Wohnungsabnahme & Abnahmeprotokoll: Checkliste für Vermieter
Streit zwischen Vermietern und Mieter gibt es allzu häufig gerade am Ende des Mietverhältnisses und nicht zuletzt vor allem bei der Wohnungsabnahme, wenn der Zustand der Mietsache nicht ordnungsgemäß wiederhergestellt ist. Was Sie als Vermieter bei der Wohnungsabnahme beachten sollten und auf was Sie bei der Erstellung des Abnahmeprotokoll achten sollten, zeigen wir Ihnen unter anderem anhand einer Checkliste.
Vermeiden Sie als Vermieter diese drei grundlegende Fehler bei der Wohnungsabnahme
Wenn Sie auf die folgenden drei vermeidbaren Fehler bei der Wohnungsabnahme achten, haben Sie bereits den Grundstein für eine erfolgreiche Wohnungsabnahme gelegt:
- Nehmen Sie sich Zeit für die Wohnungsabnahme: Die Wohnungsabnahme sollte nie unter Zeitdruck stattfinden. Planen Sie mindestens zwei Stunden für die Wohnungsabnahme ein.
- Tageslicht: Bei Tageslicht können Sie den Zustand der Mietsache am besten beurteilen. So können Sie ebenfalls besser begutachten, ob der Mieter seinen im Mietvertrag festgesetzten Verpflichtung nachgekommen ist und ob noch etwaige Schäden festzustellen sind.
- Laufen Sie nicht unkoordiniert durch die Wohnung: Gehen Sie am besten im Uhrzeigersinn durch alle Räume der Wohnung, damit Sie den Überblick nicht verlieren.
Dadurch vermeiden Sie eine nachlässige Durchführung der Wohnungsabnahme, die zur Folge haben könnte, dass das Abnahmeprotokoll in einem nachfolgenden Rechtsstreit keinen Beweiswert hat.
Ein unzulässiges Abnahmeprotokoll kann für Sie als Vermieter vermeidbare Kosten mit sich ziehen, zum Beispiel, wenn Sie den Prozess verlieren und dadurch die Renovierungskosten aus eigener Tasche zahlen müssen.
Was Sie als Vermieter beim Wohnungsabnahme Protokoll beachten sollten
Ein Abnahmeprotokoll ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, dient Ihnen als Vermieter aber als Sicherheit bei etwaigen Rechtsstreitigkeiten mit Ihrem Mieter nach dessen Auszug. Im Protokoll wird der gegenwärtige Zustand der Wohnung festgehalten und von beiden Parteien (und etwaigen Zeugen) unterschrieben.
Bei dem Protokoll handelt es sich demnach grundsätzlich um eine Urkunde. Mit der Unterschrift des Vermieters und des Mieters gilt das Abnahmeprotokoll als richtig und vollständig. Dazu zählen im übrigen auch Fotos aus der Wohnung sowie von den Zählerständen.
Was muss ein Abnahmeprotokoll enthalten?
Sinn und Zweck der Wohnungsabnahme ist es, zu klären, ob Mängel und/oder Schäden vorhanden sind und wer diese gegebenenfalls auf wessen Kosten beseitigt.
Demzufolge muss das Protokoll eindeutige Antworten auf folgende Fragen enthalten:
- Welche Mängel bzw. Schäden sind vorhanden?
- Wer hat die Mängel bzw. Schäden zu verantworten?
- Von wem sollen die Mängel bzw. Schäden beseitigt werden?
- Innerhalb welcher Frist sollen die Arbeiten erledigt sein?
- Sollen die Mängel bzw. Schäden finanziell abgegolten werden (Beispiel: Verrechnung mit der Mietsicherheit)?
Anhand der nachfolgenden Checkliste können Sie Mängel und/oder Schäden an der Wohnung genaustens feststellen und eindeutige Antworten auf die oben gestellten Fragen finden.
