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Neue Heizung wählen: Was müssen Eigentümer beachten?

Neue Heizung wählen: Was müssen Eigentümer beachten?
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Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste in Kürze

  • Den Kauf einer neuen Heizung sollten Sie möglichst frühzeitig planen, zumal einige Punkte zu beachten sind.
  • Vorgeschrieben ist auf Basis des Gebäudeenergiegesetzes, dass ab 2024 neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren Energien zu speisen sind.
  • Die Kosten für eine neue Heizung bewegen sich je nach Art durchschnittlich zwischen 8.000 und 30.000 Euro.
  • Nach einer Dauer von maximal 30 Jahren ist es nach dem Gebäudeenergiegesetz vorgeschrieben, dass ein Austausch von Gas- und Ölheizungen stattfinden muss.
  • Zugelassene Heizungen sind insbesondere die Wärmepumpe, Betrieb mit grünem Gas, Solarthermie und andere Formen.

Welche Heizung darf ich eigentlich ab 2024 noch einbauen? Auf welcher Grundlage entscheide ich mich für die Heizungsanlage? Mit welchen Kosten muss ich beim Austausch der Heizung rechnen? Diese und weitere Fragen beschäftigen Eigentümer, die über die Anschaffung einer neuen Heizungsanlage für ihr Haus nachdenken.

In unserem Beitrag erfahren Sie, welche Heizungsart ab 2024 noch erlaubt ist und welche Vorgaben es im Gebäudeenergiegesetz gibt. Darüber hinaus gehen wir unter anderem darauf ein, warum sich ein Wechsel der Heizungsanlage lohnt, welche Heizungsart es gibt und mit welchen Kosten Sie als Eigentümer rechnen müssen.

Welche Heizung ist ab 2024 noch erlaubt?

Im Rahmen des Gebäude-Energie-Gesetzes ist vorgeschrieben, dass Heizungen in Neubauten ab Beginn des Jahres 2024 mindestens zu 65 Prozent aus erneuerbaren Energien zu speisen sind. Für Bestandsimmobilien existieren Übergangsfristen, die sich zwischen 5 und 13 Jahren bewegen. Daraus resultiert, dass ab 2024 folgende Heizungsarten bei einem Neueinbau erlaubt sind:

  • Wärmepumpe
  • Fern- oder Nahwärme
  • Biomasseheizung
  • Heizung mit Gas (Betrieb mit Biomethan, Wasserstoff oder anderen grünen Gasen)
  • Strom-Direktheizung
  • Holzheizung
  • Solarthermie

Was steht im Gebäudeenergiegesetz?

Das Gebäudeenergiegesetz, allgemein als Heizungsgesetz bekannt, beinhaltet zahlreiche Angaben und Pflichten, die auch beim Einbau einer neuen Heizung zu beachten sind. Die wichtigsten Anforderungen und Pflichten, die im GEG genannt sind, lauten:

  • Der Bedarf an Energie pro Jahr für ein Gebäude in Bezug auf die Heizung, der Verbreitung von Warmwasser sowie Lüftung darf 55 Prozent des entsprechenden Referenzgebäudes nicht übersteigen.
  • Der Verlust an Wärme hinsichtlich der Gebäudehülle darf höchstens das 1-fache des Wertes des Referenzgebäudes betragen.
  • Möglichst jede neu eingebaute Heizung, sei es in Form einer Wärmepumpe oder einer anderen Alternative, sollte mindestens zu 65 Prozent mit erneuerbarer Energie betrieben werden. Diese Pflicht gilt bisher ausschließlich für Neubauten in Neubaugebieten.
  • Für Bestandsimmobilien gibt es eine Übergangslösung, die unter anderem vorsieht, dass in Großstädten ab 100.000 Einwohnern bis Ende Juni 2026 eine Umstellung auf die klimafreundliche Energie und Heizung erfolgen muss.
  • Der Verkauf einer Öl- oder Gasheizung ist nur noch möglich, wenn zuvor eine verpflichtende Beratung stattgefunden hat.
  • Es ist eine Dämmung für Heizungs- und Warmwasserrohre vorgeschrieben, die sich in unbeheizten Bereichen befinden.
  • Vorgeschrieben ist eine nachträgliche Dämmung von obersten Geschossdecken zu unbeheizten Dachräumen.

Kann ich nach 2025 noch eine Gasheizung einbauen?

