Was ist eine Mietbürgschaft? Muster, Arten + Empfehlung
Wer eine neue Wohnung oder ein Haus mietet, muss in der Regel gegenüber dem Vermieter eine Kaution hinterlegen. Die Barkaution belastet allerdings die Liquidität des Mieters, sodass die Mietbürgschaft eine Alternative darstellen kann. Die Bürgschaft gegenüber dem Vermieter schont die Liquidität des Mieters.
In unserem Beitrag erfahren Sie, was man unter der Mietbürgschaft versteht und welche Vorteile die Bürgschaft für Vermieter hat. Wir gehen ferner darauf ein, welche Arten der Bürgschaft es gibt, wer die Mietbürgschaft abgeben darf, welche Laufzeit die Bürgschaft hat und welche Kosten für den Mieter entstehen.
Was versteht man unter der Mietbürgschaft?
Bei der Mietbürgschaft handelt es sich um eine Bürgschaft, die auf ein Mietverhältnis ausgerichtet ist. Im Rahmen der Bürgschaft haftet der Bürge für den Mieter gegenüber dem Vermieter, sollte die Miete nicht ordnungsgemäß gezahlt werden. Darüber hinaus kann die Bürgschaft mitunter vom Vermieter in Anspruch genommen werden, sollte der Mieter Schäden in der Wohnung verursacht haben und diese nicht beseitigen.
Oftmals handelt es sich bei der Bürgschaft um eine Alternative zur Kaution in bar. Innerhalb der Bürgschaft geht der Bürge die Pflicht ein, einen bestimmten Geldbetrag zu zahlen, sollte der Vermieter ihn in Anspruch nehmen.
Warum ist die Bürgschaft für den Vermieter sinnvoll?
Die Mietbürgschaft hat für den Vermieter mehrere Vorteile. Sinnvoll ist die Bürgschaft aus den folgenden Gründen:
- Geringeres finanzielles Risiko hinsichtlich des Ausfalls der Miete
- Weniger Verwaltungsaufwand
- Prüfung der Bonität des Mieters durch den Bürgen (Bank oder Versicherung)
- Schnellere Regulierung des Schadens
Der Hauptvorteil ist die hohe Sicherheit vor Zahlungsausfällen, die der Vermieter durch die Bürgschaft, konkret in Form des Bürgen, erhält.
Welche Arten von Mietbürgschaft gibt es?
Im Rahmen einer Mietbürgschaft existieren die folgenden Arten:
- Eltern- oder Privatpersonenbürgschaft
- Bankbürgschaft (Bankaval)
- Mietkautionsversicherung
Privatpersonenbürgschaft
Die Privatpersonenbürgschaft wird alternativ häufiger als Elternbürgschaft bezeichnet. In dem Fall übernehmen Eltern gegenüber ihren Kindern für die Miete eine Bürgschaft und stellen somit gegenüber dem Vermieter eine Sicherheit. Vorteilhaft für den Vermieter ist, dass diese Form der Mietbürgschaft einen geringeren Aufwand erfordert. Nachteilig ist allerdings, dass naturgemäß Eltern oder andere Privatpersonen als jeweiliger Bürge eine geringere Bonität als eine Bank oder eine Versicherung als Bürgen aufweisen.
Bankbürgschaft
Aufgrund des zuvor genannten Nachteils der Elternbürgschaft bevorzugen manche Vermieter die Bankbürgschaft als Bürgschaft und Alternative zur Barkaution. Vorteilhaft für den Vermieter ist die höhere Sicherheit und die Tatsache, dass die Bank oder Versicherung für gewöhnlich die Bonität des Mieters prüfen. Als Nachteil ist aufzuführen, dass eine solche Bankbürgschaft bei privaten Mietverhältnissen eher selten seitens der Kreditinstitute angeboten wird.
Mietkautionsversicherung
Eine dritte Alternative ist die Mietkautionsversicherung. Diese Mietbürgschaft wird seitens einer Versicherung übernommen, wobei der Bürge in der Regel eine selbstschuldnerische Bürgschaft eingeht. Vorteilhaft für den Vermieter sind in dem Fall die Bonität des Bürgen und damit in Verbindung die hohe Sicherheit. Nachteilig ist, dass die Versicherung sehr genau prüft, ob der Vermieter die Bürgschaft im Schadensfall mit Recht beanspruchen darf.
Wann ist die Mietbürgschaft für Vermieter empfehlenswert?
Eine Mietbürgschaft ist für Vermieter besonders unter der Voraussetzung sinnvoll, dass der angehende Mieter eines der folgenden Merkmale aufweist:
- Keine ausreichende Bonität
- Kein geregeltes Einkommen
- Negative Schufa-Auskunft
Darüber hinaus ist die Mietbürgschaft bei bestimmten Personenkreisen sehr sinnvoll, wie zum Beispiel bei Studierenden oder Auszubildenden. Diese verfügen häufig nur über ein geringeres Einkommen, sodass eventuell später die Miete nicht gezahlt werden kann.
Kaution oder Bürgschaft: Wer kann Bürge sein?
Neben Banken und Versicherungsgesellschaften als Unternehmen darf ebenfalls eine Privatperson als Bürge auftreten. Das sind in der Regel Eltern, andere Familienmitglieder oder Freunde des Mieters.
