Anlagevermögen oder Umlaufvermögen – Gebrauch oder Verbrauch?
Unternehmen müssen angeben, welche Gegenstände zu welchem Vermögen gehören. Die Frage „Anlagevermögen oder Umlaufvermögen?” stellt sich dabei oft im betriebswirtschaftlichen Rechnungswesen oder in der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung.
Unterm Strich geht es darum, ob ein Gegenstand dauerhaft vom Geschäftsbetrieb verwendet wird. Anders ausgedrückt: Der Unterschied zwischen Gebrauch und Verbrauch entscheidet.
Anlagevermögen: Definition
Als Anlagevermögen zählt dabei jeder Gegenstand, der längerfristig im Betrieb genutzt wird. Diese Wirtschaftsgüter werden einmalig gekauft, um dann längere Zeit vom Geschäft verwendet zu werden. Anlagevermögen verbraucht sich also nicht.
Das können Grundstücke sein oder auch Maschinen sowie Büroausstattung. Hierbei kommt besonders bei der Ausstattung darauf an, was man genau kauft. Mehrere Computer, ein Drucker und Kopiergerät sind zum Anlagevermögen zu zählen, schließlich ist diese Investition langfristig gedacht.
Toner und Papier für Drucker und Kopierer zählen wiederum nicht zum Anlagevermögen, weil sie verbraucht werden und sich somit nur kurzfristig im Unternehmen befinden. Bilanzkennzahlen: Anlagevermögen – die Summe aller Vermögenswerte
Der Bereich Anlagevermögen wird in drei Gebiete unterteilt:
- immaterielle Vermögensstände (Konzessionen, Patente, Lizenzen)
- Finanzanlagen (Beteiligungen an anderen Unternehmen, Wertpapiere und finanzielle Forderungen)
- Sachanlagen (Grundstücke, Immobilien, technische Anlagen wie Maschinen und andere Anlagen wie Geschäftsausstattung)
Umlaufvermögen: Definition
Im Umlaufvermögen werden alle Vermögensgegenstände gelistet, deren Bestand oft variiert. Das Umlaufvermögen darf dabei auch kurzzeitig mit Fremdkapital finanziert werden – auch Lieferantenkredite zählen dazu.
Besonders bei der Produktion von Waren gibt es ein hohes Umlaufvermögen. Alle verwendeten Rohstoffe sowie Betriebs- und Hilfsstoffe zählen dazu. Ist eine Ware produziert, gehört auch sie zum Umlaufvermögen, weil sie in der Regel nicht lange im Unternehmen bleibt, sondern verkauft wird. Teilwertabschreibung auf Umlaufvermögen: Wertverluste erfassen
Die genannten Beispiele und auch geleistete Anzahlungen zählen zu den Vorräten bzw. dem Vorratvermögen.
Der nächste Bereich sind Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände. Dazu gehören Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie gegen verbundene Unternehmen.
Als dritte Kategorie kommen die Wertpapiere. Hier werden Anteile an verbundenen Unternehmen gelistet, dazu eigene Anteile und andere Wertpapiere.
Der letzte Unterpunkt ist liquide Mittel. Das sind Schecks, Guthaben auf Girokonten und bei Kreditinstituten.
Anlagevermögen und Umlaufvermögen: Fazit
Beim Rechnungswesen ist es entscheidend, den Unterschied zwischen Anlagevermögen und Umlaufvermögen zu kennen. Sobald man dies verstanden hat, wird es leichter, die Bereiche voneinander zu trennen.
Noch einmal: Anlagevermögen bleibt langfristig im Unternehmen, während Umlaufvermögen aufgebraucht, gefertigt und verkauft wird. Das ist die Grundidee, wie man die Trennung erklären und sich merken kann. Erst danach geht es bei der Bilanzerstellung an die Gliederung.
In der Bilanz steht das Umlaufvermögen auf der Aktiv-Seite. Das Anlagevermögen kommt ebenfalls auf die Aktiva der Bilanz. Schließlich zählen beide Bereiche zum Vermögen der Firma.
Hat man diese beiden Gebiete abgedeckt, fehlen im Grund noch nur die aktiven Rechnungsposten auf der Aktiv-Seite – dann ist die eine Seite der Bilanzierung abgeschlossen.