Rebalancing des Portfolios
- Sie benötigen das Kapital
- Umschichten in andere Anlageformen geplant
Ein Hauptgrund für das Verkaufen der ETFs ist, dass Sie Kapital benötigen. Eventuell steht eine größere Anschaffung an oder Sie möchten das Vermögen verwenden, um eine zusätzliche Rente zur Verfügung zu haben.
Ein weiterer Grund ist das Rebalancing Ihres Portfolios. Falls die ETFs besonders gut gelaufen sind, haben sie einen größeren Anteil als ursprünglich an Ihrem Portfolio. Unter der Voraussetzung kann es sinnvoll sein, die ursprüngliche Gewichtung wieder herzustellen. Ähnliches gilt unter der Voraussetzung, dass Sie einen Teil des Kapitals in andere Anlageformen umschichten möchten, zum Beispiel einige Jahre vor der Rente in sichere Staatsanleihen.
Wie verkauft man einen ETF?
Technisch betrachtet ist das Verkaufen eines ETF-Anteils sehr einfach. Sie erteilen Ihrer Bank oder Ihrem Broker einen Verkaufsauftrag. Anschließend werden die Anteile an der Börse verkauft und der Gegenwert wird Ihrem Konto gutgeschrieben.
Allerdings ist es nicht immer sinnvoll, einen ETF direkt komplett zu verkaufen. Auch eine schrittweise Auszahlung des Gegenwartes kann eine sinnvolle Alternative darstellen.
Wann ist die beste Zeit um einen ETF zu verkaufen?
Pauschal lässt sich diese Frage nicht beantworten, da es auf mehrere Faktoren ankommt, wann der beste Zeitpunkt für den Kauf ist. Das sind im Wesentlichen:
- Anlageziel
- Anlagestrategie
- Anlagestil
- Kapitalbedarf
- Preis der Fondsanteile
- Steuerliche Aspekte
Einfacher zu beantworten ist hingegen die Frage zum Zeitpunkt des Verkaufs, wenn es um die Uhrzeit geht. Sie sollten den Verkauf innerhalb der Zeit initiieren, in welcher der Börsenplatz XETRA geöffnet hat. Der Grund ist, dass die Handelsumsätze dann am größten sind und es normalerweise nicht passiert, dass der Verkaufsauftrag nicht ausgeführt wird, zum Beispiel aufgrund mangelnder Liquidität. Da ein „verschobener“ Verkauf zusätzliche Kosten bedeuten kann, ist es ratsam, dass Sie den Verkauf zum Beispiel zwischen 9 und 17 Uhr initiieren.
Was kostet es ETFs zu verkaufen?
Wenn Sie ETF Anteile verkaufen, ist das mit verschiedenen Kosten verbunden. Abhängig sind diese Kosten vorrangig von der Bank, dem Broker sowie dem Handelsplatz, an welchem der Verkauf stattfindet. Grundsätzlich sollten Sie folgende Kosten beachten, die beim ETF Verkauf anfallen können:
- Handelsplatzentgelt (Börsenplatzgebühren)
- Orderkosten bei der Bank oder dem Broker
- Provision des Brokers / der Bank
Wie hoch die Ordergebühr als Transaktionskosten ausfällt, ist von der Bank oder dem Broker abhängig. Üblich sind Beträge zwischen 5,90 Euro und einem Prozent des Handelsgegenwertes. Ein Vergleich der Anbieter lohnt, insbesondere, wenn Sie einen ETF häufiger verkaufen möchten. Sowohl beim Kauf als auch beim Verkauf fallen in der Regel auch für ETFs Ordergebühren an.
Ist der Gewinn aus dem ETF Verkauf zu versteuern?
Ein wichtiges Thema im Zusammenhang mit dem Verkauf von ETFs ist die Steuer. Grundsätzlich handelt es sich beim Gewinn, der aus der Anlage und dem Verkaufen der ETF Anteile resultiert, um steuerpflichtige Erträge. Diese fallen wie Dividenden, Zinsen und Währungsgewinne in den Bereich der Abgeltungssteuer.
Das bedeutet, dass auf die Gewinne aus dem Verkauf der ETFs 25 Prozent Steuer anfallen, plus einem eventuellen Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent nebst acht oder neun Prozent Kirchensteuer.
Wichtig: Keine Steuern müssen Sie unter der Voraussetzung zahlen, dass Sie durch den Verkauf beim entsprechenden ETF einen Verlust erlitten haben.
