Für die perfekte Bilanz: Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)
Mit § 6 EStG hat der Gesetzgeber eine Möglichkeit geschaffen, geringwertige Wirtschaftsgüter ohne großen Verwaltungsaufwand im Jahr ihrer Anschaffung zu 100% abschreiben zu können. Dieses Verfahren wird besonders gern von Freiberuflern und Selbständigen genutzt, die über keine eigene Buchhaltungsabteilung verfügen.
Da diese Wirtschaftsgruppe durchschnittlich auch über den höchsten Grad an GWG im Verhältnis zur Gesamtausstattung verfügt, lohnt sich hier der Blick auf die steuermindernden Effekte, die GWG bringen können. Die Regeln der Buchung müssen natürlich in jedem Falle eingehalten werden.
Da derzeit drei Varianten der GWG-Abschreibung nebeneinander existieren, gibt es auch jeweils einen unterschiedlichen Geringwertige Wirtschaftsgüter Buchungssatz. In jedem Falle ist jedoch die Handhabung der Vorsteuer gleich. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für GWG werden immer nach dem Nettopreis abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter: Buchungssatz für Wirtschaftsgüter unterhalb eines Netto-Preises von 150 €
GWG im Niedrigpreissegment unterhalb von 150 € bedürfen keiner besonderen Buchung. Der Geringwertige Wirtschaftsgüter Buchungssatz ist identisch mit allen Posten, die auf dem Konto versammelt sind. Derartige GWG werden in die sachlich entsprechenden Konten eingeordnet und bilden einen Teil der Gesamtsumme.
Für sie muss auch keine gesonderte Dokumentation geführt werden. Eine Schreibtischlampe im Netto-Wert von 50 € erscheint einfach in der Rubrik “Büromaterial” mit Nettopreis (50 €), Vorsteuer (9,50 €) und den Gesamtbetrag an Kasse (59,50 €).
Geringwertige Wirtschaftsgüter: Buchungssatz für Wirtschaftsgüter bis zu einem Netto-Preis von 410 Euro
Für GWG bis 410 € Anschaffungswert kommt auch die Regelabschreibung nach AfA-Liste in Frage. Denn sie müssen in das Anlageverzeichnis aufgenommen werden und mit dem Vermerk “GWG” oder direkt auf einen GWG-Konto gebucht werden. Damit sind die Voraussetzungen für die Regelabschreibung bereits erfüllt.
Auf Grund der leichteren Handhabbarkeit verzichten Selbständige meist jedoch darauf und setzen diese GWG im laufenden Jahr zu 100% ab. Dazu ist am besten, die Anschaffungskosten auf dem Konto “GWG” zu buchen. Die Abschreibung erfolgt über das Konto “Sofortabschreibung GWG“.
Der Geringwertige Wirtschaftsgüter Buchungssatz für einen Schreibtisch lautet beispielsweise “Geringwertige Vermögensgegenstände 350 €” (Nettopreis) “Vorsteuer 66,50 €” (19 % auf 350 €) und “an Bank 416,50 €” (Gesamtsumme). Da nur der Nettopreis abgeschrieben werden kann, lautet der Buchungssatz für die Abschreibung “Abschreibungen auf GWG 350,00 € an Geringwertige Vermögensgegenstände 350,00 €”.
Geringwertige Wirtschaftsgüter: Buchungssatz für Wirtschaftsgüter bis zu einem Netto-Preis von 1.000 Euro
Seit 2007 ist es möglich, GWG auch in Pools zusammenzufassen und die Gesamtsumme über 5 Jahre zu 20% abzuschreiben. Der Vorteil dieses Verfahrens liegt darin, dass auch Vermögensgegenstände über einem Preis von 410 € als GWG behandelt und die Abschreibung zeitlich gestreckt werden kann.
Jeder Sammelposten wird in einem Bilanzjahr zusammengestellt und mit eigener Nummer auf das Konto “GWG 150 bis 1.000 € (Sammelposten)” gebucht. Abgeschrieben wird über das Konto „Abschreibungen auf den Sammelposten GWG“.
Jeder Sammelposten enthält eine 5-Jahres-Gliederung mit den Positionen “Bildung” und “Gesamtsumme”, “Teilauflösung” für das jeweilige Jahr (20% des Gesamtwertes) und “Restbuchwert” (Summe des Vorjahres abzüglich 20%).