Was ist eine Mietbürgschaft? Muster, Arten + Empfehlung

Mietbürgschaft Muster und Arten
Inhaltsverzeichnis

Wer eine neue Wohnung oder ein Haus mietet, muss in der Regel gegenüber dem Vermieter eine Kaution hinterlegen. Die Barkaution belastet allerdings die Liquidität des Mieters, sodass die Mietbürgschaft eine Alternative darstellen kann. Die Bürgschaft gegenüber dem Vermieter schont die Liquidität des Mieters.

In unserem Beitrag erfahren Sie, was man unter der Mietbürgschaft versteht und welche Vorteile die Bürgschaft für Vermieter hat. Wir gehen ferner darauf ein, welche Arten der Bürgschaft es gibt, wer die Mietbürgschaft abgeben darf, welche Laufzeit die Bürgschaft hat und welche Kosten für den Mieter entstehen.

Zusammenfassung: Das Wichtigste zur Mietbürgschaft in Kürze

  • Die Mietbürgschaft ist eine beliebte Alternative zur Kaution bei Mieten einer Wohnung.
  • Vorteile einer Mietbürgschaft für den Vermieter sind ein geringeres finanzielles Risiko, weniger Verwaltung und die Bonitätsprüfung des Mieters.
  • Verschiedene Formen der Mietbürgschaft sind die Eltern- bzw. Privatpersonenbürgschaft, die Bankbürgschaft sowie die Mietkautionsversicherung.
  • Die maximale Höhe einer Mietbürgschaft beläuft sich auf drei Nettokaltmieten.
  • Der Bürgschaftsvertrag zur Mietbürgschaft muss eine Reihe Angaben enthalten, zum Beispiel die Personendaten des Bürgen, des Mieters und des Vermieters.

Was versteht man unter der Mietbürgschaft?

Bei der Mietbürgschaft handelt es sich um eine Bürgschaft, die auf ein Mietverhältnis ausgerichtet ist. Im Rahmen der Bürgschaft haftet der Bürge für den Mieter gegenüber dem Vermieter, sollte die Miete nicht ordnungsgemäß gezahlt werden. Darüber hinaus kann die Bürgschaft mitunter vom Vermieter in Anspruch genommen werden, sollte der Mieter Schäden in der Wohnung verursacht haben und diese nicht beseitigen.

Oftmals handelt es sich bei der Bürgschaft um eine Alternative zur Kaution in bar. Innerhalb der Bürgschaft geht der Bürge die Pflicht ein, einen bestimmten Geldbetrag zu zahlen, sollte der Vermieter ihn in Anspruch nehmen.

Warum ist die Bürgschaft für den Vermieter sinnvoll?

Die Mietbürgschaft hat für den Vermieter mehrere Vorteile. Sinnvoll ist die Bürgschaft aus den folgenden Gründen:

  • Geringeres finanzielles Risiko hinsichtlich des Ausfalls der Miete
  • Weniger Verwaltungsaufwand
  • Prüfung der Bonität des Mieters durch den Bürgen (Bank oder Versicherung)
  • Schnellere Regulierung des Schadens

Der Hauptvorteil ist die hohe Sicherheit vor Zahlungsausfällen, die der Vermieter durch die Bürgschaft, konkret in Form des Bürgen, erhält.

Welche Arten von Mietbürgschaft gibt es?

Im Rahmen einer Mietbürgschaft existieren die folgenden Arten:

  • Eltern- oder Privatpersonenbürgschaft
  • Bankbürgschaft (Bankaval)
  • Mietkautionsversicherung

Privatpersonenbürgschaft

Die Privatpersonenbürgschaft wird alternativ häufiger als Elternbürgschaft bezeichnet. In dem Fall übernehmen Eltern gegenüber ihren Kindern für die Miete eine Bürgschaft und stellen somit gegenüber dem Vermieter eine Sicherheit. Vorteilhaft für den Vermieter ist, dass diese Form der Mietbürgschaft einen geringeren Aufwand erfordert. Nachteilig ist allerdings, dass naturgemäß Eltern oder andere Privatpersonen als jeweiliger Bürge eine geringere Bonität als eine Bank oder eine Versicherung als Bürgen aufweisen.

