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Mietrückstand: Was tun als Vermieter, wenn Mieter nicht zahlt?

Mietrückstand - was tun, wenn der Mieter nicht zahlt
Inhaltsverzeichnis

Sie als Vermieter sind auf den ordnungsgemäßen Eingang Ihrer Miete angewiesen, sodass verspätete oder gar ausbleibende Zahlungen mehr als ärgerlich sind. Im schlimmsten Fall kommen Sie als Vermieter dadurch sogar in Bedrängnis aufgrund fehlender Liquidität. Es stellt sich somit die Frage, wie damit umzugehen ist, sollte Ihr Mieter seine Miete mehrfach nicht fristgerecht zahlen.

In unserem Beitrag erfahren Sie, was man unter einem Mietrückstand versteht und was Sie, der Vermieter, in solchen Fällen tun können. Wir gehen ferner darauf ein, wann eine Kündigung und eine Räumungsklage möglich sind sowie, wie Sie im besten Fall das Entstehen von Mietrückständen vermeiden können.

Mietrückstand – eine Zusammenfassung

  • Wenn Ihr Mieter die Miete für gewöhnlich nicht spätestens am dritten Werktag des Monats zahlt, handelt es sich um einen Mietrückstand.
  • Sind bestimmte Voraussetzungen erfüllt, kann der Mietrückstand nach dem BGB eine fristlose Kündigung durch den Vermieter nach sich ziehen.
  • Die fristlose Kündigung ist Voraussetzung für eine spätere Räumungsklage, die Sie als Vermieter einreichen können.
  • Um Ihr Geld zu erhalten, können Sie ein gerichtliches Mahnverfahren anstreben oder ein Inkasso als Schritte beauftragen.
  • Zahlt ein Untermieter seine Miete nicht, stehen dem Hauptmieter die gleichen Rechte wie dem Vermieter zu.

Was versteht man unter einem Mietrückstand?

Auf Grundlage des §535 Absatz 2 BGB haben Vermieter die Pflicht, als Gegenleistung für die Nutzung der Wohnung an den Vermieter regelmäßig eine Miete zu zahlen. Von einem Mietrückstand wird unter der Voraussetzung gesprochen, dass der Mieter diesen Verpflichtungen nicht innerhalb der vereinbarten Frist nachkommt. Die Frist zum Zahlen der Miete wiederum ist innerhalb des Mietvertrages schriftlich fixiert.

Meistens ist das der dritte Werktag eines Monats, bis zu dem die Miete spätestens überwiesen sein muss. Ab dem Zeitpunkt, an dem diese Frist überschritten ist, handelt es sich rechtlich betrachtet um einen Mietrückstand.

Gründe für einen Mietrückstand

Ein Mietrückstand entsteht oft aus unterschiedlichen Gründen:

  • Finanzielle Probleme auf Seiten des Mieters
  • Unstimmigkeiten mit dem Vermieter
  • Schlichtes Vergessen der Mietzahlung

Was tun, wenn Mieter die Miete nicht zahlt?

Falls der Mieter seinen Verpflichtungen nicht nachkommt und die Miete bisher nicht bezahlt hat, sollten Sie als Vermieter zeitnah handeln. Denn: Sie müssen sich ausbleibende Mietzahlungen nicht gefallen lassen. Wenn die Miete nicht gezahlt wird, können Sie den Mieter mahnen und bereits nach dem zweiten Monat kündigen.

Dennoch empfiehlt es sich, nicht direkt mit einer offiziellen Mahnung zu beginnen, sondern zunächst das offene Gespräch suchen. Den folgenden Ablauf empfehlen wir Ihnen als Vermieter, um bei einem Mietrückstand richtig vorzugehen:

