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Wie viele Steuern zahlt eine GmbH? (Beispiele)

Beitragsbild. Links ist der Schriftzug "Betriebswirtschaft. GmbH & Steuern (+ Beispiele. Was ist eine GmbH? Was ist eine Mini-GmbH? Welche Steuern zahlt eine GmbH? " zu lesen. Rechts ist ein Piktogramm zu sehen, das eine Akte darstellt, die von einer linken Hand gehalten wird und mithilfe einer Lupe in der rechten Hand genauer untersucht wird.
Inhaltsverzeichnis

In Deutschland gab es im Jahr 2019 über 750.000 Kapitalgesellschaften, zu denen neben der Aktiengesellschaft (AG) vor allem die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) gehört. Damit zählen Kapitalgesellschaften neben den Einzelunternehmern zu den beliebtesten Rechtsformen in Deutschland.

Dieser Artikel geht in Praxisbeispielen auf die Mehrwerte und Besonderheiten bei der Besteuerung einer GmbH ein. Er erklärt am Beispiel der Gewerbesteuer, der Körperschaftssteuer und am Beispiel des Geschäftsführergehalts, warum es bei Unternehmensgründung lohnenswert sein kann, eine GmbH als Kapitalgesellschaft zu gründen. Schließlich ist die langfristige Steuer- und Abgabenlast eine wichtige Komponente für jedes Unternehmen und muss in die Kalkulation vor der Gründung einbezogen werden.

Was ist eine GmbH?

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung gehört in Deutschland zu den Kapitalgesellschaften. Wesentlicher Vorteil einer GmbH ist ihre Haftungsbeschränkung. Das macht die GmbH vor allem für Gründerinnen und Gründer interessant. Gegenüber ihren Gläubigern haftet die GmbH in der Regel ausschließlich mit ihrem Gesellschaftsvermögen. Bei Kreditverträgen oder Bürgschaften können abweichende Regelungen getroffen werden, die Gesellschafter zusätzlich verpflichten, mit ihrem Privatvermögen zu haften.

Was sind die Vorteile der GmbH?

Die Beliebtheit dieser Rechtsform hat zwei wesentliche Gründe. Zum einen haftet die GmbH ausschließlich mit ihrem Gesellschaftsvermögen.

Führt der Geschäftsführer einer GmbH seine Gesellschaft nach den Grundsätzen und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns, muss er im Falle einer Insolvenz nicht mit seinem Privatvermögen haften.

Gleichzeitig reizen Unternehmerinnen und Unternehmer die Steuervorteile und die gesicherte Besteuerung, die mit der Gründung einer GmbH einhergeht.

Wie erfolgt die Gründung einer GmbH?

Eine GmbH muss grundsätzlich von einem Gesellschafter gegründet werden. In den meisten Fällen besteht eine GmbH jedoch aus mehreren Gesellschaftern, die das Organ der Gesellschafterversammlung bilden.

Der Gesellschaftervertrag wird notariell beurkundet und die Gesellschaft im Handelsregister eingetragen.

Um haften zu können, muss im Mindestfall ein Stammkapital von 25.000 Euro von dem oder den Gesellschaftern in die Kapitalgesellschaft eingebracht werden. Jeder Gesellschafter muss mindestens 1 Euro zum Stammkapital beitragen.

Organe der GmbH

Neben der Gesellschafterversammlung bildet der Geschäftsführer das wichtigste Organ der GmbH. In vielen Fällen ist der Geschäftsführer identisch mit dem Gesellschafter. Er kann abweichend auch als angestellter Geschäftsführer tätig sein.

Als Geschäftsführer ist er für die gesamte Geschäftstätigkeit des Unternehmens zuständig. Er unterschreibt Kauf- und Darlehensverträge und tritt als Vertreter der Gesellschaft auf. Der Geschäftsführer vertritt somit die GmbH, die eine juristische Person darstellt.

Verträge werden grundsätzlich im Namen der Gesellschaft geschlossen und nicht vom Gesellschafter.

Bei mehr als 500 Beschäftigten überwacht der Aufsichtsrat den Geschäftsführer und seine Geschäftstätigkeit als oberstes Kontrollorgan.

Was ist eine Mini-GmbH und wie viel Steuern zahlt sie?

Die Mini-GmbH, auch bekannt als Unternehmensgesellschaft oder UG, ermöglicht die Gründung einer haftungsbeschränkten Gesellschaft schon ab einem symbolischen Stammkapital von nur einem Euro. Dies stellt eine attraktive Option für Gründer dar, die nicht sofort das für eine klassische GmbH erforderliche Stammkapital von 25.000 Euro aufbringen können.

Grundsätzlich unterliegt die Mini-GmbH denselben steuerlichen Regelungen wie eine klassische GmbH, das heißt, die Steuerlast einer Mini-GmbH ist dieselbe wie bei einer GmbH.

