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Einbauküche vermieten: Macht das Sinn?

Inhaltsverzeichnis

Viele Vermieter haben ihre Wohnung mit einer Einbauküche ausgestattet, um die Wohnung damit leichter vermieten zu können und zusätzlich eine höhere Miete zu erzielen. Doch Vorsicht: Auch wenn eine Einbauküche die Vermietung einer Wohnung vielerorts erleichtert, kann dieser Schuss durchaus nach hinten losgehen.

Wenn Sie Ihrem Mieter zusammen mit Ihrer Eigentumswohnung eine Einbauküche überlassen möchten, haben Sie hierzu 3 Möglichkeiten:

  • Sie können die Küche mitvermieten.
  • Sie können die Küche Ihrem Mieter verkaufen.
  • Sie verleihen ihm die Küche.

Die Praxis: Vermietung der Küche

In den meisten Fällen wird die Küche einfach mit der Wohnung mitvermietet. Ihr Vorteil: Sie können sich von Ihrem Mieter den Gebrauchsvorteil bezahlen lassen. Mit anderen Worten, Sie können eine höhere Miete von ihm verlangen.

Außerdem ist eine Wohnung mit Einbauküche für viele Mieter interessant, weil sie sich damit den Kauf einer teuren Kücheneinrichtung sparen.

Die Vermietung einer Küche hat aber einen erheblichen Nachteil, den die meisten Vermieter erst erkennen, wenn es schon zu spät ist: Haben Sie die Küche an Ihren Mieter vermietet, schulden Sie ihm die Küche in einwandfreiem Zustand, und zwar für den Rest der Mietzeit.

Geht dann der Herd oder der Kühlschrank kaputt, kommt nicht Ihr Mieter dafür auf, sondern Sie selbst. Diese Rechtsfolge können Sie auch nicht mit einer Klausel im Mietvertrag, mit der Sie eventuelle Reparaturkosten Ihrem Mieter aufbürden, ausschließen. Eine solche Klausel ist unwirksam.

Vorsicht Falle: Keine Regelung bedeutet Vermietung!

Befindet sich in Ihrer Eigentumswohnung eine Küche, die Sie Ihrem Mieter überlassen möchten, müssen Sie wissen, dass Sie diese ohne eine anderslautende Regelung automatisch vermieten. Das gilt im Übrigen auch, wenn der Vormieter seine Einbauküche in der Wohnung lässt und der neue Mieter diese übernimmt.

Auch dann sind Sie dafür verantwortlich, dass die Küche in vertragsgemäßem, also funktionsfähigem Zustand bleibt. Möchten Sie also in diesem Fall die Küche nicht an Ihren Mieter vermieten, müssen Sie das ausdrücklich festlegen.

Eine Option für Sie: Verkauf der Küche

Als 2. Variante können Sie Ihrem Mieter die in der Wohnung vorhandene Küche verkaufen. In diesem Fall vermieten Sie die Wohnung ohne die Küche und schließen einen separaten Kaufvertrag über die Küche ab. Dann haben Sie mit eventuellen Reparaturen nichts mehr zu tun. Beim Verkauf der Küche gibt es aber 2 Dinge, auf die Sie unbedingt achten sollten:

Schließen Sie einen schriftlichen Kaufvertrag, mit dem Sie im Zweifel jederzeit beweisen können, dass die Küche eben nicht vermietet wurde.

Denken Sie daran, die gesetzliche Gewährleistung auszuschließen. Dazu nutzen Sie die folgende Klausel: „Die gesetzliche Gewährleistung ist, abgesehen von der Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, ausgeschlossen.“ Damit sind Sie auch dann auf der sicheren Seite, wenn kurzfristig Mängel auftreten.

Verleihen als sichere Alternative

Der Verkauf einer Küche ist allerdings häufig schwierig, wenn es sich um eine ältere Küche handelt oder diese einfach dem Geschmack Ihres Mieters nicht entspricht. Dann sind viele Mieter zwar bereit, die vorhandene Küche zu übernehmen, nicht aber dafür zu zahlen. In diesen Fällen können Sie die Küche auch entgeltlos überlassen, also Ihrem Mieter leihen.

Bei der Leihe obliegen die Pflichten zum Erhalt der Leihsache nicht Ihnen, sondern Ihrem Mieter. Geht also etwas kaputt, muss er das selbst bezahlen. Wenn Sie sich für diese Alternative entscheiden, denken Sie aber daran, dies ausdrücklich in Ihren Mietvertrag aufzunehmen, um die vereinbarte Leihe nachweisen zu können, falls es zu Problemen kommt.

Fazit: Eine Einbauküche zusammen mit der Wohnung zu vermieten ist die schlechteste Lösung. Entscheiden Sie sich besser für den Verkauf oder die Leihe, denn damit ersparen Sie sich jede Menge Ärger.