6 Tipps zum Steuern sparen beim ETF Verkauf
Trotzdem möchten Sparer und Anleger natürlich möglichst zusätzlich Steuern sparen, die nach dem Verkaufen der ETFs anfallen. Dabei helfen können Ihnen die folgenden Tipps.
Tipp 1: Nutzen des Sparer-Pauschbetrages
Jedem Sparer steht hierzulande ein sogenannter Sparer-Pauschbetrag in Höhe von von 1.000 Euro (alleinstehend) bzw. 2.000 Euro (verheiratet) zur Verfügung. Den Betrag können Sie auf mehrere Banken und Broker aufteilen. Daher ist es wichtig, zum Beispiel einer Bank nicht zu viel des Sparer-Pauschbetrages freizustellen, wenn die Erträge geringer ausfallen. Durch eine clevere Aufteilung sparen Sie Steuern, denn nur der Ertrag, der den Sparer-Pauschbetrag überschreitet, ist zu versteuern.
Tipp 2: ETF auf den Namen der Kinder anlegen
Eine weitere Möglichkeit, bei einem Investment in ETFs und dem anschließenden Verkauf Steuern zu sparen, ist es, die Indexfonds auf den Namen der Kinder anzulegen. Das ist allerdings an strenge Regeln gebunden. Es muss sich tatsächlich um das Geld ihrer Kinder handeln und nicht um ihr eigenes.
Wenn Sie bisher zum Beispiel auf Ihren Namen für Ihre Kinder angespart haben, wäre es eine kluge Alternative, ein Depot auf den Namen Ihrer Kinder zu eröffnen und dort ETFs zu kaufen. Den Kindern steht wie jedem Bürger ein Grundfreibetrag in Höhe von rund 11.000 Euro zur Verfügung, sodass die Gewinne beim Verkauf der ETFs bis zu dieser Grenze nicht versteuert werden müssen.
Tipp 3: Bevorzugen Sie physisch replizierende ETFs
Die zuvor angesprochene Freistellungsquote gilt in der Regel nur für physisch replizierende ETFs. Das bedeutet, dass der Fonds die Aktien tatsächlich im Portfolio hat. Viele ETF-Fonds bilden allerdings durch Swaps den entsprechenden Aktienindex ab, was als synthetische ETFs bezeichnet wird. In dem Fall greift die Freistellungsquote jedoch häufig nicht.
Tipp 4: Sparer-Pauschbetrag möglichst ausschöpfen
Sie können ebenfalls Steuern sparen, wenn Sie Ihren Sparer-Pauschbetrag möglichst stetig ausschöpfen. Sie könnten in dem Fall ETF Anteile verkaufen, wenn noch „Platz“ für Gewinne innerhalb des Sparer-Pauschbetrages ist. Damit Sie das Investment nicht reduzieren, kaufen Sie die Indexfonds einfach einige Tage später wieder an der Börse.
Tipp 5: LiFo- statt FiFo-Prinzip nutzen
Meistens greift beim Verkauf von ETFs das sogenannte FiFo-Prinzip, welches für „First in First out“ steht. Das bedeutet, dass zuerst die ETF Anteile veräußert werden, die Sie als Erstes gekauft haben, die also am längsten im Depot liegen. Der Nachteil ist, dass die Gewinne meistens deutlich höher als die von ETF Anteilen ausfallen, die Sie vielleicht erst ein Jahr haben.
Steuern sparen können Sie, wenn Sie stattdessen das sogenannte LiFo-Prinzip nutzen, welches für „Last in First out“ steht. Das funktioniert, wenn Sie öfter die ETFs wechseln, also Tranchen jeweils in andere ETF Anteile investieren. Alternativ nehmen Sie einen Depotübertrag ins Zweitdepot vor.
Tipp 6: Nutzen Sie den Verlustverrechnungstopf
Haben Sie mit einigen ETFs momentan sogenannte Buchverluste? Das sind noch nicht realisierte Verluste, die jedoch beim Verkauf entstehen. Es kann sinnvoll sein, den Verkauf von ETFs Anteilen durchzuführen, um eine Verrechnung mit Gewinnen aus dem Veräußern anderer ETFs vorzunehmen. Zu dem Zweck haben Banken und Broker einen sogenannten Verlustverrechnungstopf.
Wenn Sie zum Beispiel im letzten Jahr im Saldo Verluste realisiert haben, ist der Verlustverrechnungstopf negativ. Sie können diese Verluste in das aktuelle Jahr vortragen lassen, sodass zukünftig höhere Gewinne verrechnet werden können.