Ab dem kommenden Jahr (2025) ist das Einbauen einer „normalen“ Gasheizung in Deutschland faktisch nicht mehr erlaubt. Allerdings existieren auch in der Hinsicht Übergangsfristen, sodass eine bereits vorhandene Gasheizung unter Umständen weiterhin betrieben werden darf. Das Ultimatum läuft Ende 2045 ab, denn danach dürfen Öl- und Gasheizungen nicht mehr genutzt werden.

Muss man sein Heizung schon jetzt austauschen?

Ob Sie Ihre Öl-oder Gasheizung bereits jetzt austauschen müssen, hängt von deren Lebensdauer ab. Ist die Heizungsanlage bereits mehr als 30 Jahre alt, ist ein Austausch vorgeschrieben. Das sagt der § 72 des Gebäudeenergiegesetzes aus.

Ist die Öl- oder Gasheizung hingegen noch keine 30 Jahre alt, ist eine weitere Nutzung auch im Jahre 2024 erlaubt. Das gilt sogar für eine defekte Heizung. Sie dürfen eine Reparatur vornehmen lassen und müssen die Öl- oder Gasheizung deshalb nicht komplett austauschen. In manchen Fällen ist sogar ein weiterer Betrieb einer Öl- oder Gasheizung gestattet, auch wenn diese bereits über 30 Jahre alt ist:

  • Nennleistung der Gas- oder Ölheizung liegt entweder unter 4 oder über 400 kW
  • Gas- oder Öl-Heizung nutzt schon die Brennwert- bzw. Niedertemperatur-Technik
  • Öl- oder Gasheizung wird ausschließlich zum Erzeugen von Warmwasser genutzt oder es wird ausschließlich ein Raum in der Wohnung beheizt
  • Der Kauf der von Ihnen selbstgenutzten Immobilie liegt vor dem 1.2.2022 oder Sie haben das Objekt geerbt

Neue Heizung in 2025: Warum könnte sich ein Wechsel lohnen?

Unabhängig davon, ob es eine Wärmepumpe oder eine andere Form der Heizung sein soll: Eigentümer stellen sich die Frage, ob ein freiwilliger Wechsel schon in 2025 Sinn macht. Tatsächlich sprechen einige Argumente dafür, jetzt schon die Energie für die Heizung klimafreundlicher zu gestalten. Das sind insbesondere die folgenden Pluspunkte:

  • Anstieg der Kosten für fossile Brennstoffe
  • Austausch der Heizung (noch) mit einer Förderung verbunden
  • Gesetzliche Vorgaben zu Heizungsmodernisierung

Hauptgrund für einen baldigen Tausch der Heizung sind die tendenziell weiter steigenden Kosten für fossile Energieträger. Selbst bei zwischenzeitlich sinkenden Preisen rechnen Experten damit, dass die Öl- und Gaspreise tendenziell in den kommenden Jahren steigen werden.

Ein weiteres Argument für die neue Heizung in 2025 ist die Förderung, die Sie erhalten können. Darauf gehen wir im weiteren Verlauf unseres Beitrages noch näher ein. Letztendlich werden auch die gesetzlichen Vorgaben für ein Haus im Hinblick auf die Versorgung mit Energie zunehmend strenger. Daher müssendie meisten Eigentümer über kurz oder lang ohnehin einen Austausch der Heizung vornehmen.

Welche Heizung passt zu Ihrem Haus?

Vor der Anschaffung einer neuen Heizung für Ihr Haus sollten Sie sich unbedingt mit verschiedenen Varianten der Heizungsanlage beschäftigen. Im Überblick stehen folgende Alternativen zur Verfügung:

  • Wärmepumpe
  • Holzheizung
  • Brennstoffzellenheizung
  • Solaranlage
  • Hybridheizung
  • Gasbrennwertheizung
  • Elektroheizung

Im Folgenden möchten wir diese Heizungsarten etwas näher beschreiben und vor allem auf die jeweiligen Vor- und Nachteile eingehen.

Wärmepumpe

Die Wärmepumpe ist vor allem aufgrund des Heizungsgesetzes in den Medien häufig als der Lieferant für Energie vertreten. Die Wärmepumpe wird mit Strom betrieben und entzieht der Erde, der Luft oder dem Wasser Wärme, die dann für das Heizen genutzt wird. Vorteilhaft ist, dass ein relativ umweltfreundliches Heizen mit niedrigen Betriebskosten möglich ist, zumal die Kosten durch eine staatliche Förderung reduziert werden können. Nachteile bei der Wärmepumpe sind relativ hohe Anschaffungs- und Erschließungskosten sowie größerer Platzbedarf im Außenbereich des Gebäudes.

