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Nutzfläche: Definition, Vorliegen + Berechnung

Nutzfläche: Definition, Vorliegen + Berechnung
Inhaltsverzeichnis

Sagt Ihnen die Nutzfläche eines Hauses oder einer Wohnung etwas? Im Allgemeinen ist die Bezeichnung Wohnfläche besser bekannt. Sie ist jedoch in der Regel nicht identisch mit den Nutzflächen der Wohnung. Insbesondere Vermieter, aber auch Mieter einer Immobilie oder Wohnung, sollten sich mit dem wesentlichen Inhalt der Nutzfläche vertraut machen.

In unserem Beitrag erfahren Sie, was die Nutzfläche einer Immobilie ist und worin der Unterschied zur Wohn-, Grund-, Verkehrs- und Funktionsfläche besteht. Ferner geben wir Ihnen Beispiele, was alles zur Nutzfläche gehört, wie diese Fläche einer Wohnung oder Immobilie berechnet wird und wir beantworten interessante Fragen zum Thema.

Das Wichtigste zur Nutzfläche in Kürze

  • Für Nutzflächen einer Immobilie gibt es eine feste Norm, die nach DIN 277 geregelt ist.
  • Als Nutzflächen gelten sämtliche Flächen innerhalb einer Wohnung oder einer Immobilie, die beansprucht werden können.
  • Zu unterscheiden ist die Nutzfläche von der Wohnfläche, der Funktionsfläche sowie der Verkehrsfläche.
  • Zur Nutzfläche einer Wohnung zählen unter anderem das Schlafzimmer, das Wohnzimmer und Gemeinschaftsräume.
  • Nicht zur Nutzfläche gehören beispielsweise Flure sowie Treppenhäuser, da sie der Verkehrsfläche zuzurechnen sind.

Was ist die Nutzfläche bei einem Haus?

Die Nutzfläche, alternativ als Nutzungsfläche bezeichnet, stellt nach DIN 277 Norm sämtliche Flächen dar, die innerhalb einer Wohnung oder eines Hauses einem bestimmten Zweck dienen und entsprechend genutzt werden können.

In der Regel handelt es sich somit um die gesamte nutzbare Fläche, die zum Beispiel ein Einfamilienhaus beinhaltet. Dazu gehören beispielsweise neben den üblichen Räumen wie dem Schlafzimmer, Kinderzimmer und Wohnzimmer ebenfalls der Dachboden, die Küche sowie der Keller.

Was ist der Unterschied zwischen Nutz- und Wohnfläche, Grundfläche, Verkehrsfläche und Funktionsfläche?

Insbesondere die Nutzfläche und die Wohnfläche werden nicht selten verwechselt. Deshalb möchten wir im Folgenden kurz definieren, worin sich die entsprechenden Flächen einer Immobilie nach DIN 277 unterscheiden und wodurch sie charakterisiert sind.

  • Nutzfläche: Sie umfasst sämtliche Raumflächen einer Wohnung oder Immobilie, die für die Nutzung einen Zweck haben.
  • Wohnfläche: Die Wohnfläche ist ein Teil der Nutzungsfläche. Sie umfasst sämtliche Zimmer der Immobilie, die bewohnt werden können, wie zum Beispiel Schlafzimmer, Bad, Wohnzimmer, Balkon und Wintergarten.
  • Grundfläche: Die Grundfläche oder auch Bruttogrundfläche ist die Fläche, die eine Immobilie innerhalb des Grundstücks umfasst. Dazu gehören sowohl bebaute als auch nicht überdachte Flächen, wie zum Beispiel eine Terrasse und der Dachboden.
  • Verkehrsfläche: Die Verkehrsfläche ist der Teil der Grundfläche, der zur Erschließung des Bauwerks in Anspruch genommen wird. Typisches Beispiel sind Aufzüge, Flure und Treppen.
  • Funktionsfläche: Die Funktionsfläche ist ein Teil der Nutzfläche. Sie wird genutzt, um das Gebäude technisch zu betreiben. Deshalb zählen unter anderem Heizungs- und Maschinenräume zu dieser (technischen) Funktionsfläche.

Was gehört alles zur Nutzfläche?

Nutzflächen existieren nicht nur in Wohngebäuden, sondern ebenfalls in Unternehmen, Bürogebäuden und Fabriken. Laut DIN 277 Norm werden die Nutzungsflächen in sieben unterschiedliche Rubriken unterteilt:

  1. Wohnen und Aufenthalt
  2. Büroarbeit
  3. Produktion, Hand- und Maschinenarbeit
  4. Lagern, Verteilen, Verkaufen
  5. Heilen und Pflegen
  6. Bildung, Unterricht, Kultur
  7. Sonstige Nutzflächen

In die Kategorie Büroarbeit fallen zum Beispiel Nutzflächen wie Schalter- und Besprechungsräume, Großraumbüros und Bürogeräteräume. In die Rubrik Heilen und Pflegen werden in erster Linie Arztpraxen, Räume für Physiotherapie und Operationsräume eingeordnet. Sonstige Nutzflächen sind unter anderem Garderoben, Abstellräume, Parkplätze und Garagen.

