Ungeziefer in der Wohnung: Ihr Recht als Mieter
Sommer – ob mit oder ohne Balkon – heißt auch: Ameisen, Motten, Käfer, Mücken und andere Insekten. Das Ungeziefer schleicht sich auch in die Wohnungen. Meist nur vorübergehend, aber immerhin lästig. Daher eben auch der wenig schmeichelhafte Begriff “Ungeziefer”.Ich habe Mietrechts-Experten Tobias Mahlstedt von “Vermieterrecht Vertraulich” gefragt, was Mieter bei Ungeziefer in der Wohnung ertragen müssen und wie sie vorgehen können.
Ungeziefer in der Wohnung: Mietrecht kennt Mietminderung
Im Frühling und Sommer schwärmen Insekten aus. Ameisen, Käfer, Motten und auch andere Schädlinge statten manchem Mieter einen Besuch ab. Die meisten Insekten oder Nagetiere, die in Wohnungen eindringen, sind zwar lästig, aber harmlos. Direkter Schaden entsteht also nicht.Aber Motten, Käfer und Nager befallen auch Polstermöbel, Teppiche, Kleidung und Lebensmittel. Aus diesem Grund gestattet die Rechtsprechung bei Ungezieferbefall einer Wohnung den Mietern eine zehnprozentige Mietminderung – mindestens.Als Vermieter ist es Ihre Pflicht, einen solchen Mangel zu beheben. Allerdings erst dann, wenn der Ungezieferbefall der Mieträume wirklich unzumutbar geworden ist.Einzelne Ameisen, Silberfische oder Motten in einer Wohnung muss der Mieter hinnehmen. Mieter sind zudem verpflichtet, ihre Wohnung so sauber zu halten, dass sich Ungeziefer erst gar nicht verbreiten kann. Lebensmittel sollten, zum Beispiel, nicht offen stehen gelassen werden.
Ungeziefer in der Wohnung: Mieter erst mal selbst verantwortlich
Hat ein Mieter Fliegen, Motten, Käfer oder anderes Ungeziefer in unerheblicher Anzahl in seiner Mietwohnung, muss er zunächst selbst versuchen, sie zu beseitigen.Dafür gibt es im Handel unterschiedliche Hilfsmittel wie Insektenfallen. Hilft das nicht und nimmt der Schädlingsbefall das Ausmaß einer Plage an, müssen Mieter ihren Vermieter informieren.Als Vermieter sind Sie dann dafür zuständig, dass die Plagegeister beseitigt werden. Eine Klausel im Mietvertrag, wonach der Mieter seine Wohnung auf eigene Kosten ungezieferfrei halten muss, wäre unwirksam.
Vorsicht bei Bekämpfung von Ungeziefer in der Wohnung
Vorsicht: Die Schädlingsbekämpfungsmittel dürfen die Gesundheit der Mieter nicht gefährden.Beispiel: Ein Vermieter wurde zur Zahlung von Schmerzensgeld an seine Mieter verurteilt, weil er eine gesundheitsschädliche Chemikalie in deren Wohnung versprüht hatte. Das Gericht sah das als Körperverletzung an.Liegt eine erhebliche Gesundheitsgefährdung vor, haben Mieter außerdem das Recht, ihre Wohnung fristlos zu kündigen.Das kann zum Beispiel bei einer Kaphrakäfer- oder Mäuseplage der Fall sein. Ein Mieter, der nicht ausziehen will, hat in einem solchen Fall das Recht, die Miete auf Null kürzen, erklärt der Experte von “Vermieterrecht Vertraulich”.Außerdem stehen Mietern Schadensersatzansprüche zu, wenn der Vermieter bei Mietbeginn auf ein vorhandenes Ungezieferproblem, welches im Voraus bekannt war, nicht hingewiesen hatte.