Holzheizung

Eine weitere Art der Heizung ist die Holzheizung. Auch hier sprechen das umweltfreundliche Heizen und niedrige Betriebskosten für diese Variante. Es handelt sich um einen erneuerbaren Energieträger. Die Kosten können durch eine staatliche Förderung reduziert werden. Gegen die Holzheizung sprechen recht hohe Anschaffungskosten, ein größerer Wartungsaufwand und dass Lagerfläche für die Pellets benötigt wird.

Brennstoffzellenheizung

Die Brennstoffzellenheizung zählt zu den modernsten Heizungen, da sie mit innovativer Technik arbeitet. Dieser wird zur Gewinnung von Strom sowie Wärme eingesetzt. Vorteilhaft sind geringe Emissionen und niedrige Betriebskosten, was ebenfalls auf die Wartungskosten zutrifft. Nachteilig an der Brennstoffzellenheizung sind die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen sowie die relativ hohen Anschaffungskosten.

Solaranlage

Selbstverständlich kann auch die Solaranlage Energie für die spätere Erzeugung von Wärme liefern. Es handelt sich um einen erneuerbaren Energieträger. Sehr gut möglich ist eine Kombination mit anderen Heizsystemen als Vorteil. Darüber hinaus können die Kosten durch staatliche Förderungen gesenkt werden. Nachteilig an einer Solaranlage ist, dass ausschließlich eine Nutzung als Hybridheizung möglich ist und die Anschaffungskosten höher ausfallen. Darüber hinaus wird eine geeignete Dachfläche benötigt.

Hybridheizung

Die wesentliche Eigenschaft der Hybridheizung ist, dass eine sichere Versorgung durch Kombination fossiler und erneuerbarer Energie stattfindet. Die Heizkosten sind vergleichsweise niedrig und können zusätzlich durch eine staatliche Förderung reduziert werden. Nachteilig an der Hybridheizung ist vor allem die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen. Zudem befinden sich die Anschaffungskosten in einem höheren Bereich, was auf die vergleichsweise komplexe Technik zurückzuführen ist.

Gasbrennwertheizung

Der Einbau einer Gasbrennwertheizung ist auch in 2024 noch möglich, wenn es sich um sogenanntes grünes Gas handelt. Vorteile sind die effiziente Technik die relativ geringen Anschaffungs- sowie Betriebskosten. Nachteilig ist die Abhängigkeit von bestimmten Brennstoffen sowie die Tatsache, dass eine Förderung nur in Kombination mit erneuerbaren Energien möglich ist.

Elektroheizung

Immer mehr Verbraucher entscheiden sich für eine Elektroheizung, um zumindest einen Teil des Gebäudes mit Wärme zu versorgen. Vorteilhaft sind vor allem der geringe Anschaffungswert und kaum Wartungskosten. Zudem ist die Elektroheizung bestens als Ergänzung zu einer anderen Heizung geeignet. Negativ zu betrachten ist die Tatsache, dass die Elektroheizung weniger effizient arbeitet und gerade der Stromverbrauch zu hohen Kosten führen kann.

Empfehlung: Was für eine Heizung sollte man heute einbauen?

Für welche Art Heizung Sie sich heutzutage entscheiden sollten, hängt maßgeblich von der Art der Immobilie ab. Diesbezüglich sollte zwischen den folgenden Kategorien differenziert werden:

  • Neubau bzw. Passivhaus
  • Bestandsimmobilie
  • Ferienimmobilie

Wenn Sie zum Beispiel einen Neubau planen, müssen Sie beim Einbau der Heizung ohnehin die Vorgaben des Heizungsgesetzes beachten. Empfehlenswert sind für einen Neubau insbesondere die Wärmepumpe in Kombination mit einer Fußbodenheizung. Der Grund ist, dass das Gebäude – insbesondere als Passivhaus – sehr gut isoliert sein wird und daher eine relativ geringe Vorlauftemperatur, durch die sich die Wärmepumpe auszeichnet, ausreicht, um für eine schnelle Wärme zu sorgen.

