Hausmusik: Schlagzeugspielen pauschal erlaubt?
Eine Frage beschäftigt wahrscheinlich viele Immobilienbesitzer: Kann einem Mieter verboten werden, in der Wohnung Schlagzeug zu spielen?Generell gilt: Musik ist auch in einer Mietwohnung erlaubt – zumindest tagsüber. Das Musizieren in der Wohnung können Sie nur während der Ruhezeiten verboten.
Ruhezeiten als Schonzeit vor Hausmusik
Als Ruhezeiten gelten im Allgemeinen die Zeiträume von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr und von 22.00 bis 7.00 Uhr. An Wochenenden geht die Ruhezeit morgens bis 8.00 Uhr und beginnt abends bereits ab 19.00 Uhr. An Sonn- und Feiertagen ist grundsätzlich ganztägig Ruhe zu halten. Außerhalb dieser Ruhezeiten können Sie das Musizieren nicht verbieten, wohl aber zeitlich begrenzen.
Dauer der Hausmusik hängt vom Instrument ab
Das betonen zunächst einmal alle Gerichte: Das Musizieren innerhalb der Wohnung ist Bestandteil eines sozial üblichen Verhaltens und gehört damit zur vertragsgemäßen Nutzung der Wohnung.Im übrigen sind die Entscheidungen der Gerichte zur zeitlichen Begrenzung des Musizierens außerhalb der Ruhezeiten sehr vielfältig. Die zulässige Dauer des Musizierens hängt regelmäßig vom jeweiligen Musikinstrument und der für das Instrument typischen Tonlage ab. Ist also in jedem Fall ganz individuelle zu veranschlagen.Anders als bei der üblichen Hausmusik (Klavier, Violine, Klarinette usw.) geht es beim Schlagzeugspiel um überwiegend tiefe Frequenzen, die impulsartig eindringen. Das bestätigen Sachverständigen-Gutachten immer wieder:
Die stark rhythmische Komponente lässt immer wieder aufhorchen und verursacht Ablenkung im negativen Sinn im Gegensatz zu leicht dahin plätschernder Unterhaltungsmusik. Dies ist entscheidend und nicht etwa die Höhe der Phon- und Dezibelwerte. Deshalb darf das Schlagzeugspielen auch auf 1 1/ 2 Stunden täglich begrenzt werden.
Was Sie in der Hausordnung regeln können
Dabei kommt es maßgeblich auf die konkreten Wohnverhältnisse im Haus an. So ist beispielsweise in einem Wohnviertel mit zeitweiligem Lieferverkehr davon auszugehen, dass durchschnittlich – über das ganze Jahr gesehen – erst ab 19.00 Uhr mit fast ungestörter Ruhe zu rechnen ist. Ab diesem Zeitpunkt müssen es Mieter nicht hinnehmen, wenn ein anderer Bewohner im Haus um diese Zeit noch Schlagzeug spielt.
Bei der Aufstellung einer Hausordnung ist auch der Gleichbehandlungsgrundsatz zu beachten. Danach darf keinem Mieter ausdrücklich oder faktisch untersagt werden, was einem anderen vertraglich gestattet ist. Im Hinblick auf die Reglementierung des Musizierens bedeutet dies, dass die Musikausübung zwar zeitlich beschränkt werden darf.
Regelung muss flexibel gestaltet werden
Gleichzeitig muss die Regelung aber immer noch so flexibel gestaltet sein, dass sämtliche Mieter im Haus Gelegenheit haben, zu musizieren. So muss die Regelung in der Hausordnung immer auch berücksichtigen, dass speziell Berufstätige häufig nur abends und am Wochenende zum Musizieren Zeit haben.Achtung: Für das Musizieren mit und auf Instrumenten, die üblicherweise in einer Wohnung gespielt werden, sind dem Mieter mindestens zwei Stunden täglich außerhalb der allgemeinen Ruhezeiten einzuräumen.