Lastenzuschuss beantragen – Infos für Eigentümer
Das Wohngeld ist hierzulande sehr bekannt und wird in erster Linie Mietern gezahlt, die über nicht ausreichende Mittel zum Decken der Lebenshaltungskosten und des Wohnens verfügen. Was allerdings zahlreiche Verbraucher nicht wissen: Es gibt ebenfalls eine Leistung für Eigentümer einer Immobilie, die darin selbst wohnen, nämlich den Lastenzuschuss.
In unserem Beitrag erfahren Sie, was der Lastenzuschuss ist und wer darauf einen Anspruch hat. Ferner erläutern wir, unter welchen Voraussetzungen kein Anspruch auf den Lastenzuschuss besteht, wer diesen beantragen kann, welche Belastungen zuschussfähig sind und wie hoch der Lastenzuschuss ausfällt.
Was ist der Lastenzuschuss?
Was das Wohngeld für Mieter ist der Lastenzuschuss Eigentümer, die ein Haus oder eine Wohnung besitzen. In diesem Fall ist zwar keine Miete zu zahlen, stattdessen allerdings meistens eine Kreditrate für das Immobiliendarlehen. Reichen die gewöhnlichen Einkommen nicht aus, um die Kreditraten und andere Wohnkosten abzudecken, können die entsprechenden Immobilieneigentümer Transferleistungen vom Staat in Anspruch nehmen, zu denen der Lastenzuschuss zählt.
Grundlage für den Wohngeldantrag auf den zu erhaltenden Lastenzuschuss ist insbesondere der Paragraph 1 des Wohngeldgesetzes. Dort ist festgehalten, dass Transferleistungen vom Staat dann vorgesehen sind, wenn sie der wirtschaftlichen Sicherung für angemessenes und familiengerechtes Wohnen dienen.
Wer hat Anspruch auf den Lastenzuschuss?
Anspruch auf den Lastenzuschuss haben Eigentümer einer Immobilie, welche diese selbst zum Wohnen in Anspruch nehmen. Der Anspruch kommt insbesondere dann zustande, wenn das eigene Einkommen nicht zum Decken der Wohnkosten ausreicht. Dafür gibt es mehrere Gründe, wie zum Beispiel:
- Arbeitslosigkeit
- Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit
- Einkommenseinbußen durch Jobwechsel oder Krankheit
Welche Personen im Detail einen Anspruch auf den Lastenzuschuss haben, darauf gehen wir im Verlauf unseres Beitrages noch näher ein.
Wer hat keinen Anspruch auf einen Lastenzuschuss?
Selbstverständlich haben nicht alle Personen als Eigentümer einer Wohnung oder eines Hauses sowie die entsprechenden Haushaltsmitglieder einen Anspruch auf den Lastenzuschuss. Nicht in den Genuss dieser Transferleistungen kommen Antragsteller, deren Einkommen eine bestimmte Grenze überschreitet. Das gilt sowohl für das Haupteinkommen des Antragstellers als auch für die Einkünfte eventueller Haushaltsmitglieder, die gemeinsam im Haushalt wohnen. Dabei geht es in erster Linie um das innerhalb der nächsten zwölf Monate zu erwartende Einkommen. Darüber hinaus gibt es noch eine Reihe anderer Personengruppen, die grundsätzlich keinen Anspruch auf den Lastenzuschuss haben, nämlich:
- Empfänger von Sozialgeld
- Empfänger von Bürgergeld
- Empfänger der Grundsicherung im Alter
- Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft
- Empfänger von Transferleistungen wie Übergangsgeld oder Verletztengeld
Hier gelten im Prinzip die gleichen Ausschlüsse wie bei einem Mietzuschuss, der für die genannten Personen ebenfalls nicht gezahlt würde. Darüber hinaus haben Eigentümer einer Immobilie keinen Anspruch auf den Lastenzuschuss, die zwar selbst im Objekt wohnen, jedoch ebenfalls innerhalb der Immobilie Geschäftsräume unterhalten.
Wer darf Lastenzuschüsse beantragen?
Der Kreis derjenigen, die einen Lastenzuschuss beantragen dürfen, ist eingeschränkt. In erster Linie sind es die folgenden Personengruppen, die das Recht auf das Beantragen des Lastenzuschusses haben. Selbstverständlich nur unter der Voraussetzung, dass im Antrag deutlich wird, dass das Einkommen nicht ausreicht:
Eigentümer eines Hauses
- Eigentümer einer Wohnung
- Eigentümer eines Mehrfamilienhauses
- Eigentümer einer Kleinsiedlung
- Inhaber einer Genossenschaftswohnung
- Erbbauberechtigte
- Inhaber von Dauerwohnrechten und Nießbrauchrechten
- Eigentümer einer landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstelle
Es geht also um eigenes Immobilieneigentum, wenn ein Anspruch auf den Lastenzuschuss bestehen soll.
Für welche Ausgaben gibt es einen Zuschuss?
