BWL: Buchungssätze logisch ableiten
Das Studium der Betriebswirtschaftslehre (BWL) vermittelt prozessbezogene Inhalte und Kernkompetenzen in den Fächern Finanzen, Logistik, Marketing, Controlling, Personalwesen und Unternehmensplanung.
Als größte inhaltliche Hürden empfinden die Studenten meist das Verständnis der doppelten Buchführung und das Rechnungswesen eines Betriebes. Besonders wenn in der BWL Buchungssätze behandelt werden, ist die Verwirrung oft groß. Doch das muss nicht sein. Denn die BWL-Buchungssätze lassen sich logisch aus den Betriebsvorgängen ableiten.
Als Teil der Buchführung bezeichnen nach der BWL Buchungssätze die kontinuierliche und sachlich geordnete Abbildung aller Geschäftsvorgänge in einem Unternehmen. Die Zuordnung dieser Vorgänge erfolgt auf definierten Konten. In der Bilanz müssen die Soll- und die Habenkonten übereinstimmen (doppelte Buchführung).
Da Betriebswirtschaftslehre grundsätzlich unternehmensbezogen vermittelt wird, gibt es auf der anderen Seite genügend Gelegenheit, in der BWL das Aufstellen von Buchungssätzen zu üben. Das Wichtigste dabei ist, immer den betriebswirtschaftlichen Hintergrund eines Geschäftsvorganges im Kopf zu haben.
BWL-Buchungssätze: Vom Allgemeinen zum Konkreten
Ziel des Rechnungswesens und des Buchungssätze-Aufstellens ist es, am Ende eines Geschäftsjahres eine stimmige und aussagefähige Bilanz erstellen zu können. Deswegen werden die Geschäftsfälle nach Sachlichkeit auf Bestandskonten aufgeteilt und dort zahlenmäßig gebucht. Das nennt man „Auflösung der Bilanz in Konten” (aktive und passive Bestandskonten).
Bei der Eröffnung einer Bilanz gelten die gleichen Grundsätze. Muster und Regeln der Eröffnungsbilanz.
Sämtliche betriebliche Vorgänge lassen sich begrifflich erfassen und in eine kurze Form bringen – in den so genannten Buchungstext. Jeder Geschäftsfall muss also zuerst dahingehend untersucht werden, in welchen sachlichen Zusammenhängen er steht.
Daraus ergibt sich auch, ob ein einfacher oder ein zusammengesetzter Buchungssatz gebildet werden muss. Berührt der Geschäftsvorgang nur zwei Konten (z.B. Aufnahme einer Ware in den Bestand und Zahlung des Rechnungsbetrages), dann genügt ein einfacher Buchungssatz. Der Geschäftsfall wird komplett im Haben- und im Sollkonto aufgeführt.
Werden jedoch mehrere Konten berührt (z.B. Lohnzahlungen an den Arbeitnehmer, Abführung der Lohnsteuer und der SV-Beiträge, Arbeitgeberanteil SV), muss ein zusammengesetzter Buchungssatz gebildet werden. Die Aufteilung der Bruttolohnsumme und des Arbeitgeberanteils SV muss auf den Sollkonten den gleichen Betrag ausweisen wie auf den Habenkonten.
BWL_Buchungssätze: Grundsätze
Im Gegenzug geben die BWL-Buchungssätze detailliert Auskunft über die Geschäftsvorgänge eines Unternehmens – führen also in der Bilanz wieder vom Konkreten zum Allgemeinen.
Aus der Bildung eines Buchungssatzes muss der Geschäftsvorgang für Dritte eindeutig nachvollziehbar sein. Damit sind die wirtschaftsrechtlichen Anforderungen an eine Bilanz erfüllt. Steuerklassen: Rechner des Finanzministeriums schafft Klarheit
Wenn in der BWL Buchungssätze gebildet werden, muss also immer von den Grundsätzen des Rechnungswesens ausgegangen werden:
- Jeden Geschäftsvorfall mit einem Beleg erfassen, systematisieren und als Aktiv- oder Passivposten buchen.
- Nachprüfbarkeit, Klarheit und Übersichtlichkeit gewährleisten.
- Allgemein verständlich formulieren, vollständig erfassen und wahrheitsgemäß angeben.