Unserer folgenden Tabelle können Sie entnehmen, um welche Art von Fläche es sich bei unterschiedlichen Teilen einer Immobilie und Räumen nach DIN 277 Norm handelt.

Raum Nutzfläche Wohnfläche Verkehrsfläche Funktionsfläche
Wohnzimmer Ja Ja Nein Nein
Schlafzimmer Ja Ja Nein Nein
Kinderzimmer Ja Ja Nein Nein
Esszimmer Ja Ja Nein Nein
Arbeitszimmer Ja Nein Nein Nein
Küche Ja Ja Nein Nein
Bad Ja Ja Nein Nein
Hausflur Nein Nein Ja Nein
Balkon Ja Ja (anteilig) Nein Nein
Terrasse Ja Ja (anteilig) Nein Nein
Speisekammer Ja Ja Nein Nein
Dachboden (nicht ausgebaut) Ja Nein Nein Nein
Dachboden (ausgebaut) Ja Ja Nein Nein
Keller Ja Nein Nein Nein
Wintergarten Ja Ja Nein Nein
Fitnessraum Ja Ja (anteilig) Nein Nein
Treppenhaus Nein Nein Ja Nein

Ist ein Keller eine Nutzfläche?

Der Keller einer Immobilie oder Wohnung zählt zur Nutzfläche. Der Grund ist, dass dieser in erster Linie genutzt wird, um dort Gegenstände zu lagern oder auch zum Wohnen, falls es sich um einen ausgebauten Keller handelt. Dieser müsste allerdings dann zum darin Wohnen genehmigt werden.

Wie berechnet man die Nutzfläche?

Wer nicht nur die Wohnfläche seiner Immobilie kennen möchte, kann die Nutzfläche relativ einfach berechnen. Dazu müssen Sie im Grunde nur die Quadratmeter einzelner Räume und Flächen addieren, die zur Nutzfläche gehören.

Im Gegensatz zur Berechnung der Wohnfläche spielt beispielsweise die Höhe der Decken im Wohnraum für die Nutzflächenberechnung nach DIN 277 keine Rolle.

Für die Berechnung gehen Sie wie folgt vor:

  1. Notieren Sie die Quadratmeter sämtlicher Räume Ihrer Wohnung oder Immobilie, die zur Nutzfläche zählen.
  2. Messen Sie die Größe und damit die Fläche der notierten Räume aus.
  3. Addieren Sie die berechneten Flächen der einzelnen Räume, sodass das Ergebnis der Nutzflächenberechnung die Nutzfläche in Quadratmeter darstellt.

Wie berechnet man die Wohnfläche?

Bei der Berechnung der Wohnfläche gehen Sie ähnlich vor wie zum Ermitteln der Nutzfläche. Sie addieren die ermittelten Maße aller Flächen, also für gewöhnlich der Wohnräume. Allerdings müssen Sie in dem Fall beachten, dass zum Beispiel unterhalb einer bestimmten Deckenhöhe die Räume nur teilweise oder gar nicht als Wohnfläche anzurechnen sind. Darüber hinaus werden zum Beispiel Balkone, Dachgärten oder Terrassen häufig nur mit einem bestimmten Prozentsatz der Wohnfläche hinzugerechnet.

FAQs zur Nutzfläche

Mehr Fragen zur Nutzfläche in Kürze beantwortet:

Die Nutzflächenberechnung ist relevant, denn die Nutzfläche hat einen zum Teil erheblichen Einfluss auf den Wert einer Immobilie. So steigern zum Beispiel Dachböden oder Kellerräume den Wert eines Objektes teilweise deutlich, auch wenn diese nicht offiziell als Wohnfläche gelten, jedoch zur Nutzfläche zählen. Umso größer die Nutzfläche ist, desto höher ist für gewöhnlich der Wert der Immobilie.
Die Nutzfläche spielt auch bei der Vermietung einer Wohnung bzw. Immobilie eine größere Rolle. Vermieter sollten auf die richtige Angabe der Wohnfläche sowie der Nutzfläche achten. Ansonsten kann es unter Umständen zu Streitigkeiten kommen und Mieter verlangen später einen Teil ihrer Miete zurück. Darüber hinaus müssen Sie als Vermieter beachten, dass Sie für bestimmte Nutzflächen keine Miete verlangen dürfen, beispielsweise für den Keller, den Dachboden oder einen Schuppen im Garten.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, eine Nutzfläche in eine Wohnfläche umzuwandeln. Allerdings wird dafür eine Genehmigung benötigt. Dazu müssen bestimmte Auflagen erfüllt werden, insbesondere auf Grundlage der Vorschriften, die in den jeweiligen Landesbauordnungen gelten. Diese beziehen sich zum Beispiel auf eine Mindestgröße oder Fenster, die im Wohnraum angebracht sein müssen.