Ein signifikanter Unterschied zur GmbH stellt dabei aber die Rücklagenpflicht dar:

Die Mini-GmbH muss jährlich 25% ihres Gewinns zurücklegen, bis das Stammkapital die Schwelle von 25.000 Euro erreicht hat und somit in eine klassische GmbH umgewandelt werden kann.

Welche Steuern zahlt eine GmbH?

Eine GmbH zahlt in der Regel höchstens 30 % Steuern, die sich aus 15 % Körperschaftssteuer und in etwa 15 % Gewerbesteuer zusammensetzen. Im Gegensatz müssen Einzelunternehmer oder Personengesellschaften ihre Gewinne nach den gültigen Einkommensteuertabellen versteuern. Dies kann in der Praxis eine bis zu 18 % höhere Besteuerung zum Spitzensteuersatz von 48 Prozent bedeuten. Zusätzlich muss ebenfalls Gewerbesteuer bezahlt werden.

Was ist der Vorteil einer GmbH bei Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer?

Juristische Personen wie beispielsweise Kapitalgesellschaften zahlen in Deutschland auf ihre Gewinne eine Körperschaftssteuer in Höhe von 15 Prozent. Zusätzlich auf die errechnete Körperschaftssteuer werden 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag erhoben. Die gesetzliche Grundlage zur Zahlung der Körperschaftssteuer wird im Körperschaftsteuergesetz (KStG) geregelt. Zusätzlich zur Körperschaftssteuer sind Kapitalgesellschaften verpflichtet, die Gewerbesteuer in der Gemeinde zu zahlen, in der sie ansässig sind. Die Gewerbesteuer wird spezifisch mit einem Hebesatz von der Gemeinde festgelegt.

Da Einzelunternehmen ebenfalls der Gewerbesteuer unterliegen, ergibt sich für die GmbH als Kapitalgesellschaft in vielen Fällen ein steuerlicher Vorteil gegenüber einem Einzelunternehmen. Gleichzeitig kann eine GmbH keinen Steuerfreibetrag bei der Gewerbesteuer ansetzen. Dieser wird Einzelunternehmern oder Gesellschaftsformen wie der OHG, der GbR oder der KG gewährt. Er beträgt 24.000 Euro pro Kalenderjahr.

Körperschaftssteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer müssen somit grundsätzlich im Konvolut gesehen werden.

Beispiel 1

Eine GmbH in Frankfurt am Main weist ebenso wie ein Einzelunternehmer am selben Ort einen Gewinn von 50.000 Euro aus. Der Einzelunternehmen ist alleinstehend und ohne Kinder. Die Steuern für beide Geschäfte werden wie folgt berechnet:

SteuerartGmbHEinzelunternehmen
Gewinn vor Steuern50.000,00 €50.000,00 €
Körperschaftssteuer 15 %7.500,00 € 
Einkommensteuer lt. Tabelle 11.994,00 €
Solidaritätszuschlag412,50 €0,00 €
Gewerbesteuer

(Hebesatz 460 %)

8.050,00 €4.103,20 €
 15.962,50 €16.097.20 €

Beispiel 2:

Eine GmbH in Hamburg weist ebenso wie ein Einzelunternehmer am selben Ort einen Gewinn von 400.000 Euro aus. Der Einzelunternehmer ist verheiratet und hat keine Kinder. Die Steuern für beide Geschäfte werden wie folgt berechnet.

SteuerartGmbHEinzelunternehmen
Gewinn vor Steuern400.000,00 €400.000,00 €
Körperschaftssteuer 15 %60.000,00 € 
Einkommensteuer lt. Tabelle 149.726,00 €
Solidaritätszuschlag3.300,00 €8.234,93 €
Gewerbesteuer

(Hebesatz 470 %)

65.800,00 €61.767,40 €
 129.100,00 €219.728,33 €

Was die Beispiele verdeutlichen:

An beiden Beispielen ist ablesbar, dass die Steuer- und Abgabenlast grundsätzlich von den spezifischen Gegebenheiten abliegt. In großen Metropolen sind die Hebesätze für die Gewerbesteuer höher als in kleinen Städten oder Gemeinden. Gleichzeitig ist an den Beispielen nachvollziehbar, dass eine GmbH bei der Versteuerung hoher Gewinne Vorteile gegenüber einem Einzelunternehmer haben kann.

Da viele Einzelkomponenten ausschlaggebend sind, um die tatsächliche Steuerlast zu berechnen, kann keine einheitliche Aussage darüber getroffen werden, ob und wann eine GmbH in Bezug auf die Zahlung von Steuern lukrativer ist. Der geringere Steuersatz von 15 % ist gleichzeitig ein Indiz, dass die GmbH bei Ausnutzung aller steuerlichen Möglichkeiten einen Mehrwert gegenüber einem Einzelunternehmen haben kann.