Wohnungsabnahme Checkliste für Vermieter
Wenn Sie während der Abnahme in Ruhe von Raum zu Raum gehen, können Sie „eigentlich“ keine Mängel und Schäden übersehen. Die Praxis lehrt aber, dass in der Hektik des Geschehens einige Punkte in Bezug auf den Zustand der Mietsache durch Vermieter immer wieder vergessen werden.
Diese wollen wir Ihnen nachfolgend als Checkliste für Ihre nächste Wohnungsabnahme auflisten. Wenn Sie anhand dieses Musters Ihre nächste Wohnungsabnahme Schritt für Schritt durchgehen, wird Ihr nächster Mieterwechsel ohne Probleme ablaufen.
Bäder & Sanitäranlagen
- Funktionieren sämtliche Wasserhähne (Temperatur/Druck) und Durchlauferhitzer?
- Ist der bei Mietbeginn vorhandene Waschmaschinenanschluss nach wie vor da?
- Gibt es undichte Stellen und/oder tritt irgendwo Wasser aus?
- Funktioniert die Lüftung (bei fensterlosen Badezimmern)?
Räume (Wände, Decken und Böden)
- Sind die Wände und Decken frisch gestrichen und etwaige Bohrlöcher verputzt? (Schönheitsreparatur)
- Sind die Böden gereinigt worden und alle Flecken entfernt worden? (Schönheitsreparatur)
- Hat der Mieter einen von ihm verlegten Teppichboden wieder entfernt? (Schönheitsreparatur)
- Sind die Fußleisten alle noch in Ordnung?
- Falls der Mieter Wände abgerissen hat: Hat der Mieter diese zurück gebaut?
Fenster und Türen
- Funktionieren alle Türen und Fenster einwandfrei (Schließmechanismus)?
- Sind alle Türschlüssel vorhanden und alle Schlösser unbeschädigt?
- Sind alle Tür- und Fenstergriffe vorhanden?
- Sind die Türen und Fenster an sich aber auch die Tür- und Fensterahme unbeschädigt und gereinigt?
- Sind die Dichtungen der Fenster in Ordnung?
Elektronik und Heizkörper
- Funktionieren alle Lichtschalter und Steckdosen noch?
- Sind die Heizkörper noch intakt?
Hausrat / möblierte Wohnung
- Hat der Mieter all seinen Hausrat (Möbel, persönliche Gegenstände, etc.) aus der Wohnung entfernt?
- Falls möblierte Wohnung: Überprüfen Sie den Bestand und Zustand aller Möbel auf etwaige Schäden.
(Falls) Festverbaute Küche
- Ist die Dunstabzugshaube funktionstüchtig?
- Sind alle Anschlüsse funktionstüchtig (vor allem Starkstrom)?
- Sehen Sie sich auch den Herd und Kühlschrank von innen an.
(Falls) Außenräume und Kellerräume
- Vergessen Sie nicht, auch den Balkon/die Terrasse Abstellräume/Kellerräume zu kontrollieren.
Warum es wichtig ist, die Wohnungsabnahme frühzeitig zu planen
Vermieter, die unvorbereitet auf den Auszug ihrer Mieter reagieren, verlieren im Zuge eines suboptimalen Mieterwechsels bares Geld.
Wenn Ihr Mieter gekündigt hat oder das Ende einer vereinbarten Mietdauer näher rückt, kommt es für Sie als Vermieter darauf an, die Weichen für die Abwicklung des Mietverhältnisses richtig zu stellen.
Schicken Sie Ihrem Mieter eine Kündigungsbestätigung bzw. eine Erinnerung an das bevorstehende Mietende und weisen Sie ihn bei dieser Gelegenheit auf seine vertraglichen Pflichten hin.
Der Termin der Wohnungsabnahme ist immer der letzte Tag des Mietverhältnisses, sofern es sich dabei um einen Werktag handelt. Sollte dieser Tag aber auf einen Sonntag oder einen Feiertag fallen, wird die Abnahme auf den nächsten Werktag verlegt, auch wenn das Mietverhältnis eigentlich schon beendet ist.