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Barrierefreie Umbauten: Checkliste und Mustervereinbarung

Inhaltsverzeichnis

Das Zustimmungsverlangen Ihres Mieters ist nicht an eine bestimmte Form gebunden.

Sie sollten jedoch darauf bestehen, dass er schriftlich um die Zustimmung zum Umbau bittet.

In dem Zustimmungsverlangen sollten genügend Informationen enthalten sein, dass alle Ihre Fragen beantwortet werden und Sie eine interessengerechte Abwägung vornehmen können.

Fehlen Informationen über die bauliche Maßnahme, können Sie nachfragen.

Die nachfolgende Checkliste enthält die Punkte, die ein Zustimmungsverlangen Ihres Mieters enthalten sollte. Fehlt einer der Punkte, oder kann Ihr Mieter hierzu keine Auskunft geben, können Sie Ihre Zustimmung verweigern.

  • Inhalt des Zustimmungsbegehrens des Mieters
  • Art der Behinderung sowie Hinweis auf Dauer
  • Auswirkung der Behinderung auf Bewegungsmöglichkeit und Nutzbarkeit der Wohnung
  • Auswirkungen der Behinderung auf den Zugang zur Mietsache
  • Erforderliche Umbaumaßnahmen
  • Art und Dauer der durchzuführenden Arbeiten
  • Zusage der Übernahme aller mit der Maßnahme verbundenen Kosten durch den Mieter
  • Zusage über die Einhaltung der vom Vermieter gemachten zulässigen Auflagen
  • Zusage zur Zahlung einer Sonderkaution

Sie können die Zustimmung verweigern, wenn einer der nachfolgenden Punkte zutrifft:

  • Die Maßnahme bedeutet ein erhöhtes Unfallrisiko für Mitmieter.
  • Die Maßnahme führt zu einem geringeren Wert Ihrer Immobilie.
  • Technische, statische Vorgaben lassen die Maßnahme nicht zu.
  • Die Maßnahme ist bauordnungsrechtlich oder aus denkmalschutzrechtlichen Gründen nicht zulässig.
  • Die Rückbaukaution wird nicht geleistet.

Muster einer Umbauvereinbarung

Umbauvereinbarung

zwischen

Max Vermieter

im Folgenden Vermieter genannt

und

Moritz Mieter

im Folgenden Mieter genannt

Zwischen dem Vermieter und dem Mieter wird die nachfolgende Vereinbarung getroffen, um den Zustimmungsanspruch des Mieters nach § 554a BGB und die Voraussetzungen der Zustimmung des Vermieters zu konkretisieren.

Der Mieter möchte nunmehr seine behinderte Mutter in den Haushalt aufnehmen. Diese ist körperlich behindert und dement. Weil die Mutter des Mieters infolge ihrer Behinderung in ihrer Bewegungsfähigkeit eingeschränkt ist, sind folgende Umbaumaßnahmen erforderlich:

[Hier ist dann genau zu konkretisieren, welche Arbeiten wie und wo ausgeführt werden sollen.]

Eine Grundrisszeichnung der Wohnung, welche dem Vertrag angefügt ist, stellt den Ort der Umbaumaßnahmen dar. Grundlage des Vertrags ist das anliegende Angebot der Firma XY.

  1. Der Vermieter erteilt die Zustimmung zu den genannten baulichen Veränderungen der Mieträume unter folgenden Bedingungen:Der Mieter leistet vor Beginn der Baumaßnahmen eine Rückbaukaution. Die Kaution wird vom Vermieter getrennt von seinem Vermögen verwahrt.

    Die Kaution ist spätestens 2 Monate vor Ende der Arbeiten auf das Konto des Vermieters zu zahlen. Die Zustimmung steht unter der aufschiebenden Bedingung der Kautionserbringung.

    Die Höhe der Kaution bestimmt sich nach den Rückbaukosten, das heißt, nach dem erforderlichen Betrag, um den Zustand wiederherzustellen, den die Mieträume unmittelbar vor Beginn der Baumaßnahme aufweisen. Sollten sich die Parteien über die Höhe der zu leistenden Kaution nicht einigen können, so ist ein gerichtlicher Bausachverständiger mit der Schätzung der Baukosten zu beauftragen. Die Kosten der Beauftragung des Sachverständigen trägt der Mieter.

    Zum selben Zeitpunkt hat der Mieter dem Vermieter den Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung nachzuweisen, die etwaige Schäden durch den Betrieb der eingebauten Einrichtungen abdeckt. Sofern der Mieter den Umbau selbst durchführt, muss sich die Versicherung auf Schäden erstrecken, die durch unsachgemäßen Einbau verursacht werden.

  2. Arbeiten an der Bausubstanz, der Wasser- oder der Gasversorgung sowie an elektrischen Leitungen müssen durch einen anerkannten Fachbetrieb erfolgen. Der Fachbetrieb wird dem Vermieter vor Beginn der Baumaßnahmen genannt.
  3. Der Mieter beantragt beim Bauamt die Baugenehmigung. Da das Haus unter Denkmalschutz steht, beantragt er auch eine entsprechende Genehmigung beim Denkmalschutzamt. Die Baumaßnahmen stehen unter der Bedingung, dass die Genehmigungen von den zuständigen Ämtern erteilt werden.
  4. Fällt der Grund für die Baumaßnahmen weg, hat der Mieter nach Wahl des Vermieters den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen. Übernimmt der Vermieter die Baumaßnahmen, so ist dem Mieter ein angemessener Ausgleich zu gewähren.
  5. Nach erfolgtem Rückbau – oder im Fall der Übernahme der baulichen Veränderung durch den Vermieter – erhält der Mieter die zuvor geleistete Sicherheit inklusive der zu diesem Zeitpunkt angefallenen Zinsen spätestens nach 6 Monaten zurück.

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Ort, Datum                     Unterschriften