Schadensersatz und Sorgfaltspflicht: Mieter haftet bei Wasserschaden
Das passiert oft: Spülmaschine oder Waschmaschine kaputt oder falsch angeschlossen, Wasser läuft aus, und der Ärger ist da. Wasserschaden: Wer bezahlt? Der Schaden muss schließlich beseitigt werden. Die Mietrecht-Experten des Vermieter-Magazins „Immobilien-Berater“ verweisen auf die Sorgfaltspflichten des Mieters.
Schadensersatz bei Wasserschäden – Der Immobilientipp
Der Mieter sollte seine Mieträume pfleglich behandeln und dafür sorgen, dass keine Schäden entstehen. Das klingt selbstverständlich, und das ist die Pflicht eines jeden Mieters. Jedoch passiert es oft, dass Mieter den Pflichten nicht nachkommen. Alle Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern erfahren Sie von unserem Experten.
Schadensersatz bei Wasserschaden: Mieter zu erhöhter Sorgfalt verpflichtet
Für Spülmaschinen und Waschmaschinen gilt das in besonderer Weise: Dort ist der Mieter zu erhöhter Sorgfalt verpflichtet. Der Hintergrund ist klar: Bei diesen Maschinen ist die Gefahr eines Wasserschadens besonders groß. Wenn also Schaden durch eine falsch angeschlossene Spülmaschine entsteht, muss der Mieter zahlen!
Sorgfaltspflichten des Mieters – Eine Übersicht
Der Mieter ist zu den folgenden Sorgfaltsmaßnahmen verpflichtet. Er muss
- während des Betriebs nahezu durchgängig in der Wohnung bleiben
- die in Betrieb befindliche Spül- oder Waschmaschine beaufsichtigen, und zwar
- in regelmäßigen Zeitabständen während des Betriebs nachsehen, ob alles ordnungsgemäß funktioniert, insbesondere kein Wasser austritt,
- auch auf ungewöhnliche Geräusche während des Betriebs achten,
- die Geräte fachgerecht anschließen oder anschließen lassen,
- bei der ersten Inbetriebnahme eines neuen Geräts den Spül- oder Waschvorgang besonders sorgfältig beobachten,
- in regelmäßigen Abständen kontrollieren, ob der Zuleitungsschlauch noch fest am Wasserhahn sitzt, und nicht im Laufe der Jahre porös oder brüchig geworden ist,
- bei längerer Abwesenheit, beispielsweise durch Urlaub, die Wasserzufuhr zur Spülmaschine und zur Waschmaschine verschließen.
Hätten Sie das gewusst? Viele Mieter achten nicht darauf, was zu unnötigen Auseinandersetzungen zwischen Mieter und Vermieter im Falle eines Schadens führen kann.
Schadensersatz bei schuldhafter Pflichtverletzung
Der Mieter hat die ihm überlassenen Räume pfleglich zu behandeln und Schäden von ihnen fernzuhalten, soweit es in seiner Macht steht. Aus der Sorgfaltspflicht folgt, dass er Vorkehrungen gegen voraussehbare Schäden treffen muss. Auch bei längerer Abwesenheit muss er dafür sorgen, dass die Mieträume nicht beschädigt werden. Verletzt der Mieter die Sorgfaltspflichten, und kommt es dadurch zum Schaden in den Mieträumen oder in den benachbarten Wohnungen, dann muss der Mieter Ihnen als Vermieter die entstandenen Schäden grundsätzlich ersetzen.
Schadensersatz auch für Dritte
Kamen durch den Wasserschaden auch andere Bewohner des Hauses zu Schaden, weil das Wasser beispielsweise die Möbel beschädigt hat, dann können auch diese von Ihrem Mieter Schadensersatz verlangen. Hat der Mieter eine der vorne genannten Pflichten verletzt, so ist ihm in aller Regel auch ein Verschulden vorzuwerfen. Nur ausnahmsweise wird den Mieter keine Schuld am Schadenseintritt treffen. Mehr zu den Rechten und Pflichten von Mietern und Vermietern können Sie bei unserem Experten erfahren, der Sie stets über die Rechtslage auf dem Laufenden hält.