Grundbegriffe der Kosten- und Leistungsrechnung: Eine Übersicht
Die Kosten- und Leistungsrechnung ist für die Übersichtlichkeit der betrieblichen Buchhaltung unerlässlich. Um alle anfallenden Kosten zu berücksichtigen und damit auch keine versteckten Kosten unbeachtet bleiben, kombinieren Betriebe die Kostenartenrechnung, die Kostenträgerrechnung und die Kostenstellenrechnung.
Oft sind jedoch diese Grundbegriffe der Kosten- und Leistungsrechnung unklar oder werden verwechselt. Dieser Artikel hilft interessierten Lesern dabei die Unterschiede zwischen Kostenträgerrechnung, Kostenstellenrechnung und Kostenartenrechnung zu verstehen.
Grundbegriffe der Kosten- und Leistungsrechnung: Kostenartenrechnung
Mit der Kostenartenrechnung prüfen Unternehmer welche Arten von Kosten angefallen sind. Als ersten Schritt erfasst der Betrieb alle entstandenen Kosten und teilt diese nach vorher festgelegten Kriterien ein.
Als Kosten bezeichnen Unternehmer alle finanziellen Aufwendungen die aus dem sogenannten Leistungsprozess entstehen.
Der Leistungsprozess beinhaltet all jenes, das Unternehmer tun müssen um ihr Produkt und/oder ihre Dienstleistungen bereitstellen zu können. Diese Kosten können wie folgt eingeteilt werden:
Nach Funktion:
- Herstellungskosten: Arbeit, Stromaufwand etc.
- Anschaffungskosten: Maschinen, Geräte, Autos, Immobilien etc.
- Verwaltungskoten: Buchhaltung etc.
- Vertriebskosten: Marketing etc.
- Steuerkosten: Alle Steueraufwendungen
Nach Beschäftigungschwankung:
- Variable Kosten: Kosten die nur anfallen, wenn auch produziert wird z.B. Materialkosten
- Fixe Kosten: Kosten die immer anfallen, z.B. Gebäudewartung
Es gibt natürlich auch noch andere Arten die Kosten aufzuteilen. Es steht jedem Unternehmer frei für sich persönlich die beste Einteilung zu finden. Die erfolgte Einteilung der Kosten ist aber die Basis für die Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung.
Grundbegriffe der Kosten- und Leistungsrechnung: Kostenstellenrechnung
Im zweiten Schritt wird der zweite Grundbegriff der Kosten- und Leistungsrechnung in Angriff genommen. Die entstandenen und jetzt klassifizierten Kosten müssen einer Kostenstelle zugeordnet werden.
Wie der Name bereits vorwegnimmt handelt es sich dabei um den Ort an dem Kosten entstehen bzw. Leistungen erbracht werden. Es handelt sich folglich um die Abteilung im Unternehmen, der die Kosten bzw. Leistungen zugerechnet werden können.
Kostenstellen werden meist räumlich und nach Verantwortungsbereichen gebildet. Es gibt aber auch Unternehmen die funktionalen Aspekten den Vorzug geben.
Viele Leser werden jetzt nach dem Sinn danach fragen, die Kosten auf die einzelnen Abteilungen aufzuteilen, da doch die Arten der Kosten bereits bestimmt sind. Jedoch ist die Kostenstellenrechnung essentiell um die Kosten nach Verursacherprinzip aufzuteilen. Für die spätere Kostenstellenrechnung ist dies unerlässlich.
Grundbegriffe der Kosten- und Leistungsrechnung: Kostenträgerrechnung
Aufbauend auf den beiden ersten Grundbegriffen der Kosten- und Leistungsrechnung – der Kostenarten- und der Kostenstellenrechnung wird die Kostenträgerrechnung erstellt.
Mit der Kostenträgerrechnung wird analysiert wie hoch die Gesamtkosten für jeden einzelnen Kostenträger in einer vorher festgelegten Abrechnungsperiode ausfallen.
Es kann jedoch auch ermittelt werden wie hoch die Kosten für jedes einzelne produzierte Gut oder jede angebotene Dienstleistung ausgefallen sind.In der Fachsprache nennt der Controller die erste Möglichkeit Kostenträgerzeitrechnung und die zweite Möglichkeit die Kostenträgerstückrechnung.
Als Kostenträger bezeichnen Unternehmen die Produkte und Dienstleistungen die angeboten werden um Umsatz zu erzielen. Die Kostenträgerrechnung hilft also Unternehmen dabei wichtige Entscheidungen in der Kostenplanung zu treffen – aber auch dabei eine optimale Preispolitik festzulegen.
Wichtigkeit der Grundbergriffe der Kosten- und Leistungsrechnung
Die Kosten- und Leistungsrechnung ist für Unternehmer von größter Wichtigkeit. Sie hilft nicht nur bei verschiedenen Entscheidungsfindungen sondern ist auch die Grundlage für die Bewertung von etwaigen Eigenleistungen.