Gezeichnetes Kapital: Das Stammkapital einer GmbH
Die Abkürzung GmbH steht für “Gesellschaft mit beschränkter Haftung” – doch was meint das?
Die Haftungsbeschränkung greift vor allem im Falle einer Insolvenz. Tritt diese ein, so erfolgt der Rückgriff auf gezeichnetes Kapital der GmbH, auch Stammkapital genannt.
Es ist eine Art finanzielles Polster zur Begleichung der Forderungen von Gläubigern im Zuge der Unternehmenspleite. Die Gesellschafter der GmbH müssen also nicht persönlich und unbegrenzt für jene Schulden aufkommen, die sich aus der Pleite ergeben.
Gezeichnetes Kapital als Gründungsvoraussetzung einer GmbH
In der Bilanzierung wird das Stammkapital als gezeichnetes Kapital aufgeführt.
Für eine GmbH sind die damit verbundenen Aufbringungs- und Erhaltungsvorschriften sozusagen der Preis für die beschränkte Haftung der Gesellschafter.
Die Gesellschaft muss mit einem Mindestvermögen gegründet werden, in Deutschland beträgt dies 25.000 € für eine GmbH. Dies kann durch finanzielle Einlagen, aber auch durch sachwertige Einlagen gewährleistet werden.
Sobald diese erbracht wurden, werden sie praktisch „eingefroren“. Das zum Erhalt des Stammkapitals benötigte Vermögen darf fortan nicht mehr an die Gesellschafter ausgeschüttet werden.
Gezeichnetes Kapital: Gesellschaftsvertrag regelt Stammkapital
Die Gründungsgesellschafter einer GmbH müssen Zahl und Nennbeträge ihrer jeweiligen Geschäftsanteile laut §3 Nr. 1 GmbHG im Gesellschaftsvertrag aufführen.
Diese Anteile ergeben sich aus den Einlagen am Stammkapital, die die einzelnen Gesellschafter aufbringen.
In der Regel werden die Einlageleistungen für gezeichnetes Kapital einer GmbH in Geldform erbracht. Erfolgen sie in Sachwerten, muss dies im Gesellschaftsvertrag extra geregelt werden. Letzteres ist eher die Ausnahme.
Voraussetzungen für Eintragung ins Handelsregister
Die Voraussetzungen zur Eintragung einer GmbH werden in §7 GmbHG aufgeführt. Die Mindesthöhe für gezeichnetes Kapital beträgt zwar 25.000 €, für eine Eintragung der GmbH in das Handelsregister muss aber nur mindestens die Hälfte (12.500 €) erbracht worden sein.
Die ausstehende Hälfte kann dann als Posten “ausstehende Einlage” vorerst auf der Aktiva-Seite als laufende Forderung gegenüber den Gesellschaftern ausgewiesen sein und muss nicht direkt erbracht werden.
Hierbei müssen mindestens 25% der einzelnen Geschäftsanteile von Gesellschaftern in Geldform eingezahlt worden sein.
Diese können jedoch unterschiedlich hoch ausfallen. Sachleistungen hingegen gehen in voller Höhe ein.
Wem das zu aufwendig ist, für den besteht die Möglichkeit eine Konkurs gegangene GmbH zu erwerben – einen sogenannten Firmenmantel. Jedoch sollten die Rahmenbedingungen dabei genau untersucht werden.
Gezeichnetes Kapital: Beispiel zur GmbH-Gründung
2 Gesellschafter gründen eine Tischlerei. Hierbei leistet Gesellschafter 1 eine Einlage für gezeichnetes Kapital der GmbH in Höhe von 40.000 €, Gesellschafter 2 in Höhe von 15.000 €.
Das Stammkapital beträgt somit 55.000 € und liegt damit über der Mindesteinlage von 25.000 €. Für die Eintragung in das Handelsregister muss mindestens die Hälfte, also 12.500 € gezeichnet werden.
Beide Gesellschafter haben hierfür mindestens 25% ihrer Gesamteinlage abzuführen. Das ergibt für Gesellschafter 1 eine Einzahlung von 10.000 € (0,25 x 40.000 €), für Gesellschafter 2 eine Einzahlung von 3.750 €.
Mit den eingezahlten Geldeinlagen in Höhe von 13.750 € liegen sie über dem Mindesteinlagebetrag von 12.500 € und können sich in das Handelsregister eintragen lassen.