  1. Gespräch mit dem Mieter: Im ersten Schritt sollten Sie Kontakt zu dem Mieter aufnehmen, dessen Zahlungen ausgeblieben sind. Möglicherweise reicht eine kurze Erinnerung aus oder Sie erfahren, dass die Überweisung zur Mietzahlung bereits in Auftrag gegeben wurde. In solchen Fällen sparen Sie sich weitere Aufwendungen Ihrerseits.
  2. Zahlungserinnerung: Leider fruchtet ein Gespräch mit dem Mieter im Hinblick auf die existierenden Mietrückstände nicht immer – oder aber der Mieter weigert sich. Aus dem Grund müssen Vermieter häufig einen weiteren Schritt gehen und eine Zahlungserinnerung verfassen.
  3. Schriftliche Mahnung mit Setzen einer Frist: Folgt auf eine Zahlungserinnerung ebenfalls kein Zahlungseingang, ist das Schreiben einer rechtswirksamen Mahnung zu empfehlen.
  4. Kündigung des Mietvertrages: Sollten sowohl das Gespräch mit dem Mieter als auch eine Mahnung erfolglos bleiben, haben Vermieter unter bestimmten Voraussetzungen das Recht auf eine fristlose Kündigung.
  5. Räumungsklage: Manchmal passiert es, dass Mieter trotz ausgesprochener Kündigung zum genannten Termin die Wohnung nicht verlassen. In diesem Fall ist ein weiterer Schritt notwendig, nämlich die sogenannte Räumungsklage.
  6. Inkasso nutzen: Im besten Fall ist die Räumungsklage erfolgreich und der ehemalige Mieter ist inzwischen aus der Wohnung ausgezogen. Trotzdem existieren die Mietausfälle weiterhin, sodass Vermieter die Möglichkeit haben, ein Inkasso zu beauftragen.
Vorgehen als Vermieter, wenn Mieter nicht zahlt
Infografik: 6 Schritte – Vorgehen als Vermieter, wenn der Mieter nicht zahlt

Mit diesen Schritten möchten wir uns in den folgenden Abschnitten beschäftigen, damit Sie als Vermieter wissen, was Sie bei einem Mietrückstand Ihrer Mieter unternehmen können.

Gespräch mit dem Mieter – Tipps und Lösungsansätze

Existiert ein Mietrückstand, sollten Vermieter im ersten Schritt das Gespräch mit dem Mieter suchen. Manchmal haben Mietende tatsächlich einfach vergessen, die Überweisung der Miete vorzunehmen. In anderen Fällen hatten Mieter kurzfristige Liquiditätsprobleme, wobei die Miete anschließend nur wenige Tage nach der eigentlichen Frist überwiesen wird. Innerhalb des Gesprächs sollte möglichst versucht werden, eine einvernehmliche Lösung – insbesondere für die Zukunft – zu finden.

3 Tipps für das Gespräch mit dem Mieter bei Zahlungsverzug

Ein persönliches oder telefonisches Gespräch ist oft der beste Weg, um Mietrückstände schnell und einvernehmlich zu klären. Die folgenden Tipps helfen Vermietern, das Gespräch möglichst konstruktiv zu führen:

  1. Bereiten Sie sich gut auf das Gespräch vor, indem Sie alle Informationen zum Mietverhältnis, zu bisherigen Zahlungsverzögerungen und zur Höhe des Mietrückstands bereithalten.
  2. Ein freundlicher und verständnisvoller Ton erleichtert es dem Mieter, offen über seine Situation zu sprechen. Vermeiden Sie Vorwürfe und vermitteln Sie stattdessen das gemeinsame Ziel, die Mietrückstände fair und zeitnah zu klären.
  3. Führen Sie das Gespräch zielorientiert und bleiben Sie dabei sachlich. Fragen Sie nach den Gründen für den Mietrückstand und signalisieren Sie Interesse an einer Lösung, die für beide Seiten akzeptabel ist.

Zeigt sich im Rahmen des Gespräches, dass der Mieter die ausbleibende Mietzahlung nicht sofort begleichen kann, steht es Ihnen frei, eine kulante und einvernehmliche Lösung zu finden. Dazu verpflichtet sind Sie als Vermieter jedoch nicht.

Lösungsansätze für Mietrückstand: Stundung oder Ratenzahlung

Sollte der Mieter im Gespräch signalisieren, dass eine sofortige Zahlung nicht möglich ist, bieten sich zwei Alternativlösungen an: die Stundung und die Ratenzahlung.

