Zweckentfremdungsverbot: Definition, Bundesland-Übersicht und Bußgelder

Beitragsbild. Links ist der Schriftzug "Vermieten und abrechnen. Zweckentfremdungsverbot. Definition und Vorschriften der einzelnen Bundesländer" zu lesen. Rechts ist ein Piktogramm abgebildet, das eine schematische Darstellung eines Wohnhauses zeigt.
Inhaltsverzeichnis

In zahlreichen Gebieten des Landes ist vor allem bezahlbarer Wohnraum mittlerweile ein knappes Gut. Damit die verbliebenen Immobilien und Wohnungen tatsächlich zum darin langfristig Wohnen bzw. Vermieten genutzt und nicht für andere Zwecke verwendet werden, gibt es ein sogenanntes Zweckentfremdungsverbot in zahlreichen Bundesländern.

In unserem Beitrag erfahren Sie, was man unter dem Zweckentfremdungsverbot versteht und wann von einer Zweckentfremdung der Wohnung gesprochen wird. Wir gehen ferner auf das Ziel des Verbotes ein, wer dieses erlassen kann, wann es in Betracht kommt und ob eine Genehmigung für die Zweckentfremdung eingeholt werden darf.

Das Wichtigste zum Zweckentfremdungsverbot in Kürze

  • In vielen Städten und Regionen des Landes ist bezahlbarer Wohnraum heutzutage ein knappes Gut.
  • Die Zweckentfremdung von Wohnungen ist bereits in vielen Städten und Gemeinden untersagt oder zumindest zeitlich begrenzt.
  • Mit dem Zweckentfremdungsverbot soll erreicht werden, dass knapper Wohnraum nicht zusätzlich vom eigentlichen Zweck entfremdet wird.
  • Die Zweckentfremdung liegt zum Beispiel bei baulichen Veränderungen, einer Fremdenbeherbergung oder längerem Leerstand der Wohnungen vor.
  • Auf Grundlage der Landesverordnung können Städte und Gemeinde einen Erlass zum Verbot der Zweckentfremdung durchführen.

Was versteht man unter Zweckentfremdungsverbot?

Das Zweckentfremdungsverbot ist eine von den Bundesländern getroffene Maßnahme, die darauf abzielt, Wohnraum vor einer nicht wohnungsbezogenen Nutzung zu schützen. Dies bedeutet, dass der Wohnraum nur im originären Sinne genutzt werden darf, nämlich für die langfristige Vermietung oder dass der Eigentümer in der Wohnung lebt. Für andere Zwecke, wie beispielsweise als Ferienwohnung oder Gewerbefläche, dürfen Wohnungen ohne Genehmigung nicht genutzt werden.

Das Ziel ist es, die Verfügbarkeit von Wohnraum zu sichern und Wohnungsnot zu verhindern. Das Verbot ist in vielen deutschen Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt in Kraft und kann bei Verstößen mit hohen Bußgeldern geahndet werden.

Wann liegt eine Zweckentfremdung vor?

Von einer Zweckentfremdung wird im Bereich Wohnraum insbesondere unter der Voraussetzung gesprochen, dass:

  • eine gewerbliche oder berufliche Nutzung vorliegt,
  • an einer Wohnung eine bauliche Veränderung stattfindet,
  • eine Fremdenbeherbergung durchgeführt wird oder
  • über längere Zeit Leerstand in der Wohnung existiert.

In der Regel nicht als Zweckentfremdung wird die Nutzung der Wohnfläche in gewerblicher Hinsicht angesehen, wenn unter 50 Prozent der gesamten Wohnfläche auf diese Weise in Anspruch genommen wird. Ähnliches gilt für eine nur gelegentliche Vermietung an Touristen, beispielsweise als Ferienwohnung.

Was ist das Ziel des Verbotes der Zweckentfremdung?

Das Ziel, welches mit dem Gesetz im Hinblick auf ein Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum verfolgt wird, ist die Bekämpfung eines regionalen Mangels an (bezahlbarem) Wohnraum. Die Wohnungsknappheit würde weiter verstärkt werden, wenn zum Beispiel bestehender Wohnraum zunehmend vom originären Zweck entfremdet und beispielsweise gewerblich genutzt wird, ohne dass eine langfristige Vermietung stattfindet.

Im besten Fall erreicht das Verbot, dass bereits zweckentfremdet genutzter Wohnraum in Zukunft wieder als „normale“ Wohnung für Mieter langfristig zur Verfügung stehen kann. Auch längere Leerstände soll es auf Basis des Verbotes der Zweckentfremdung möglichst nicht geben.

Ist Leerstand Zweckentfremdung?

Ob ein Leerstand einer Wohnung eine Zweckentfremdung ist, hängt vor allem davon ab, wie lange dieser existiert. Wenn kurzfristiger Leerstand aufgrund der örtlichen Fluktuation am Markt vorhanden ist, handelt es sich nicht um eine Zweckentfremdung. Stehen Wohnungen hingegen dauerhaft leer, was mitunter vom Eigentümer sogar gewollt sein kann, handelt es sich hingegen meistens um eine nicht erlaubte Zweckentfremdung.

