CO2-Steuer: So ist die Aufteilung zwischen Vermieter und Mieter
Seit Januar 2021 sorgt die CO2-Steuer dafür, dass der Preis für Heizöl und Erdgas stetig steigt. Vermieter waren bisher nicht involviert – den Preis für die Abgabe zahlten allein die Mieterinnen und Mieter von Wohngebäuden. Doch das ändert sich 2023. Laut Beschluss der Bundesregierung sollen sich Hausbewohner und Immobilienbesitzer die zusätzlichen Kosten ab dem neuen Jahr teilen. Ob Klimaabgabe, Stufenmodell oder Energiebilanz – hier lesen Sie alles zum Thema CO2-Steuer.
Was ist die CO2-Steuer?
Am 1. Januar 2021 trat das sogenannte Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) in Kraft. Damit beschloss die Bundesregierung auch eine zusätzliche CO2-Steuer auf Heizöl und Erdgas. Pro erzeugter Tonne CO2 ist seither eine Abgabe fällig, die kontinuierlich Jahr für Jahr ansteigt. Zum Start des Gesetztes 2021 betrug der Preis für eine Tonne Kohlenstoffdioxid 25 Euro. Ein Liter Heizöl kostete somit 7,9 Cent – die Kilowattstunde Erdgas 0,6 Cent. 2022 liegt der Preis für eine Tonne CO2 bei 30 Euro.
Im Umkehrschluss bedeutet das: Je mehr CO2 ein Bürger verbraucht – sei es für Heizen oder Autofahren – desto höher steigen laut Gesetz die Steuerkosten. Laut aktuellen Berechnungen verbraucht ein Haushalt pro Quadratmeter und Jahr im Schnitt 13,6 Liter Heizöl. Die Kosten für die CO2-Abgabe werden dabei direkt auf den Einkaufspreis aufgeschlagen.
Was ist der Hintergrund der Klimaabgabe?
Die CO2-Steuer heißt umgangssprachlich auch Klimaabgabe. Denn das erklärte Ziel der Bundesregierung ist es, die aus den Emissionen des Treibhausgases hervorgehende Erderwärmung wie auch die Versauerung der Meere zu senken.
Für Mieter von Immobilien ist das Heizen der Wohnräume seither mit einem Mehr an Kosten verbunden – obwohl sie keinen Einfluss auf die Art des Brennstoffs in ihrem Haus haben. Das ändert sich ab dem kommenden Jahr: Dann regelt ein Stufenmodell die Aufteilung der Kosten neu.
Stufenmodell: Wie teilt sich die CO2-Steuer zwischen Vermieter und Mieter auf?
Für Vermieterinnen und Vermieter bringt das Jahr 2023 einige Veränderungen in Bezug auf die CO2-Steuer mit sich. Ein Modell mit zehn Stufen, das sich auf die Energiebilanz des zu besteuernden Gebäudes stützt, soll nun die Kosten zwischen Mietern und Vermietern aufteilen.
Fakt ist: Je besser die Energiebilanz einer Wohnung oder eines Hauses ist, desto weniger CO2-Kosten zahlt der Vermieter. In sehr gut gedämmten Wohnungen (KFW Effizienzhaus 55) müssen Mieter die CO₂-Steuer vollständig übernehmen.