Besitzen Sie eine Bestandsimmobilie, hat diese im Durchschnitt betrachtet eher eine schlechtere Dämmung. Das gilt vor allem für einen Altbau, sodass ein wesentlicher größerer Wärmebedarf existiert. In dem Fall sind vor allem moderne Gasbrennwertkessel effizient und für das Erzeugen der Wärme sehr gut geeignet. Zudem nutzen die neueren Gasheizungen insbesondere Biogas oder können durch Solarthermie ergänzt werden.

Falls es sich bei Ihrem Haus um eine Ferienimmobilie handelt, sind insbesondere Elektroheizungen von Vorteil. Sie sparen Platz und die Anschaffungskosten bewegen sich auf einem niedrigen Niveau im Vergleich zu anderen Formen einer Heizung. Allerdings sind die Betriebskosten höher, weil Strom wesentlich teurer als andere Energielieferanten ist.

Was kostet heutzutage eine neue Heizung?

Bei den Kosten für eine neue Heizung muss zwischen zwei Kostenarten differenziert werden, zum einen die Anschaffungs– und zum anderen die Betriebskosten. Bei den Anschaffungskosten können Sie sich an Folgenden, durchschnittlichen Werten orientieren:

  • Gasbrennwertheizung ca. 5.000 bis 8.000 Euro
  • Brennstoffzellenheizung ca. 25.000 bis 30.000 Euro
  • Hybridheizung mit Solar ca. 15.000 bis 20.000 Euro
  • Luft-Wasser-Wärmepumpe ca. 10.000 bis 18.000 Euro
  • Holzheizung ca. 15.000 bis 20.000 Euro
  • Solarthermieanlage ca. 5.000 bis 10.000 Euro
  • Elektroheizung ca. 500 bis 1.000 Euro

Neben den Anschaffungskosten sind zusätzlich die Betriebskosten zu kalkulieren, die zwischen den einzelnen Energien deutlich abweichen können. Für das Heizen müssen Sie hier zum Beispiel bei einem durchschnittlichen 3-Personen Haushalt mit jährlichen Kosten zwischen 1.500 und 3.000 Euro rechnen.

Gibt es ein Energielabel für Heizungen und was bringt es?

Für eine neue Heizung existieren Energieeffizienzklassen, wie Sie es vielleicht von Haushaltsgeräten gewohnt sind. Die Klassen reichen von A+++ bis D. Sie dienen dem Zweck, bei der Suche nach einem klimafreundlichen und energieeffizienten Heizsystem fündig zu werden. Dennoch sind die Energieeffizienzklassen nicht so hilfreich, wenn es den Anschein hat. Kritikpunkte sind:

  • Hybridheizungen mit fossilen Brennstoffen können hohe Energieeffizienzklassen erreichen, da Umweltfreundlichkeit nicht berücksichtigt wird.
  • Die Effizienz einer Heizung ist in hohem Maße abhängig vom Gebäudezustand, was ebenfalls beim Energielabel keine Berücksichtigung findet.
  • Die Energieeffizienzklassen zeigen nicht, welchen Verbrauch die Heizung verursacht.
  • Bei einigen Arten der Heizung existiert kein Energielabel, wie zum Beispiel für Solarthermieanlagen.

Staatliche Förderung für Heizungen berücksichtigen

Den Kosten für eine neue Heizung können Sie immerhin eine staatliche Förderung für mehrere Heizungsanlagen gegenrechnen. Unter der Voraussetzung, dass die neue Heizung die Energieeffizienz in Ihrem Haus steigert, gibt es von zwei Seiten aus mögliche Förderungen:

  • Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
  • Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Seitens des BAFA können Sie mit Zuschüssen rechnen, wenn Sie eine neue Heizung einbauen, die auf Grundlage regenerativer Energie arbeitet. Das trifft zum Beispiel auf eine Wärmepumpe oder Pellet-Heizungen zu. In dem Fall kommen folgende Förderungen infrage:

  • 30 Prozent, wenn fossile durch klimafreundliche Heizung ersetzt wird
  • 30 Prozent, wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen maximal 40.000 Euro beträgt
  • 20 Prozent Geschwindigkeitsbonus, wenn ein vorzeitiger Austausch der Heizung stattfindet
  • 5 Prozent Effizienzbonus, wenn eine Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung durch eine Wärmepumpe ersetzt wird

Die Förderung der KfW beinhaltet hingegen in aller Regel ein zinsgünstiges Darlehen mit einem Tilgungszuschuss. Dadurch lassen sich die Anschaffungskosten für Ihre neue Heizung deutlich senken. Das gilt für eine maximale Bezuschussung in Höhe von 37.500 Euro.