Kryptowährung: Wie viel Steuern müssen Sie zahlen?
Immer mehr Privatanleger investieren in Kryptowährungen oder nutzen einen der zahlreichen anderen Möglichkeiten, wie Staking oder Lending, um ihr Vermögen zu vermehren. Dabei träumt wohl jeder davon, mit einem der Coins große Summe anzusammeln und damit ein sorgenfreies Leben zu führen. Was viele jedoch nicht wissen, es fallen unter Umständen Steuern auf die Einnahmen aus diesen Finanzgeschäften an.
Gewinne bei Kryptowährungen: Handelt es sich um Einkünfte aus Kapitalvermögen?
Der Gesetzgeber in Deutschland hat sich bereits mit Bitcoin und anderen Kryptowährungen als Zahlungsmittel beschäftigt und festgelegt, dass es sich dabei nicht um eine Währung handelt, sondern um ein privates Veräußerungsgeschäft, wenn Anleger mit den Coins an digitalen Börsen handeln.
Die Definition ist daher wichtig, dass es sich folglich bei den Einnahmen nicht um Einkünfte aus Kapitalvermögen handelt, und daher auch keine Abgeltungssteuer auf die Gewinne zu zahlen ist. Allerdings werden steuerpflichtige Gewinne erzielt, die dem persönlichen Steuersatz unterliegen. In bestimmten Fällen liegt sogar eine gewerbliche Tätigkeit vor, die der Anmeldung einer Gewerbeerlaubnis bedarf und die daraus resultierend Steuerpflichten nach sich zieht.
Es gibt allerdings auch Freigrenzen, die bei der persönlichen Steuererklärung zu berücksichtigen sind. Für Privatanleger, die in mehrere Coins investieren und gleichzeitig verschiedene Dienste der dezentralen und zentralen Handelsplattformen im Internet in Anspruch nehmen, bringen die gesetzlichen Vorgaben zahlreiche Herausforderungen mit sich, die nicht selten von spezialisierten Unternehmen gelöst werden müssen.
Steuern: Wie lang sind die Haltefristen bei Kryptowährungen?
Die sogenannte Haltefrist muss beachtet werden, wenn keine Steuern anfallen sollen. Denn die Gesetzgebung sieht vor, dass Steuern auf Einnahmen aus privaten Veräußerungsgeschäften erst dann fällig werden, wenn zwischen der Anschaffung und dem Verkauf des Coins weniger als 1 Jahr liegt.
Bank oder Privatanleger: Wer führt die Krypto-Steuer ab?
Da sich diese Regelung auf jeden einzelnen Coin bezieht, müssen Anleger beim Verkauf ihrer Kryptowährungen auch in jedem Fall einzeln die Haltefrist beachten. Anders als bei Aktiengeschäften, bei denen die Bank automatisch 25 % des Gewinns abzüglich des Freibetrages an das Finanzamt abführt, müssen Privatanleger die Krypto-Steuern selbst abführen. Vorteil beim Krypto-Traden ist, dass die bei Aktien übliche Abgeltungssteuer entfällt.
Wie hoch ist die jährliche Freigrenze bei Kryptowährungen?
Die Freigrenze bei Kryptowährungen beträgt 600 Euro jährlich. Diese verschafft Privatanlegern bei der Krypto-Steuer etwas Luft. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Freigrenze alle Einnahmen aus privaten Veräußerungsgeschäften einschließt. Werden etwa Möbel verkauft oder ein Erbstück beim Antiquitätenhändler, dann müssen diese Gewinne ebenfalls in die Freigrenze eingerechnet werden.
Da viele Deutsche nicht nur in Kryptowährungen investieren, sondern ebenfalls am klassischen Finanzmarkt aktiv sind, fallen auch hier die Einnahmen aus allen Investitionen in die Freigrenze. Alles zusammen darf die 600 Euro nicht überschreiten, sonst wird die Krypto-Steuer fällig. Außerdem müssen Sie bei der jährlichen Berechnung des Freibetrages immer das Kalenderjahr veranschlagen. Die Haltedauer richtet sich aber immer auf die letzten 365 Tage.
Fällt Krypto-Steuer auf das Mining an?
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 22.05.22 die Einkünfte im Zusammenhang mit der Blockerstellung mittels Proof-of-Work und Proof-of-Stake steuerrechtlich bewertet. Angefangen mit dem Bitcoin werden bei zahlreichen Blockchain-Projekten sogenannte Miner benötigt, die für das Anhängen eines neuen Blocks an die Kette mit Rechenleistung ein Rätsel lösen. Diese Zufallszahl wird auch Hash-Wert genannt und beginnt mit einer bestimmten Anzahl von Nullen, die den Schwierigkeitsgrad des Rätsels und die Dauer der Suche steuern.
Miner können sowohl Einzelpersonen sein, obwohl das im Falle von Bitcoin fast nicht mehr lukrativ ist, oder ein Zusammenschluss aus mehreren Minern, sogenannte Mining-Pools, sein. Diese leisten dann anteilig ihren Beitrag an der Rechenleistung, die notwendig ist, um die Zufallszahl zu ermitteln (das Rätsel zu lösen) und den neuen Block mit den ausgewählten Transaktionen an die Blockchain zu hängen. Sie erhalten dafür entweder die volle Belohnung (als Einzelperson) oder ihren Anteil anhand eines festgelegten Schlüssels (im Mining-Pool).