Bankbürgschaft

Aufgrund des zuvor genannten Nachteils der Elternbürgschaft bevorzugen manche Vermieter die Bankbürgschaft als Bürgschaft und Alternative zur Barkaution. Vorteilhaft für den Vermieter ist die höhere Sicherheit und die Tatsache, dass die Bank oder Versicherung für gewöhnlich die Bonität des Mieters prüfen. Als Nachteil ist aufzuführen, dass eine solche Bankbürgschaft bei privaten Mietverhältnissen eher selten seitens der Kreditinstitute angeboten wird.

Mietkautionsversicherung

Eine dritte Alternative ist die Mietkautionsversicherung. Diese Mietbürgschaft wird seitens einer Versicherung übernommen, wobei der Bürge in der Regel eine selbstschuldnerische Bürgschaft eingeht. Vorteilhaft für den Vermieter sind in dem Fall die Bonität des Bürgen und damit in Verbindung die hohe Sicherheit. Nachteilig ist, dass die Versicherung sehr genau prüft, ob der Vermieter die Bürgschaft im Schadensfall mit Recht beanspruchen darf.

Empfehlung: Welche Mietbürgschaft ist die beste?

Von den drei genannten Bürgschaftsarten empfehlen wir für Vermieter die Mietkautionsversicherung. Die Sicherheit ist höher als bei einer Eltern- oder Privatpersonenbürgschaft. Zudem nehmen in der Regel auch Versicherungsgesellschaften die Prüfung der Bonität des Bürgen vor. So ist gewährleistet, dass der Vermieter einen solventen Mieter erhält.

Wann ist die Mietbürgschaft für Vermieter empfehlenswert?

Eine Mietbürgschaft ist für Vermieter besonders unter der Voraussetzung sinnvoll, dass der angehende Mieter eines der folgenden Merkmale aufweist:

  • Keine ausreichende Bonität
  • Kein geregeltes Einkommen
  • Negative Schufa-Auskunft

Darüber hinaus ist die Mietbürgschaft bei bestimmten Personenkreisen sehr sinnvoll, wie zum Beispiel bei Studierenden oder Auszubildenden. Diese verfügen häufig nur über ein geringeres Einkommen, sodass eventuell später die Miete nicht gezahlt werden kann.

Kaution oder Bürgschaft: Wer kann Bürge sein?

Neben Banken und Versicherungsgesellschaften als Unternehmen darf ebenfalls eine Privatperson als Bürge auftreten. Das sind in der Regel Eltern, andere Familienmitglieder oder Freunde des Mieters.

Handelt es sich um eine Privatperson, muss diese folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Mindestens 18 Jahre alt
  • Gute Bonität, sodass der Bürge in der Lage ist, seinen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen

Bis zu welcher Höhe darf die Mietbürgschaft ausfallen?

Grundsätzlich kann die Höhe der Bürgschaft zwischen Mieter und Vermieter frei vereinbart werden. Es gibt allerdings eine Begrenzung, denn die gesetzliche Maximalhöhe einer Mietbürgschaft darf sich auf Grundlage des Paragraphen 551 BGB auf drei Nettokaltmieten belaufen. Wenn sich Ihre Nettokaltmiete beispielsweise auf monatlich 700 Euro beläuft, dürfte die Mietbürgschaft einen Betrag von 2.100 Euro nicht überschreiten.

Kann die Höhe der Mietbürgschaft eingeschränkt werden?

Es ist problemlos möglich, die Höhe der Mietbürgschaft einzuschränken. Zu dem Zweck wird in der Bürgschaftserklärung einfach ein bestimmter Betrag angegeben. Dabei muss lediglich beachtet werden, dass dieser die gesetzliche Maximalhöhe von drei Kaltmieten nicht überschreitet.

Wie lange dauert eine Mietbürgschaft?

Vom Grundsatz her dauert die Mietbürgschaft so lange, bis das entsprechende Mietverhältnis beendet ist. Das gilt jedoch ausschließlich unter der Voraussetzung, dass der Vermieter keine Forderungen mehr gegenüber dem Mieter hat.

Kann eine Mietbürgschaft zeitlich eingeschränkt werden?

Es ist möglich, eine Mietbürgschaft zeitlich zu begrenzen. Allerdings ist das in der Praxis eher unüblich, da der Vermieter naturgemäß für die gesamte Zeit des Mietverhältnisses eine Sicherheit haben möchte.

Wie viel kostet eine Mietbürgschaft?