Handelt es sich um eine Privatperson, muss diese folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Mindestens 18 Jahre alt
- Gute Bonität, sodass der Bürge in der Lage ist, seinen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen
Bis zu welcher Höhe darf die Mietbürgschaft ausfallen?
Grundsätzlich kann die Höhe der Bürgschaft zwischen Mieter und Vermieter frei vereinbart werden. Es gibt allerdings eine Begrenzung, denn die gesetzliche Maximalhöhe einer Mietbürgschaft darf sich auf Grundlage des Paragraphen 551 BGB auf drei Nettokaltmieten belaufen. Wenn sich Ihre Nettokaltmiete beispielsweise auf monatlich 700 Euro beläuft, dürfte die Mietbürgschaft einen Betrag von 2.100 Euro nicht überschreiten.
Wie lange dauert eine Mietbürgschaft?
Vom Grundsatz her dauert die Mietbürgschaft so lange, bis das entsprechende Mietverhältnis beendet ist. Das gilt jedoch ausschließlich unter der Voraussetzung, dass der Vermieter keine Forderungen mehr gegenüber dem Mieter hat.
Wie viel kostet eine Mietbürgschaft?
Für den Vermieter ist die Mietbürgschaft kostenlos, für den Mieter in der Regel nur, wenn es sich um eine Privatpersonenbürgschaft handelt, wie zum Beispiel um eine Elternbürgschaft. Ansonsten zahlen Mieter Gebühren gegenüber der Bank oder der Versicherung als Bürgschaftsgeber. Die Kosten belaufen sich je nach Anbieter oftmals auf drei bis sechs Prozent des Bürgschaftsbetrages. Bei einer Kaution von beispielsweise 2.000 Euro wären das pro Monat ungefähr acht Euro.
Wie endet eine Mietbürgschaft?
In der Regel wird eine Mietbürgschaft beendet, nachdem die gemietete Wohnung vom Mieter ordnungsgemäß an den Vermieter übergeben wurde und keine offenen Forderungen mehr existieren. Sollte der Vermieter noch eine Forderung haben, muss der Mieter den entsprechenden Betrag erst zahlen, damit die Mietbürgschaft erlischt.
Wie muss der Vermieter bei einem Zahlungsausfall vorgehen?
Sollte der Vermieter die vereinbarte Miete nicht an den Vermieter zahlen, handelt es sich um einen Zahlungsausfall. In dem Fall hat der Vermieter die Möglichkeit, den Bürgen in Anspruch zu nehmen. Handelt es sich um eine selbstschuldnerische Bürgschaft, kann er den Bürgen direkt auffordern, den offenen Betrag zu zahlen. Dies sollte schriftlich geschehen, damit ein Beweis für die Inanspruchnahme vorliegt. Der Vermieter muss dem Bürgen allerdings eine angemessene Frist einräumen, um die Zahlung vorzunehmen.
Handelt es sich hingegen um eine sogenannte Ausfallbürgschaft, muss der Vermieter erst versuchen, die Zahlung von seinem Mieter zu erhalten. Das funktioniert zum Beispiel durch einen gerichtlichen Mahnbescheid oder sonstige Inkasso-Maßnahmen. Erst wenn der Mieter nach diesen Versuchen nicht zahlen kann oder möchte, muss der Bürge die Zahlung vornehmen.
Muster: Wie muss eine Mietbürgschaft aussehen?
Ein der Bürgschaft zugrunde liegender Bürgschaftsvertrag muss schriftlich geschlossen werden. Darüber hinaus gibt es einige Angaben und Daten, die in der Bürgschaftsurkunde bzw. im Bürgschaftsvertrag gemacht werden müssen. Dazu zählen unter anderem:
- Personaldaten des Bürgen, des Vermieters und des Mieters
- Anschrift der Mietwohnung
- Zeitraum der Bürgschaftsübernahme (befristet oder unbefristet)
- Höhe der Bürgschaft
Darüber hinaus gibt es weitere Inhalte, die empfehlenswert sind, um Missverständnisse zu vermeiden. Dazu zählt zum Beispiel der Vermerk, dass die Bürgschaft freiwillig abgegeben wird und ob es sich um eine selbstschuldnerische Bürgschaft oder um eine Ausfallbürgschaft handelt. Im Folgenden stellen wir Ihnen gerne ein Muster zur Verfügung, falls Sie eine Privatpersonen- oder Elternbürgschaft abgeben möchten, wie der Wortlaut aussehen könnte.
Birgt eine Mietkautionsbürgschaft Nachteile oder Risiken für Vermieter?
Die Mietkautionsbürgschaft hat eine Reihe von Vorteilen für Vermieter. Handelt es sich um eine selbstschuldnerische Bürgschaft, gibt es für den Vermieter fast keine Nachteile und Risiken. Lediglich unter der Voraussetzung, dass der Bürge keine gute Bonität aufweist, besteht die Gefahr, dass dieser seinen Verpflichtungen nicht nachkommen kann. Das trifft lediglich auf Privatpersonen zu, nicht jedoch auf Banken und eine Versicherung.
Nachteiliger ist eine Ausfallbürgschaft. In dem Fall muss der Vermieter zunächst mit verschiedenen Mitteln versuchen, dass der Mieter seinen Verpflichtungen nachkommt. Unter der Voraussetzung kann die Barkaution aus Sicht des Vermieters vorteilhafter sein, denn es existiert in jedem Fall das Guthaben / Bargeld.