Mining wird laut BMF als Anschaffungsvorgang definiert, das, je nach Umständen des Einzelfalls, eine private oder gewerbliche Tätigkeit ist. Gewerbliche Einkünfte aus der Blockerstellung liegen laut Bundesfinanzministerium vor, wenn:
- Die Teilnahme am Mining regelmäßig erfolgt
- Die Teilnahme am Mining mit der Gewinnerzielung erfolgt
Die Teilnahme an einem Mining-Pool ist im Einzelfall zu bewerten, da hier nach den Grundsätzen der Mitunternehmerschaft von einem Dienstleistungsverhältnis ausgegangen wird.
Fällt eine Steuer auf das Staking an?
Anders als beim Proof-of-Work benötigen Blockchains mit dem Proof-of-Stake keine Miner zur Blockerstellung, sondern Validatoren. Diese werden anhand der Haltedauer und/oder der Summe der gehaltenen Coins über eine gewichtete Zufallszahl ermittelt. Um Interesse als Validator zu zeigen, ist es also für diese Privatanleger wichtig, so viele Coins wie möglich so lange wie möglich zu halten. Das ist aber oftmals allein nicht realisierbar, da dies zu hohen Einlagen führen würde.
Die Lösung heißt Staking. Beim Staking werden Kryptowährungen von Privatanlegern für eine festgelegte Zeit auf der Handelsplattform gesperrt. Die Sperrung bedeutet, dass der Besitzer in dieser Zeit nicht auf seine Coins zugreifen kann. Er stellt sie einem Validator als Liquidität zur Verfügung, damit dieser bei der Auswahl als Validator zur neuen Blockerstellung größere Chancen hat. Nur dann erhält er Belohnungen, die entsprechend eines festgelegten Schlüssels mit den anderen aus dem Staking-Pool geteilt werden.
Beim Staking gibt es also grundsätzlich zwei Möglichkeiten:
- Selbst als Validator tätig sein, was auch als aktives Staking bezeichnet wird.
- Sich über das Staking an einem Pool beteiligen, das sogenannte passive Staking.
Genau wie beim Mining definiert das BMF die Einkünfte aus dem Staking als Anschaffungsvorgänge, die sowohl aus den Einnahmen der Blockbelohnung als auch der erhaltenen Transaktionsgebühren bestehen. Es unterscheidet dabei aber das Betreiben einer Masternode, die für den Einsatz als Validator notwendig ist, und die Beteiligung an einem Staking-Pool.
Einkünfte aus dem Staking-Pool, also ohne direkte eigene Beteiligung an der Blockerstellung, unterliegen der privaten Vermögensverwaltung.
Einkünfte aus dem Betreiben einer Masternode sind gewerblich, wenn:
- Die Teilnahme am Staking regelmäßig erfolgt
- Die Teilnahme am Staking mit der Gewinnerzielung erfolgt
Eine spezielle steuerrechtliche Betrachtung gilt beim Mining und Staking, wenn die virtuellen Währungen oder sonstigen Token zum Betriebsvermögen gehören. Dann unterliegen sie besonderen Gesetzen und Vorgaben, die ein spezialisierter Berater am besten kennt.
Kann ich Verluste aus Handelsgeschäften bei der Kryptos geltend machen?
Natürlich kommt es auch bei Kryptowährungen nicht nur zu Gewinnen, sondern auch zu Verlusten. Diese mindern die persönliche Steuerlast, denn entstandene Verluste können mit entstandenen Gewinnen im jeweiligen Kalenderjahr verrechnet werden. Werden Kryptowährungen nach weniger als 1 Jahr veräußert und ist dies das erste Jahr der Handelsaktivitäten, kann der Verlust, sofern es dazu kam, mit den Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften aus dem vorherigen Jahre oder dem künftigen Jahr verrechnet werden.
Unterschied Freigrenze und Freibetrag
Bei der Freigrenze für Krypto-Steuern handelt es sich um den maximalen Betrag, auf den keine Steuern zu zahlen sind. Wird dieser überschritten, also nur 0,01 Euro über 600 Euro pro Kalenderjahr, werden Krypto-Steuern auf den gesamten Betrag fällig. Bei dem Freibetrag würden bei gleichem Szenario nur Steuern auf Beträge über 600 Euro, also der Freigrenze, anfallen.
Weitere Key Facts zu Krypto-Steuern
- Steuererklärung immer machen, auch wenn keine Steuerpflicht besteht.
- Steuererklärung rechtzeitig einreichen.
- Bei umfangreichem Vermögen oder komplexen Handelshistorien Experten hinzuziehen.
- Beim Bezahlen mit Kryptowährungen muss Umsatzsteuer bezahlt werden.
- Kryptowährungen für Käufe verwenden während der Haltefrist = Steuer auf Kapitalgewinne.
- Spenden in Kryptowährungen werden mit Spendenquittung bei der Steuer geltend gemacht.
- Gewinne während der Haltefrist werden mit persönlichem Steuersatz zwischen 14 und 45 % in Deutschland versteuert, hinzu kommen Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.
- Gewinne berechnen sich durch Differenz zwischen Ankaufs- und Verkaufspreis, abzüglich Gebühren für Handelsplattformen.
- Die Nachverfolgbarkeit von Transaktionen für die Krypto-Steuer kann unter Umständen auch zur Durchschnittsberechnung des Wertes führen.
- Im Zweifel immer Hilfe bei Steuer-Experten suchen