So verhalten Sie sich, wenn Ihr Mieter die Wohnungsbesichtigung verweigert
Passt Ihrem Mieter ein vorgeschlagener Besichtigungstermin nicht, kann er ihn ablehnen. Ebenso hat er die Möglichkeit, einen bereits vereinbarten Termin abzusagen, wenn ihm etwas dazwischengekommen ist.
Er muss dann allerdings einen neuen Termin ermöglichen.
Mieter verweigert Besichtigung: keine Selbsthilfe
In der Praxis stellt sich aber immer wieder das Problem, dass sich der Vermieter in korrekter Weise zur Wohnungsbesichtigung angemeldet hat, der Mieter ihn aber nicht in die Wohnung lässt.
Sollte Ihnen so etwas passieren, kommen Sie bitte nicht auf die Idee, sich mit Hilfe eines Nachschlüssels oder gar gewaltsam Zutritt zu der Wohnung zu verschaffen.
Sie haben hier nämlich kein Recht zur Selbsthilfe und zwar auch dann nicht, wenn Sie mit kostenverursachenden Sachverständigen oder Handwerkern vor der Tür stehen.
Trotz des Ihnen zustehenden Besichtigungsrechts würden Sie sich des Hausfriedensbruchs strafbar machen, wenn Sie hier eigenmächtig oder gar gewaltsam in die Wohnung eindringen würden.
Stattdessen: Klage auf Duldung der Besichtigung
Verweigert Ihr Mieter Ihnen den Zutritt zu der Wohnung, haben Sie nur die Möglichkeit, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Auch wenn es ein langwieriger Weg ist: Sie müssen Klage auf Duldung der Wohnungsbesichtigung erheben.
Das beschleunigte Verfahren der einstweiligen Verfügung wird Ihnen in den meisten Fällen mangels der erforderlichen Eilbedürftigkeit nicht zustehen.
Mieter macht sich schadenersatzpflichtig
Sagt Ihr Mieter immer wieder Termine ab oder verweigert er Ihnen gar den Zutritt zur Wohnung, liegt hierin eine Verletzung seiner mietvertraglichen Pflichten.
Entsteht Ihnen hierdurch ein finanzieller Schaden, steht Ihnen ein Schadenersatzanspruch gegen Ihren Mieter zu.
In der Wohnung Ihres Mieters klemmt die Balkontür.
Sie vereinbaren einen Termin zur Schadensbeseitigung zwischen dem Mieter und dem zuständigen Handwerker. Als Sie zur vereinbarten Zeit bei Ihrem Mieter erscheinen, öffnet er Ihnen nicht.
Nachdem Sie eine Weile vergeblich gewartet haben, fährt der Handwerker wieder ab, stellt Ihnen aber die Anfahrt in Rechnung. Diese Kosten können Sie von Ihrem Mieter ersetzt verlangen.
Ihr Mieter hat das Mietverhältnis gekündigt und Sie bemühen sich um eine Anschlussvermietung. Da das Mietverhältnis sehr angespannt ist, weigert sich der Mieter, Sie mit den Mietinteressenten in die Wohnung zu lassen.
Es kommt daher nicht zu einer Anschlussvermietung, die Wohnung steht einen Monat leer.
Der nachfolgende Mieter erklärt Ihnen, dass er die Wohnung auch einen Monat früher genommen hätte, wenn er sie früher hätte besichtigen können. Hier steht Ihnen ein Schadenersatzanspruch in Höhe einer Monatsmiete zu.
Bei Weigerung können Sie Recht auf Kündigung haben
Darüber hinaus können Sie auch zur Kündigung des Mietverhältnisses berechtigt sein. Dann müssen Sie aber nachweisen, dass die Fortsetzung des Mietverhältnisses für Sie unzumutbar ist.
Das wird Ihnen wiederum nur gelingen, wenn Ihre Rechte am Eigentum durch die Verweigerung der Besichtigung in erheblichem Maß verletzt sind und weitere Umstände vorliegen, die zur Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Mietverhältnisses führen.
So etwa, wenn es um eine Substanzverletzung am Eigentum geht und es durch die Verweigerung der Besichtigung zu einer erheblichen Ausweitung des Schadens kommt.
Vergessen Sie hierbei bitte auch nicht, dass für die Kündigung eine Abmahnung erforderlich ist.