Skonto abziehen: So funktioniert der Preisnachlass richtig
Skonto ist ein Preisnachlass, der greift, wenn der Rechnungsbetrag innerhalb einer festgelegten Frist bezahlt wird.
Der Rechnungssteller wird das Skonto dann vom Gesamtbetrag abziehen und erwirkt so einen zeitnahen Eingang des fälligen Betrages, während auf der Gegenseite sein Kunde in den Genuss einer Vergünstigung kommt.
Das Skonto wird hierbei im Zuge des Kaufvertrages in Höhe und Frist festgelegt. Meist handelt es sich dabei um einen prozentualen Anteil in Höhe von 1% bis 5% des Rechnungsbetrages.
Vor allem im Dienstleistungsbereich wie dem Handwerk ist dieser Preisnachlass ein übliches Instrument, um Außenstände gering zu halten.
Skonto abziehen: Klare Verhältnisse sind wichtig
Um Unwirksamkeit vorzubeugen, sollten Unternehmer und Auftraggeber auf eine klare Regelung achten. Frist und Höhe des Skonto muss im Vorfeld vereinbart und eindeutig reglementiert werden.
Skonto abziehen ohne eine vertragliche Vereinbarung ist nicht rechtens. Hierbei ist es üblich, dass die Skontofrist mit Eingang der Rechnung beim Auftraggeber startet. Ein Sonderfall ist jedoch, wenn die Auftragsbestätigung bereits klare Zahlungsfristen und weitere Vereinbarungen enthält.
Bei fristgerechter Zahlung ist, sofern nicht anders vereinbart, nicht der Zeitpunkt der Zahlung fristrelevant, sondern der Eingang dieser Zahlung auf dem Konto des Auftraggebers. Rechtliche Grundlage für die Berechnung der Fristen finden sich in den Paragraphen §§ 186 ff. im BGB. Wird die Frist nach Tagen festgelegt, so sind stets Kalendertage und nicht Werktage gemeint.
Auch sollte vertraglich vereinbart sein, ob das Skonto sich bereits bei Anzahlungen oder Abschlagszahlungen abziehen lässt und wie es sich bei Teilzahlungen verhält, sollte eine Zahlung nicht rechtzeitig erfolgen.
Die Vereinbarung über all jene Rahmenbedingungen bezeichnet man auch als Skontoabrede. Sie ist für beide Seiten verbindlich. Liegt vor Rechnungsstellung keine solche Abrede vor, ist wiederum das Angebot auf der Rechnung maßgebend.
Die richtige Rechnung: Fallstricke beim Abzug von Skonto
Ohne ausdrückliche Vereinbarung können Kunden nicht einfach Skonto abziehen. Es besteht kein rechtlicher Anspruch auf Skonto, sofern dieser nicht zwischen den Vertragsparteien ausdrücklich vereinbart wurde.
Dennoch sollten Rechnungssteller aufmerksam Buch führen: Zieht ein Kunde eigenmächtig Skonto ab und erhält vom Gläubiger keinen Widerspruch, so gewährt dieser ihm diesen Preisnachlass – dies wird stillschweigender Skonto genannt.
Doch auch Kunden müssen ihre Rechnungen genau überprüfen: Erhält er eine Zahlungsaufforderung, deren Betrag falsch ausgewiesen ist, so hat er zwar einen Rechtsanspruch auf eine fehlerfreie Rechnungsstellung – dennoch kann bereits die Skontofrist beginnen. Diese ist nämlich nicht unbedingt abhängig von der Richtigkeit der gestellten Rechnung, es sei denn, dies ist vorab vertraglich ausdrücklich vereinbart.