Selbstverständlich können nicht alle Wohnkosten und weiteren Ausgaben generell durch einen Lastenzuschuss abgedeckt werden. Stattdessen werden die Leistungen in Form des Lastenzuschusses nur für bestimmte Kosten erbracht, die als zuschussfähig genannt sind. Die entsprechenden Ausgaben stehen immer im Zusammenhang mit dem Haus und der Wohnung, also mit dem Wohnen der Haushaltsmitglieder in der Immobilie. Hier sind es in erster Linie die folgenden Leistungen, die zuschussfähig sind:
- Zins und Tilgung der Immobilienkredite
- Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten
- Bestimmte Heizkosten
- Grundsteuer
- Sonstige Grundbesitzabgaben
- Versicherungsbeiträge (für das Eigenheim)
- Verwaltungskosten
Bei der Bezuschussung von Zinsen und Tilgung für einen Immobilienkredit geht es ausschließlich um solche Immobiliendarlehen, die zum Bau oder Kauf des Eigenheims verwendet wurden, in dem der Antragsteller aktuell wohnt. Gleiches gilt für Versicherungsbeiträge. Diese beziehen sich ebenfalls ausschließlich auf Versicherungen im Zusammenhang mit dem Eigenheim, wie zum Beispiel eine Gebäudeversicherung.
Welche Höhe hat der Lastenzuschuss?
In welcher Höhe der Lastenzuschuss gewährt und gezahlt wird, ist von mehreren Faktoren abhängig. Das sind im Wesentlichen:
- Höhe des Haushaltseinkommens
- Anzahl der anspruchsberechtigten Haushaltsmitglieder
- Höhe der zuschussfähigen Belastung
In erster Linie ist das Haushaltseinkommen entscheidend, ob überhaupt ein Lastenzuschuss gezahlt wird und falls ja, wie hoch dieser ausfallen kann. Darüber hinaus haben ebenso die Anzahl der anspruchsberechtigten Haushaltsmitglieder sowie die Höhe der Leistungen eine Auswirkung, die zuschussfähig sind. Dazu zählen in erster Linie die Kreditraten für ein Immobiliendarlehen, welches zur Finanzierung des Hauses oder der Wohnung aufgenommen wurde. Die Formel für die Berechnung des Zuschusses ist relativ kompliziert, sodass es erst am Ende feststeht, mit wie viel Lastenzuschuss Sie rechnen können.
Bis zu welchem Einkommen erhalte ich den Lastenzuschuss?
Eine ebenfalls sehr wichtige Frage ist für Antragsteller im Rahmen des Lastenzuschusses, bis zu welcher Höhe das Einkommen reichen darf, um diese Transferleistung zu erhalten. Auch hier gibt es keine Pauschalbeträge, seine stattdessen sind es in erster Linie die folgenden zwei Faktoren, die sich darauf auswirken:
- Mietstufe
- Anzahl der anspruchsberechtigten Person
Grundsätzlich kann man sagen, dass Sie nicht genug Einkommen erzielen dürfen, um Ihren Lebensunterhalt inkl. Wohnkosten bestreiten zu können, sodass dann eine Berechtigung auf den Lastenzuschuss besteht. Dieses Einkommen darf allerdings nicht so hoch sein, dass Sie davon sämtliche Wohnkosten komplett abdecken könnten. Dann läge definitiv ein zu hohes Einkommen vor, um die staatliche Transferleistung zu erhalten.
Ferner ist es wichtig zu wissen, dass beim Ermitteln der Anzahl der Haushaltsmitglieder ausschließlich solche Personen gezählt werden dürfen, die anspruchsberechtigt sind. Wohnen Sie zum Beispiel mit einer Partnerin zusammen, die Hartz IV bezieht, würde kein Anspruch auf Lastenzuschuss bestehen. Ebenfalls relevant ist die sogenannte Mietstufe, die von Region zu Region in Deutschland unterschiedlich ausfallen kann. Der Begriff ist etwas missverständlich, denn auch Eigenheime werden in unterschiedliche Mietstufen eingeteilt.
Mietstufen sind deshalb relevant, weil das Wohnen und Leben an den verschiedenen Orten in Deutschland teilweise sehr unterschiedlich im Hinblick auf die Kosten ist. Daher werden zum Beispiel teure Städte wie München oder Hamburg in die oberste Mietstufe VII eingruppiert, während eine Reihe von Städten in Sachsen oder Thüringen in die geringste Mietstufe I fallen.
Um dennoch ein Beispiel für die maximale Höhe des Einkommens zu geben, sodass noch ein Lastenzuschuss gewährt wird: Wenn Sie in einer Stadt mit der Mietstufe III leben und es insgesamt drei zuschussberechtigte Personen im Haushalt gibt, deren Gesamteinkommen nicht höher als bei rund 2.400 Euro liegt, würden Sie noch einen Lastenzuschuss zu erhalten.
Wo finde ich den Antrag für den Lastenzuschuss?
Der Lastenzuschuss ist faktisch das Wohngeld bei Wohneigentum. Wenn Sie diese Transferleistung erhalten möchten, müssen Sie zuvor einen Antrag beim Wohngeldamt stellen. Diesem Antrag müssen Sie für gewöhnlich eine Reihe von Unterlagen und Dokumenten beteiligen, insbesondere:
- Gültiges Ausweisdokument (in Kopie)
- Meldebestätigung
- Einkommensnachweise
- Kreditvertrag für Immobiliendarlehen
- Grundbuchauszug
Hinzu kommen eventuell noch weitere Unterlagen, wie zum Beispiel Nachweise über den Bezug von Kindergeld, Unterhaltspflichten oder bestehende Vermögen. Den Antrag selbst können Sie mittlerweile bequem online ausfüllen oder als PDF herunterladen. Das funktioniert über die Online-Formulare der entsprechenden Bundesländer, die Sie ganz einfach mit Eingabe der Suchkombination „Lastenzuschuss Antrag” finden. Für alle Bundesländer gibt es einen eigenen Antrag, den Sie online ausfüllen können.