  • Stundung: Bei einer Stundung wird die fällige Zahlung für einen bestimmten Zeitraum ausgesetzt. Der Mieter erhält somit mehr Zeit, seine Finanzen zu stabilisieren.
  • Ratenzahlungsvereinbarung: Wenn der Mieter die Rückstände nicht auf einmal begleichen kann, aber bereit ist, kleinere Beträge zu zahlen, bietet sich eine Ratenzahlung an.

Beide Optionen zeigen Verständnis für die Situation des Mieters, während der Vermieter zugleich seine Ansprüche absichert.

Welche Inhalte muss die Mahnung wegen Mietrückstand beinhalten?

Innerhalb der Mahnung wegen Mietrückstand sollten folgende Inhalte zwingend angesprochen werden:

  • Hinweis auf den Mietrückstand
  • Zeitpunkt des Mietrückstands
  • Aufforderung zum Bezahlen der ausstehenden Miete
  • Setzen einer Frist bis zur Zahlung der offenen Miete
  • Ankündigung rechtlicher Konsequenzen bei weiterhin ausbleibender Miete

Mahnungen bei Mietrückstand immer schriftlich!

Die Mahnung bei einem Zahlungsverzug der Miete sollte schriftlich erfolgen, um eventuell später einen Beweis zu haben. (Auch wenn eine Abmahnung keine zwingende Voraussetzung für rechtliche Maßnahmen darstellt.)

Am folgenden Muster können Sie sich gerne orientieren, wie Sie eine Mahnung an den Mieter verfassen:

Muster-Vorlage für eine Mahnung – Zahlungsverzug bei Miete

1. Mahnung: Mietrückstand

[Absender]

  • Max Muster (Vermieter)
  • Musterstraße 1
  • 12345 Musterstadt

[Empfänger]

  • Karl Müller (Mieter)
  • Müllerweg 11
  • 54321 Müllerdorf

Musterstadt, 25. Oktober 2024

Mietverhältnis Wohnung im Müllerweg 11, 2. Etage, Wohnung links in 54321 Müllerdorf: Verzug mit Mietzahlungen, 1. Mahnung

Sehr geehrter Herr Müller,

laut Vereinbarung in Ihrem Mietvertrag sind Sie dazu verpflichtet, für oben genannte Wohnung eine Bruttomiete in Höhe von 980 Euro pro Monat zu zahlen. Gemäß des Vertrages muss die Miete monatlich im voraus, spätestens bis zum dritten Werktag des Monats, bezahlt werden.

Trotz Fälligkeit der Miete konnte ich bisher für den Monat Oktober keine Zahlung feststellen. Aus dem Grund bitte ich Sie, die rückständige Miete in vollem Umfang spätestens bis zum 3. November 2024 zu überweisen. Ferner bitte ich darum, dass die Zahlung der Miete zukünftig wieder wie vereinbart und somit pünktlich geleistet wird.

Freundliche Grüße

Max Muster“

Mietrückstand: Wann darf Vermieter fristlos kündigen?

Mietrückstände müssen Vermieter nicht hinnehmen. Sie dürfen fristlos kündigen. Für die fristlose Kündigung müssen allerdings die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Mieter ist mit der Miete zwei Monate in Folge komplett oder in Teilen in Verzug
  • Offener Betrag muss mindestens die Höhe einer monatlichen Miete erreichen
  • Mieter ist über längeren Zeitraum in Verzug, wobei die Summe der Beträge zwei monatlichen Mieten entspricht oder diese übersteigt
Voraussetzungen für fristlose Kündigung bei Mietrückstand des Mieters
Infografik: Voraussetzungen für eine fristlose Kündigung bei ausbleibenden Mietzahlungen

Mahnung ist keine Voraussetzung für fristlose Kündigung bei Mietrückstand

Eine Mahnung ist vor dem Aussprechen der Kündigung bei Mietrückstand nicht zwingend notwendig!

