Miete: Verwendungszweck bei Zahlung sehr wichtig
Falls die Überweisung bzw. der Dauerauftrag als Verwendungszweck nicht „Mietzahlung für den laufenden Monat“ lautet bzw. ähnlich formuliert ist, dann kann die Summe mit offenen Forderungen verrechnet werden.
Der Verwendungszweck für die Miete ist also wichtiger, als vielerorts gedacht! Denn durch den obigen Fall gerät der Mieter mit der Mietzahlung in Verzug. Die noch offenstehende Summe muss von ihm deshalb nachgezahlt werden.
Kein konkreter Verwendungszweck bei Miete: Mieter haftet für Anwaltskosten
Falls der Vermieter einen Anwalt einschaltet, dann haftet der Mieter für die dadurch entstehenden Kosten, da er für den Zahlungsverzug verantwortlich ist.
GeVestor.de meint: Falls noch Gegenforderungen vorhanden sind und ein eindeutiger Verwendungszweck auf der Überweisung bzw. dem Dauerauftrag fehlt, dann könnten Sie die Zahlung mit Ihren offenen Forderungen verrechnen.
Ein sorgloser Vermieteralltag muss kein Wunschtraum sein, sondern wird mit „Vermieterrecht vertraulich“ zur schönen Realität.
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