Garagentor zu laut – Mietminderung droht
Das Landgericht Hamburg musste sich mit einer Lärmbelästigung auseinandersetzen, die ausnahmsweise mal nicht menschlicher Natur war:
Ein Mieter hatte sich über das Garagentor unter seiner Wohnung beschwert, die sich direkt über der Einfahrt zur Tiefgarage befindet.
Seitdem der Motor des Garagentors ausgetauscht worden war, sorgte das Öffnen und Schließen des Tors für andauernden Lärm.
Quelle für Lärm: nicht korrekt montierter Motor
In einem Gutachten wurde festgestellt, dass die Lärmbelästigung durch den nicht fachgerecht montierten Motor verursacht wurde.
Wäre der neue Motor für das Garagentor ordnungsgemäß eingebaut worden, dann wäre auch die Geräuschquelle versiegt.
Garagentor zu laut: Mietminderung von 15 Prozent
Das Hamburger Landgericht entschied deshalb für den Mieter. Ihm wurde eine Mietminderung von 15 Prozent zugesprochen.Landgericht Hamburg, Aktenzeichen 333 S 65/08Da der Gutachter zu dem Schluss gekommen ist, dass der neue Motor für das Garagentor nicht ordnungsgemäß eingebaut wurde, könnte der Vermieter den Monteur zur Haftung ziehen.Die fachgerechte Montage des Garagentors dürfte außerdem schnell erledigt sein, sodass die Mietminderung zu keiner dauerhaften Einnahmen-Einbuße führt.