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Inklusivmiete erhöhen: So gehen Sie vor

Inhaltsverzeichnis

Unter einer Inklusivmiete verstehen Sie eine Mietvereinbarung, bei der sämtliche Nebenkosten bereits in der vereinbarten Miete enthalten sind.

Sie sind in diesem Fall nicht berechtigt, zusätzliche Nebenkosten von Ihrem Mieter zu verlangen.

Lesen Sie hier, wie Sie rechtssicher Ihre Inklusivmiete erhöhen.

Zur Prüfung genügt ein Blick in Ihren Mietvertrag. Hier sollten Sie eine Vereinbarung zur Zahlung der Kosten finden.

Falls Sie diesen Punkt nicht geregelt haben, sind sämtliche Nebenkosten einschließlich der Heiz- und Warmwasserkosten in der Grundmiete bereits enthalten.

Kein Anspruch auf nachträgliche Vertragsänderung

Das Gesetz sieht nämlich vor, dass Sie als Vermieter die Betriebskosten zu zahlen haben. Ein Rechtsanspruch auf eine nachträgliche Änderung des Mietvertrags besteht für Sie grundsätzlich nicht.

Sie schließen einen Mietvertrag und vereinbaren lediglich, dass Ihr Mieter für eine bestimmte Wohnung eine Miete von 450 € zu zahlen hat. Darin sind dann sämtliche Nebenkosten enthalten.

Vor diesem Problem stehen Sie: Einseitige Erhöhung nicht möglich

Bei einer Inklusivmiete können Sie einseitig keine Erhöhung der Betriebskosten durchführen. Das Gesetz sieht eine solche Erhöhung schlicht und ergreifend nicht vor. Auch eine Kündigung des Mietverhältnisses zum Zweck der Mieterhöhung ist nach § 573 Abs. 1 Satz 2 BGB unzulässig.

In diesem Fall bleibt Ihnen nur die Möglichkeit, Ihren Mieter zu überzeugen, einen geänderten Mietvertrag mit Ihnen abzuschließen. Hierin sollten Sie Vorauszahlungen, über die Sie dann jährlich abrechnen, vereinbaren. Zwingen können Sie Ihren Mieter allerdings nicht zu einer solchen Vereinbarung.

Wichtig: Sie haben bei einer Inklusivmiete keinen Anspruch auf die Erhöhung der Zahlungen für Betriebskosten gegen Ihren Mieter.

Darum achten Sie bereits bei Abschluss des Mietvertrags unbedingt auf eine entsprechende Regelung.

Änderungsvertrag möglich

Bei bestehenden Mietverhältnissen ohne entsprechende Vereinbarung zu den Betriebskostenzahlungen, bleibt Ihnen nur die Möglichkeit eines Änderungsvertrags.

Aber Achtung: Einen Änderungsvertrag können Sie nicht gegen den Willen Ihres Mieters, sondern nur einvernehmlich mit diesem abschließen.

Verwenden Sie dazu das folgende Musterschreiben:

Sehr geehrter Mieter, derzeit haben wir einen Mietvertrag abgeschlossen, nach dem in der Miete sämtliche Betriebskosten enthalten sind.

Dieses möchte ich im gegenseitigen Interesse ändern.

Auch Sie werden es sicherlich bevorzugen, wenn künftig über die Nebenkosten abgerechnet werden wird. Vielleicht zahlen Sie derzeit monatlich mehr, als Sie unter Berücksichtigung einer verbrauchsabhängigen Abrechnung zu zahlen hätten.

Deshalb übersende ich Ihnen einen neuen Mietvertragsentwurf mit der Bitte, ihn unterschrieben zurückzugeben. Bei Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

Bitte lassen Sie mir einen von Ihnen unterschriebenen Vertragsentwurf binnen 10 Tagen wieder zukommen.

Datum, Unterschrift Vermieter

Checkliste neuer Mietvertrag