Gewinn und Bilanz: Was sie aussagen und wie sie zusammenhängen
Eine Bilanz ist eine Aufstellung von Herkunft und Verwendung des Kapitals eines Unternehmens.
Bei der Erstellung einer Bilanz werden das Vermögen (Aktiva) und die Schulden (Passiva) des Unternehmens gegenübergestellt, um Bestände von Vermögen sowie Fremd- und Eigenkapitalanteile zu einem bestimmten Zeitpunkt zu ermitteln.
Die Gewinn- und Verlustrechnung hingegen legt den Gewinn oder den Verlust eines Unternehmens für einen bestimmten Zeitraum offen.
Bilanzieren: Pflicht und Recht gleichermaßen
Bilanzieren müssen alle Unternehmen, die nach § 141 AO zur doppelten Buchführung verpflichtet sind.
Jedes andere Unternehmen darf allerdings jederzeit freiwillig eine Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung erstellen.
Aufgrund ihrer Gesellschaftsform sind Kapitalgesellschaften in jedem Fall zu der Erstellung einer Bilanz verpflichtet. Hierzu zählen:
- GmbHs
- AGs
- Ltd.s
Auch Personengesellschaften wie eine GmbH & Co. KG, eine Offene Handelsgesellschaft (OHG) sowie eine Kommanditgesellschaft (KG) kommen um die Bilanzierung nicht herum.
Vereine, eingetragene Einzelfirmen sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe sind nur dann zur Bilanzierung verpflichtet, wenn sie eine Umsatzgrenze von 500.000 € über- oder eine Gewinngrenze von 50.000 € unterschreiten.
Gewinn und Bilanz im Zusammenspiel: Die Gewinnermittlungsfunktion
Will man den Gewinn eines Unternehmens am Ende seines Geschäftsjahres ermitteln, so funktioniert dies ebenfalls mithilfe der Bilanz.
Das Vermögen abzüglich der Schulden des Unternehmens, das heißt das Reinvermögen, wird in der Bilanz Eigenkapital genannt.
Mehr dazu: Geschäftsberichte: Wie die Auswertung der Bilanz richtig funktioniert.
Erwirtschaftet ein Unternehmen Gewinne, steigt das Eigenkapital. Bei Verlusten innerhalb der Geschäftstätigkeit sinkt es entsprechend.
Im Klartext: Das Ergebnis der Gewinn- und Verlustrechnung fließt in das Eigenkapital der Bilanz ein.
Der Gewinn eines Unternehmens wird demnach folgendermaßen ermittelt:
Jahresüberschuss (bzw. Eigenkapital am Ende eines Geschäftsjahres)
– Eingenkapital am Anfang eines Geschäftsjahres
+ Entnahmen aus der Kapitalrücklage
+ Entnahmen aus Gewinnrücklagen
– Einstellungen in die Gewinnrücklagen
= Bilanzgewinn/Bilanzverlust
Gewinn und Bilanz: Ein Beispiel in Zahlen
Betriebsvermögen zum 31.12. 30.000 €
– Betriebsvermögen zum 1.1. – 0 €
+ Privatentnahmen + 500 €
– Privateinlagen – 0 €
= Gewinn = 30.500 €
Es ist also möglich, auch ohne Gewinn- und Verlustrechnung ein Ergebnis zu ermitteln.
Dem Gesetzgeber jedoch reicht dies nicht aus.
Darüber hinaus verlangt er zusätzlich zur Bilanz eine Gewinn- und Verlustrechnung, um ersichtlich zu machen, durch welche Aufwendungen und Erträge der Gewinn oder Verlust entstanden ist.
Gewinn ermitteln: Rechnungsinhalt als relevante Größe
In der Gewinn- und Verlustrechnung einer Bilanz werden ausschließlich Aufwendungen erfasst, die wirtschaftlich in das Abschlussjahr des Unternehmens gehören.
Weder der Zahlungszeitpunkt noch das Rechnungsdatum verändern das Ergebnis des Unternehmens, lediglich der Rechnungsinhalt ist relevant.
Erhaltene Anzahlungen von Kunden oder geleistete Anzahlungen an Lieferanten für noch nicht erbrachte Leistungen verbleiben in der Bilanz.
Erst wenn der Auftrag abgeschlossen ist, taucht er in der Gewinn- und Verlustrechnung auf.