Inklusivmiete: So funktioniert die Bruttokaltmiete
Bei den meisten Mietern kommen zur sogenannten Kaltmiete zusätzliche Kosten hinzu, insbesondere Heizkosten, Stromkosten und weitere Nebenkosten. Demgegenüber sind diese Kosten in der sogenannten Inklusivmiete bereits enthalten. Ob dies ein Vorteil oder Nachteil ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab.
In unserem Beitrag erfahren Sie, was man unter der Inklusivmiete versteht und ob diese grundsätzlich erlaubt ist. Wir gehen ferner auf die Teil-Inklusivmiete ein, wann die Bruttokaltmiete durchsetzbar ist, worin die Vor- sowie Nachteile bestehen und wir beantworten weitere Fragen zum Thema.
Was versteht man unter Inklusivmiete?
Kennzeichnend für die Inklusivmiete ist, dass die Miete bereits Betriebskosten beinhaltet, wie zum Beispiel Heizkosten. Alternativ wird die Inklusivmiete häufig als Bruttomiete, Bruttokaltmiete oder Warmmiete bezeichnet. Da in der Bruttokaltmiete sämtliche Betriebskosten enthalten sind, ist in der Regel keine jährliche Abrechnung der Betriebskosten in dem Sinne vereinbart, als dass es Gutschriften oder Nachzahlungen gibt. In manchen Fällen darf diese Form der Miete jedoch nicht gewählt werden oder bestimmte Kosten müssen nach Verbrauch separat abgerechnet werden.
Ist eine Inklusivmiete erlaubt?
Eine sogenannte echte Inklusivmiete beinhaltet unter anderem die Heizkosten. Die Vereinbarung ist allerdings nicht immer möglich, sodass die Bruttokaltmiete in einigen Fällen nicht in der Form erlaubt ist, als dass dort sämtliche Nebenkosten enthalten sein dürfen. Lediglich unter der Voraussetzung, dass die Heizkostenverordnung es vorsieht, gibt es Ausnahmen, in denen die „Pauschalmiete“ auch aus den Heizkosten bestehen darf.
Nicht erlaubt ist die Integration der Heizkosten in die Inklusivmiete, wenn eine Zentralheizung genutzt wird. In dem Fall müssen die Heizkosten getrennt abgerechnet werden, in der Regel ebenso Warmwasserkosten. Der Grund ist, dass diese Kosten in dem Fall vom Verbrauch abhängig sein müssen.
Wann ist eine Inklusivmiete durchsetzbar?
Es gibt einige Beispiele, in denen die Inklusivmiete relativ problemlos bei der Vermietung einer Wohnung oder eines Hauses durchsetzbar sind. Das betrifft auch eine Pauschalmiete, in denen die Kosten für Heizung und Warmwasser sowie andere Nebenkosten, insbesondere Strom, enthalten sind. Durchsetzbar ist diese Form der Miete für Vermieter gegenüber dem Mieter vor allem in folgenden Beispielen:
- Wohngemeinschaft
- Vermietung einzelner Räume
- Vermietung einer Wohnung innerhalb eines Zweifamilienhauses
- Vermietung von Ferienwohnungen
- Zimmervermietung
Zulässig ist die Inklusivmiete mitsamt der Heizkosten und anderer Nebenkosten ohne separate Abrechnung zum Beispiel, wenn der Vermieter den Wohnraum zum vorübergehenden Gebrauch überlässt. Man spricht alternativ auch vom sogenannten kurzzeitigen Wohnen. Ähnliches gilt beim Untervermieten, sodass auch in dem Fall meistens die Miete inklusive Betriebskosten als Bruttokaltmiete angegeben werden darf.
Inklusivmiete: Vor- und Nachteile
Auch wenn eine Inklusivmiete zulässig ist und beide Parteien einverstanden sind, gibt es für Mieter und Vermieter Vor- sowie Nachteile zu beachten. Die größten Vorteile der Bruttomiete sind:
- Planungssicherheit für den Vermieter
- Vermeidung von Mietrückständen
- Transparente Gesamtkosten für den Mieter
Sowohl Vermieter als auch Mieter haben Planungs- und Kalkulationssicherheit, weil es später bei den Nebenkosten nicht zu Nachzahlungen oder Gutschriften kommt. Das ist nicht unerheblich, denn mitunter müssen Mieter nach der Betriebskostenabrechnung mehrere Hundert Euro nachzahlen.
Neben diesen Vorzügen sollten Sie ebenfalls die Nachteile kennen, die bei der Inklusivmiete auftreten können, insbesondere:
- Ungenauere Kalkulation
- Eventuell rechtliche Probleme im Hinblick auf den Mieterschutz
- Beachtung gesetzlicher Vorgaben erforderlich
Der letzte Punkt ist von größerer Relevanz. Im Mietvertrag muss exakt definiert werden, welche Nebenkosten bzw. Betriebskosten in der Inklusivmiete enthalten sind. Geschieht das nicht, kann das rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.