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Mieter ohne PKW: So vermieten Sie Ihren Stellplatz weiter

Inhaltsverzeichnis

Wer ein Auto hat weiß, wie viel Zeit und Nerven die Parkplatzsuche kosten kann. Ist bei einer neuen Wohnung direkt ein Stellplatz dabei, empfinden das viele Mieter als Segen. Wer allerdings kein Auto hat, empfindet einen eigenen Parkplatz häufig als unnötig und ärgert sich über das zusätzliche Geld im Monat, das er für nichts und wieder nichts bezahlt.

Wohnungen und Stellplätze werden häufig zusammen vermietet und wer den Parkplatz nicht benötigt hat meistens das Nachsehen. Es gibt jedoch auch die Möglichkeit einen Parkplatz unterzuvermieten, um die monatlichen Kosten wieder hereinzuholen. Wichtig ist dabei allerdings, dass die Untervermietung eines Parkplatzes auf jeden Fall mit dem Vermieter abgesprochen wird, um Auseinandersetzungen zu vermeiden und um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.

Untervermietung: Parkplatz nur mit Vertrag weiterermieten

Wer einen Stellplatz vermieten möchte, sollte einen schriftlichen Vertrag aufzusetzen und das Mietverhältnis festzuhalten.

Ein Vertrag für die Untervermietung eines Parkplatzes muss dabei die Namen und Kontaktdaten aller Partei festhalten, das Objekt, das vermietet wird und die Adresse an dem sich der Parkplatz befindet. Auch der Preis, der für den Parkplatz vereinbart wird und jährlich oder monatlich fällig wird, sollte im Vertrag stehen.

Rechtssicher vermieten — mit Muster-Mietvertrag

Behalten Sie den Überblick über wichtige Regeln, die in Ihrem Mietvertrag nicht fehlen sollten:

7 wichtige Regeln für Ihren Mietvertrag

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Hausordnung und Zusatzvereinbarungen

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 Mieterhöhung durch Staffelmieten

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Besonderheiten bei der Untervermietung

Der Vertrag kann zudem auch direkt die Kontoinformationen und das Zahlungsdatum erhalten, zu dem die Miete überwiesen werden sollte. Darüber hinaus empfiehlt es sich, die Nutzung des Mietobjekts noch zu definieren.

Das bedeutet, dass schriftlich fixiert wird, dass der Parkplatz nur zum Abstellen eines PKWs oder Motorrads gedacht ist, dass der Untermieter sich an alle Vorgaben der Hausordnung halten muss (in Tiefgaragen zum Beispiel Rauchverbot) und dass ein weiterer Untermietvertrag nur in Absprache mit dem Mieter und Vermieter zustande kommen kann.

Auch eine Klausel zur Reinigung des Parkplatzes und zur Haftung kann mit in den Untermietvertrag mit aufgenommen werden. Läuft beispielsweise Öl aus dem Fahrzeug aus, sollte über den Untermietvertrag geklärt sein, wer für die Reinigung verantwortlich ist. Auf die Kündigungsmodalitäten kann ebenfalls hingewiesen werden, um Missverständnissen vorzubeugen.

Stellt der Vermieter sich quer, haben Mieter das Nachsehen

Grundsätzlich ist die Untervermietung eines Parkplatzes kein Problem und wird von den meisten Eigentümern akzeptiert, wenn der Mieter kein eigenes Fahrzeug besitzt.

Hat der Vermieter aber ein Problem mit der Untervermietung, da er beispielsweise nicht möchte, dass Fremde Zugang zur Tiefgarage haben, können Mieter ihn bitten, den Parkplatz selber unterzuvermieten und ihnen die monatlichen Kosten zu ersparen. Lässt der Vermieter nicht mit sich reden, können Mieter nichts weiter tun – der Vermieter hat das letzte Wort.