Für den Vermieter ist die Mietbürgschaft kostenlos, für den Mieter in der Regel nur, wenn es sich um eine Privatpersonenbürgschaft handelt, wie zum Beispiel um eine Elternbürgschaft. Ansonsten zahlen Mieter Gebühren gegenüber der Bank oder der Versicherung als Bürgschaftsgeber. Die Kosten belaufen sich je nach Anbieter oftmals auf drei bis sechs Prozent des Bürgschaftsbetrages. Bei einer Kaution von beispielsweise 2.000 Euro wären das pro Monat ungefähr acht Euro.

Wie endet eine Mietbürgschaft?

In der Regel wird eine Mietbürgschaft beendet, nachdem die gemietete Wohnung vom Mieter ordnungsgemäß an den Vermieter übergeben wurde und keine offenen Forderungen mehr existieren. Sollte der Vermieter noch eine Forderung haben, muss der Mieter den entsprechenden Betrag erst zahlen, damit die Mietbürgschaft erlischt.

Kann der Mieter die Bürgschaft kündigen?

Es ist nur schwer möglich, eine Bürgschaft vorzeitig zu kündigen, wenn das Mietverhältnis auf unbegrenzte Zeit läuft. Es existiert lediglich die Möglichkeit, dass sich der Bürge auf sein Kündigungsrecht nach dem sogenannten „Treu und Glauben“ beruft. Das Recht sieht vor, dass der Bürge das Recht auf Kündigung der Bürgschaft nach einem angemessenen Zeitraum hat. Nicht klar definiert ist jedoch, welcher Zeitraum als „angemessen“ gilt.

Wie muss der Vermieter bei einem Zahlungsausfall vorgehen?

Sollte der Vermieter die vereinbarte Miete nicht an den Vermieter zahlen, handelt es sich um einen Zahlungsausfall. In dem Fall hat der Vermieter die Möglichkeit, den Bürgen in Anspruch zu nehmen. Handelt es sich um eine selbstschuldnerische Bürgschaft, kann er den Bürgen direkt auffordern, den offenen Betrag zu zahlen. Dies sollte schriftlich geschehen, damit ein Beweis für die Inanspruchnahme vorliegt. Der Vermieter muss dem Bürgen allerdings eine angemessene Frist einräumen, um die Zahlung vorzunehmen.

Handelt es sich hingegen um eine sogenannte Ausfallbürgschaft, muss der Vermieter erst versuchen, die Zahlung von seinem Mieter zu erhalten. Das funktioniert zum Beispiel durch einen gerichtlichen Mahnbescheid oder sonstige Inkasso-Maßnahmen. Erst wenn der Mieter nach diesen Versuchen nicht zahlen kann oder möchte, muss der Bürge die Zahlung vornehmen.

Muster: Wie muss eine Mietbürgschaft aussehen?

Ein der Bürgschaft zugrunde liegender Bürgschaftsvertrag muss schriftlich geschlossen werden. Darüber hinaus gibt es einige Angaben und Daten, die in der Bürgschaftsurkunde bzw. im Bürgschaftsvertrag gemacht werden müssen. Dazu zählen unter anderem:

  • Personaldaten des Bürgen, des Vermieters und des Mieters
  • Anschrift der Mietwohnung
  • Zeitraum der Bürgschaftsübernahme (befristet oder unbefristet)
  • Höhe der Bürgschaft

Darüber hinaus gibt es weitere Inhalte, die empfehlenswert sind, um Missverständnisse zu vermeiden. Dazu zählt zum Beispiel der Vermerk, dass die Bürgschaft freiwillig abgegeben wird und ob es sich um eine selbstschuldnerische Bürgschaft oder um eine Ausfallbürgschaft handelt. Im Folgenden stellen wir Ihnen gerne ein Muster zur Verfügung, falls Sie eine Privatpersonen- oder Elternbürgschaft abgeben möchten, wie der Wortlaut aussehen könnte.

Muster-Vorlage für eine Mietbürgschaft

Absender (Bürge): Karl Mustermann, Wasserstraße 1, 12345 Wasserstadt

Empfänger (Vermieter): Klara Meier, Musterstraße 11, 54321 Musterstadt

Wasserstadt, 18. Oktober 2024

Erklärung zur Bürgschaft

für den Mietvertrag vom 1. November 2024

für die Wohnung: Gartenstraße 150, 3. Etage rechts, 34567 Musterdorf

für den Mieter: Max Müller, geb. 10.07.1988

Sehr geehrte Frau Meier,

hiermit übernehme ich, Karl Mustermann, die Bürgschaft für den zuvor genannten Mietvertrag für den Mieter Max Müller. Ich wohne in der Wasserstraße 1, 12345 Wasserstadt.