Der Grund ist, dass Mieter automatisch in Verzug geraten, sollte die Miete nicht zum vereinbarten Zeitpunkt überwiesen werden. Dennoch stärkt die Abmahnung die Rechtsposition des Vermieters, sodass sie empfehlenswert ist.

Muster-Vorlage: Fristlose Kündigung bei Zahlungsverzug des Mieters

Rechtliche Basis für eine fristlose bzw. fristgerechte Kündigung ist vor allem der § 573 BGB. An unserer Vorlage können sich Vermieter orientieren, wie die Kündigung des Mietverhältnisses aussehen könnte.

Kündigung Ihres Mietverhältnisses für die Wohnung im Müllerweg 1, 3. Etage, links in 54321 Müllerdorf

Sehr geehrter Herr Müller,

hiermit kündige ich Ihnen das Mietverhältnis für Ihre oben genannte Wohnung fristlos aufgrund der Tatsache, dass Sie zwei aufeinanderfolgende Monatsmieten nicht bezahlt haben. Aufgrund dieses Umstandes bin ich dazu berechtigt, Ihnen die fristlose Kündigung auszusprechen.

Ich fordere Sie gleichzeitig auf, spätestens bis zum 30. November 2024 aus der Wohnung auszuziehen und mir sämtliche Schlüssel zu übergeben. Zudem weise ich Sie darauf hin, dass die Wohnungsübergabe in dem vertraglich fixierten Zustand zu erfolgen hat. Das bedeutet, dass eventuell notwendige Schönheitsreparaturen vorher noch durchzuführen sind.

Sollten Sie meiner Aufforderung nicht nachkommen, werde ich meine Rechte vor Gericht geltend machen und die entstandenen Kosten an Sie weiterleiten. Außerdem möchte ich Sie darauf hinweisen, dass ich auf Grundlage des § 546a Abs. 1 BGB für jeden Tag, den Sie die Mietsache zu spät herausgeben, eine Nutzungsentschädigung geltend machen werde.

Mit freundlichen Grüßen

Max Muster“

Fristgerechte Kündigung bei Zahlungsverzug des Mieters – wann sinnvoll?

Alternativ zur fristlosen Kündigung gibt es ebenfalls die Möglichkeit, das Mietverhältnis ordentlich zu kündigen. Das ist vor allem eine Option, wenn der Mietrückstand nicht so hoch ist, dass eine fristlose Kündigung möglich wäre.

Wie funktioniert die Räumungsklage?

Um eine Räumungsklage anzustreben, muss der Vermieter vorher zwingend eine Kündigung ausgesprochen haben. Innerhalb der Räumungsklage sollten Vermieter darauf achten, dem Mieter eine angemessene Frist zur Räumung der Wohnung zu setzen.

Einzureichen ist die Räumungsklage beim zuständigen Amtsgericht. Dabei sind Vermieter in der Pflicht, zu beweisen, dass das Recht auf Rückgabe der Wohnung existiert. Sollte das Amtsgericht der Klage folgen, wird ein Räumungstitel erlassen. Vermieter haben unter der Voraussetzung das Recht, einen Gerichtsvollzieher zu beauftragen, der anschließend die Räumung durchführen kann.

Lohnt sich die Beauftragung von Inkasso-Unternehmen bei offenen Mieten?

Statistisch betrachtet ist das Eintreiben offener Forderungen durch eine Inkasso-Firma erfolgreicher, als wenn Sie als Vermieter auf eigene Faust versuchen, die rückständigen Mieten einzutreiben. Zudem besitzen Sie ein gesetzliches Vermieterpfandrecht, sodass Sie sich an Gegenständen aus dem Privatbesitz in Form einer Pfändung bedienen dürfen.

Prävention: Wie können Sie Mietrückständen vorbeugen?