Wer entscheidet über den Erlass eines Zweckentfremdungsverbotes?

Das Gesetz hinsichtlich eines Zweckentfremdungsverbotes darf die Landesregierung des jeweiligen Bundeslandes erlassen. Anschließend können Städte und Gemeinden in ihrer Satzung das Zweckentfremdungsverbot festlegen, sodass bestimmte Regelungen und Vorgaben in der Region gelten. Besteht ein gemeindliches Zweckentfremdungsverbot, darf die Zweckentfremdung nur mit vorheriger Genehmigung stattfinden.

Was ist eine Zweckentfremdungssatzung?

Eine Zweckentfremdungssatzung können Gemeinden und Städte für bestimmte Gebiete erlassen, in denen keine ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit bezahlbarem Wohnraum mehr gewährleistet oder zumindest stark gefährdet ist. Innerhalb der Zweckentfremdungssatzung werden dazu verschiedene Regelungen aufgestellt, an die sich Eigentümer und Vermieter von Wohnraum halten müssen.

Wann erlassen Bundesländer ein Zweckentfremdungsverbot?

In Betracht kommt ein Zweckentfremdungsverbot für Bezirke und Bundesländer unter der Voraussetzung, dass es in der entsprechenden Stadt, Gemeinde oder Region an bezahlbaren Wohnraum mangelt. Sollte zudem die Entwicklung in eine Richtung gehen, nämlich dass sich die Anzahl der bezahlbaren Wohnungen weiter verringert, ist ein Verbot der Zweckentfremdung angebracht. In der Praxis sind vor allem Ballungsräume und besonders touristische Gebiete von der Wohnungsknappheit betroffen. Wenn dort viel Wohnraum als Ferienwohnung zur Verfügung gestellt wird, kann ein Verbot dieser Zweckentfremdung sinnvoll sein.

Kann eine Genehmigung für Zweckentfremdung eingeholt werden?

Existiert in einer Stadt oder Gemeinde ein Zweckentfremdungsverbot, dürfen Wohnungseigentümer bzw. Vermieter dennoch eine Genehmigung einholen, welche die Zweckentfremdung von Wohnraum im Einzelfall erlaubt. Es muss in dem Antrag begründet werden, warum die Wohnung und damit der Wohnraum – oft zeitlich befristet – zweckentfremdet genutzt werden soll.

Zu beantragen ist diese Genehmigung bei der örtlich zuständigen Behörde, also zum Beispiel bei der Gemeindeverwaltung. Soll eine Genehmigung erteilt werden, prüft die Stadt oder Gemeinde vorab, ob es öffentliche Belange oder schutzwürdige private Interessen im Hinblick auf die Zweckentfremdung der Wohnung gibt.

Ist Kurzzeitvermietung in Berlin erlaubt?

In Berlin gibt es seit vielen Jahren ein Zweckentfremdungsverbot. Dieses gilt in aller Regel unter anderem für eine Kurzzeitvermietung. Im Gesetz heißt es, dass eine Zweckentfremdung vorliegt, wenn Wohnraum wiederholt für Tage oder Wochen zum Beispiel als Ferienwohnung vermietet wird und es sich um eine gewerbliche Vermietung der Wohnung bzw. einer Ferienwohnung handelt, in erster Linie an Touristen.

Übersicht über betroffene Bundesländer vom Zweckentfremdungsverbot

In der folgenden Tabelle geben wir Ihnen eine Übersicht darüber, in welchen Bundesländern es aktuell ein Zweckentfremdungsverbot gibt. Wie bereits erwähnt, können auf dieser Basis die einzelnen Städte und Gemeinden selbst entscheiden, ob sie ein Verbot der Zweckentfremdung in ihre Satzung aufnehmen.

BundeslandStädte unter anderem
Baden-WürttembergFreiburg, Heidelberg, Mannheim, Stuttgart
BayernMünchen, Regensburg, Nürnberg
Berlingesamtes Stadtgebiet
BrandenburgPotsdam
Bremeneinzelne Stadtteile
Hamburggesamtes Stadtgebiet
HessenFrankfurt, Wiesbaden, Darmstadt
Mecklenburg-Vorpommernbisher noch keine Stadt genutzt
NiedersachsenGöttingen, Borkum, Lüneburg
Nordrhein-WestfalenDüsseldorf, Köln, Dortmund
Rheinland-PfalzMainz, Trier, Speyer
Saarlandgesamtes Bundesland
SachsenDresden & Leipzig (angekündigt)
Sachsen-Anhaltkein Verbot
Schleswig-Holsteinbisher nur Entwurf für Gesetz
Thüringenkein Verbot

Wer haftet bei Zweckentfremdung?

In der Regel ist der Eigentümer bzw. Vermieter haftbar, falls die Wohnung entgegen des Verbotes zweckentfremdet wird. In dem Fall gibt es zum Teil hohe Bußgelder, die abhängig von den einzelnen Bundesländern sind. In der Regel kann sich das Bußgeld als Folge der Ordnungswidrigkeit auf 50.000 bis zu 500.000 Euro belaufen, wobei es insbesondere in den Metropolen Hamburg und Berlin sehr hohe Bußgelder gibt.