Sollte Herr Müller als Mieter seinen sich aus dem Mietvertrag ergebenden Verpflichtungen nicht nachkommen, gehe ich stellvertretend die Pflicht ein, diese bis zu einer maximalen Höhe von 2.200 Euro zu übernehmen.

Die Erklärung zur Mietbürgschaft wird unwirksam zu dem Zeitpunkt, an dem das Mietverhältnis beendet wird.

Mit freundlichen Grüßen

Karl Mustermann“

Birgt eine Mietkautionsbürgschaft Nachteile oder Risiken für Vermieter?

Die Mietkautionsbürgschaft hat eine Reihe von Vorteilen für Vermieter. Handelt es sich um eine selbstschuldnerische Bürgschaft, gibt es für den Vermieter fast keine Nachteile und Risiken. Lediglich unter der Voraussetzung, dass der Bürge keine gute Bonität aufweist, besteht die Gefahr, dass dieser seinen Verpflichtungen nicht nachkommen kann. Das trifft lediglich auf Privatpersonen zu, nicht jedoch auf Banken und eine Versicherung.

Nachteiliger ist eine Ausfallbürgschaft. In dem Fall muss der Vermieter zunächst mit verschiedenen Mitteln versuchen, dass der Mieter seinen Verpflichtungen nachkommt. Unter der Voraussetzung kann die Barkaution aus Sicht des Vermieters vorteilhafter sein, denn es existiert in jedem Fall das Guthaben / Bargeld.

Nachteile für Mieter und Bürger

Die Bürgschaft hat für Mieter den Nachteil, dass sie Kosten verursacht, wenn es sich um eine Bankbürgschaft oder eine Mietkautionsversicherung handelt. Zudem lehnen manche Vermieter eine Bürgschaft als Alternative zur Barkaution ab, sodass die Auswahl an Wohnungen geringer ausfällt. Der Nachteil für den Bürgen ist, dass dieser gegenüber dem Vermieter eine finanzielle Verpflichtung eingeht.

FAQs zur Mietbürgschaft

Bei einer Mietbürgschaft handelt es sich um eine rechtsverbindliche Zusage, an die sich der Bürge halten muss. Es gibt unter bestimmten Voraussetzungen lediglich die Möglichkeit, die Bürgschaft zu widerrufen oder zu kündigen.
Wo Sie als Mieter eine Mietbürgschaft bekommen, richtet sich nach der Art der Bürgschaft. Häufig stehen Eltern, Freunde oder gute Bekannte als Bürgen zur Verfügung. Alternativ wenden Sie sich an eine Bank oder Versicherung, welche die Bürgschaft übernimmt.
Die Zulässigkeit einer Mietbürgschaft hängt davon ab, welche gesetzliche Regelung es in den verschiedenen Ländern gibt. In Deutschland ist diese Bürgschaft zulässig, wobei allerdings die maximale Höhe zu beachten ist. Zudem muss eine Privatperson volljährig sein und eine ausreichende Bonität aufweisen, damit die Mietbürgschaft rechtswirksam ist.
Auf Grundlage des Paragraphen 766 BGB muss die Mietbürgschaft durch den Bürgschaftsvertrag schriftlich geschlossen werden. Die unterschriebene Bürgschaftserklärung bzw. Bürgschaftsurkunde wird dem Vermieter übergeben.
Es ist nicht möglich, die Mietbürgschaft bei einem Umzug mitzunehmen. Der Grund ist, dass das Mietverhältnis im Rahmen eines Umzugs in eine andere Wohnung endet. Das gilt sogar unter der Voraussetzung, dass der Mieter innerhalb des gleichen Hauses in eine andere Wohnung wechselt, sich also der Vermieter nicht ändert.
Bei einer Mietbürgschaft seitens der Eltern handelt es sich um eine sogenannte Elternbürgschaft, die in den Bereich der Privatpersonenbürgschaft fällt. In dem Fall übernehmen Vater und/oder Mutter gegenüber dem Vermieter die Verpflichtung, für Zahlungsausfälle gegenüber dem Sohn oder der Tochter aufzukommen. Die Bürgschaft muss schriftlich geschlossen werden.
Sollten Sie als Vermieter Ihre Bürgschaftsurkunde verloren haben bzw. nicht mehr finden, wenden Sie sich an die Bank oder Versicherung als Bürge. Diese wird Ihnen eine sogenannte Ersatzurkunde senden. Das setzt lediglich voraus, dass Sie eine Verlusterklärung unterschreiben.