Im besten Fall kommt es erst gar nicht zu einem Mietrückstand, sodass Vermieter die zuvor genannten Schritte nicht gehen müssen. Tatsächlich besteht die Option einer Prävention, mittels derer Vermieter zumindest die Wahrscheinlichkeit von späteren Rückständen der Miete reduzieren. Folgende Maßnahmen sind empfehlenswert:

  1. Regelmäßige Kommunikation mit dem Mieter
  2. Bonitätsprüfung vor Einzug und Unterschreiben des Mietvertrages
  3. Mietausfallversicherung

Eine regelmäßige Kommunikation mit dem Mieter hilft dabei, frühzeitig eventuelle Probleme zu erkennen. Darüber hinaus sollten Vermieter vor dem Abschluss des Mietvertrages eine Bonitätsprüfung vornehmen. Diese zeigt, ob der Meter in finanzieller Hinsicht schon einmal negativ aufgefallen ist und zum Beispiel einen Schufa-Eintrag hat. Auch das Anfordern einer Mietbestätigung des bisherigen Vermieters kann eine Hilfe sein.

Um sich gegen eventuelle Mietrückstände abzusichern, können Vermieter eine Mietausfallversicherung abschließen. Diese zahlt meistens, wenn der Mieter bei Abschluss des Mietvertrages keine finanziellen Probleme hatte und der Vermieter vorher eine Bonitätsprüfung vorgenommen hat.

Wann verjährt ein Mietrückstand?

Für Mietschulden gilt die regelmäßige Verjährungsfrist, die laut §195 BGB drei Jahre beträgt. Das Bedeutet für Vermieter, dass diese drei Jahre Zeit haben, die säumige Miete einzutreiben. Die Frist startet mit dem Ende des Jahres, aus dem der Mietrückstand resultiert.

FAQs zum Mietrückstand

Überfällig sein darf eine Miete eigentlich gar nicht. Kritisch wird es allerdings meistens erst, wenn zwei aufeinanderfolgende Mieten ausbleiben. Unter der Voraussetzung hat der Vermieter das Recht auf eine fristlose Kündigung.
Wenn Mieter die vereinbarte Miete nicht fristgerecht zahlen, ist nach spätestens zwei aufeinanderfolgenden und ausgefallenen Mieten eine fristlose Kündigung möglich. Sollte der Mieter die Wohnung nicht freiwillig räumen, dürfen Vermieter in einem solchen Fall eine Räumungsklage erheben. Zieht der Mieter noch immer nicht freiwillig aus, darf ein Gerichtsvollzieher die Räumung – notfalls mithilfe der Polizei – umsetzen.
Eigentlich sollte überhaupt kein Mietrückstand entstehen, weshalb es im Grunde keine Toleranzgrenze im Hinblick auf die Höhe des Rückstands der Miete gibt. Allerdings drohen rechtliche Konsequenzen in der Regel erst unter der Voraussetzung, dass der Mieter mit mindestens zwei monatliche Mieten in Folge in Verzug geraten ist. Bei Ausbleiben der Mietzahlung hat der Vermieter die Möglichkeit, eine Kündigung auszusprechen. Sie sollten es daher tunlichst vermeiden, zwei oder mehr Monatsmieten in Rückstand zu geraten.
Normalerweise handelt es sich bei dem Ausbleiben der Miete nicht um einen Straftatbestand. Stattdessen ist das Zivilrecht zuständig, wenn Mieter ihre Miete nicht bezahlen. Sollte der Mieter allerdings bereits bei Abschluss des Mietvertrages geplant haben, keine Miete zu zahlen, kann dies strafbar sein. Dann würde es sich unter Umständen um vorsätzlichen Betrug handeln.
Vermieter haben insgesamt mindestens drei Jahre Zeit, um ihre Mietschulden einzutreiben. Die Frist beginnt mit Ende des Jahres, an dem die Miete fällig ist.
Sollten Vermieter aufgrund ausbleibender Mieten einen Anwalt beauftragen, muss der Mieter die daraus resultierenden Kosten übernehmen. Das geschieht unter der Voraussetzung, dass Sie den Mietrückstand als Vermieter erfolgreich einklagen konnten. Die Folgekosten richten sich nach dem Streitwert, in der Regel ist das die Summe der Mietrückstände.