Die folgende Übersichtstabelle des Bundeswirtschaftsministeriums zeigt die Aufteilung der CO2-Steuer zwischen Vermietern und ihren Mieter:
Kilogramm CO₂-Ausstoß pro Quadratmeter und Jahr | Anteil CO2-Steuer Vermieter | Anteil CO2-Steuer Mieter |
weniger als 12 kg | 0 % | 100 % |
12 bis 17 kg | 10 % | 90 % |
17 bis 22 kg | 20 % | 80 % |
22 bis 27 kg | 30 % | 70 % |
27 bis 32 kg | 40 % | 60 % |
32 bis 37 kg | 50 % | 50 % |
37 bis 42 kg | 60 % | 40 % |
42 bis 47 kg | 70 % | 30 % |
47 bis 52 kg | 80 % | 20 % |
mehr als 52 kg | 95 % | 5 % |
Die Energiebilanz des Gebäudes ist demnach das ausschlaggebende Kriterium, wer künftig die Hauptlast der CO2-Kosten trägt. Ein Beispiel: Ist die Energiebilanz besonders schlecht – das heißt höher als 52 kg CO2-Ausstoß pro Quadratmeter und Jahr – kommen Vermieterinnen und Vermieter für 90 Prozent des Preises auf. Der Mieter spürt hier eine deutliche Entlastung und zahlt lediglich die übrigen zehn Prozent. Bei Gebäuden, die dem sehr effizienten Energiestandard EH 55 entsprechen, zahlt der Immobilienvermieter hingegen gar keine Steuer auf Kohlenstoffdioxid.
Wie können Vermieter ihren Anteil an der CO2-Steuer ermitteln?
Die genaue Umsetzung ist noch unklar. Zukünftig soll die Heizkostenabrechnung Auskunft darüber geben, welche Partei je Wohneinheit die CO2-Abgabe leisten muss: Vermieter oder Mieter – und falls beide, zu welchem Anteil. Alternativ erhalten Vermieter eine Brennstoffrechnung. Aus diesem Dokument lässt sich der CO2-Verbrauch über die gelieferte Menge an Brennstoff ermitteln.
Wie ist die Regelung zur CO2-Steuer bei Nichtwohngebäuden?
Bei sogenannten Nichtwohngebäuden handelt es sich beispielsweise um Gewerberäumlichkeiten. Hier lautet die aktuelle Regelung: 50 % Mieter, 50 % Vermieter. Eine Entlastung in Form eines Ausgleichs kann der Nutzer einer solchen Immobilie zum Beispiel über verminderte Mietkosten erhalten.
Über kurz oder lang ist eine Ausweitung des Stufenmodells auch auf Nichtwohngebäude geplant. Jedoch sieht die Bundesregierung hier noch Handlungsbedarf in Form von weiteren Erhebungen zur aktuellen Datenlage. Denn Nutzungsarten und Größe von Nichtwohngebäuden sowie deren Verbrauch von Heizöl und Erdgas variieren stark. Bis 2024 sollen die benötigten Daten vorliegen – das Stufenmodell gilt dann voraussichtlich ab 2025 für Mieterinnen und Mieter von Gewerbeimmobilien.
Welche Bedeutung hat die CO2-Steuer für den Mietmarkt?
Mit der Einführung des Stufenmodells reagiert die Koalition in Berlin auf vielfache Kritik von Verbraucherschützern an der bisherigen Regelung: Denn die vollständige Umlage der CO2-Steuer auf die Nebenkosten belastet bislang einzig Mieterinnen und Mieter. Angesichts des vielerorts herrschenden Wohnungsmangels haben Bewohner kaum eine Wahl, mit welcher Brennstoffart sie nach Unterzeichnung des Mietvertrags heizen möchten. Zudem hätten Vermieter von Wohngebäuden keinerlei Anreize für energieeffiziente Investitionen.
Eine mögliche Alternative für die Zukunft des Immobilienmarkts und ein echtes Vorbild in Sachen Energiewende ist Schweden. Seit 2000 gilt in dem skandinavischen Land eine Kombination aus Warm- anstatt Kaltmieten sowie steigenden CO2-Kosten. Mit dem Ergebnis, dass schwedische Wohnhäuser nahezu kein Kohlenstoffdioxid produzieren. Auch wenn es aktuell aufgrund der Beschaffungskrise schwierig erscheint, geht der Trend der Zukunft eindeutig in Richtung des klimafreundlichen Umbaus von Wohnungen. Damit wäre auf lange Sicht auch die CO2-Steuer hinfällig – sowohl für Vermieter als auch für Mieter.