Wichtig: Verdeckte Gewinnausschüttungen wie beispielsweise Leistungen an den Gesellschafter, die nicht berechnet werden, dürfen nicht gewinnmindernd angesetzt werden.

Ein weiterer Vorteil einer GmbH bezieht sich auf die Verluste in einem Geschäftsjahr. Durch den sogenannten Verlustvortrag können Verluste bei einer GmbH bis zu einer gewissen Grenze ins Vorjahr oder ins Folgejahr übertragen werden.

Was ist bei Geschäftsführergehalt und Gewinnausschüttung der GmbH zu beachten?

In vielen Gesellschaftsformen, zum Beispiel bei einem Einzelunternehmer ist das persönliche Gehalt nicht steuerlich absetzbar. Entnimmt ein Einzelunternehmer seinem Bankkonto regelmäßig einen gewissen Betrag für seine persönlichen Aufwendungen, werden diese steuerlich neutral als Privatentnahme gebucht. Ebenso hat der Einzelunternehmer die Möglichkeit, private Gelder für sein Unternehmen zu nutzen. In diesem Fall spricht man von einer Privateinlage.

Anders verhält es sich bei einer GmbH. Das Gehalt des GmbH-Geschäftsführers ist steuerlich als Unternehmensausgabe absetzbar, was einen zusätzlichen Mehrwert darstellt. Grundvoraussetzung hierfür ist, dass es sich um eine angemessene und regelmäßige Gehaltszahlung handelt, die individualvertraglich festgelegt wurde. Der Geschäftsführer muss von diesem Gehalt wie jeder andere Arbeitnehmer Einkommensteuer und weitere Abgaben abführen, die bei Einnahmen aus nicht selbstständiger Arbeit anfallen.

Sind Ausschüttung von Gewinnen an Gesellschafter der GmbH steuerbegünstigt?

Entstehen am Ende eines Geschäftsjahrs in einer GmbH Gewinne, stehen der Gesellschaft mehrere Verwendungsmöglichkeiten zur Verfügung. Vorstellbar ist, dass:

  • Die Gewinne als Kapitalrücklagen genutzt werden oder
  • Das die Gesellschafter die Gewinne in Teilen oder komplett aufteilen.

Werden entstandene Gewinne oder Dividenden nicht zur Bildung von Rücklagen verwendet, sondern an die Gesellschafter ausgeschüttet, unterliegen diese der Abgeltungssteuer. Der Gesellschafter hat für diese Zuflüsse eine pauschale Einkommensteuer in Höhe von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer zu entrichten.

Diese Art der Besteuerung ist für Unternehmen äußerst vorteilhaft, da sie vom Steuersatz weit unter dem Spitzensteuersatz von 42 Prozent liegt. Gesellschafter müssen abseits der Höhe der Gewinnausschüttung grundsätzlich 25 Prozent Einkommensteuer zahlen. Diese Regelung ist vor allem bei hohen Dividenden ein wichtiger Vorteil und ein probates Steuersparmodell.

Was ist das Teileinkünfteverfahren bei einer GmbH?

Interessant kann ebenfalls eine Besteuerung nach dem Teileinkünfteverfahren sein. Gesellschafter können von der Möglichkeit des Teileinkünfteverfahrens Gebrauch machen, wenn sie zu mindestens 25 Prozent am Unternehmen beteiligt sind. In diesem Fall wird ihre Dividende im ersten Schritt zu 60 Prozent versteuert. Die restlichen 40 Prozent erhalten sie komplett steuerfrei.

Neben größeren Unternehmen profitieren von dieser Regelung vor allem erfolgreiche Ein-Mann-GmbHs oder Familienunternehmen, bei denen beispielsweise vier Familienmitglieder jeweils 25 Prozent der Unternehmensanteile halten. Die Finanzämter prüfen die Möglichkeit dieser Besteuerungsform im Rahmen der sogenannten Günstigerprüfung. Als Günstigerprüfung beschreibt man im deutschen Steuerrecht die Überprüfung des Finanzamtes, welche Steuervariante für den Steuerpflichtigen im Falle eines Wahlrechts günstiger ist.

Wichtig: Wird das Unternehmen verkauft, besteht ebenfalls die Möglichkeit, die Gewinne nach dem Teileinkünfteverfahren vorzunehmen. Voraussetzung hierfür ist, dass Anteilseigner seit mindestens 5 Jahren am Unternehmen beteiligt sind.

Wie profitiert eine GmbH von einer Vermietung oder Verpachtung?

Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung sind grundsätzlich steuerpflichtig. Abhängig von der Höhe des Einkommens des Unternehmens können wiederum Steuern bis zum Spitzensteuersatz von 42 Prozent unvermeidlich werden. Vermietet oder verpachtet eine GmbH Immobilien, werden im Gegensatz ausschließlich 15 Prozent Körperschaftssteuer fällig. Die Vermietung oder Verpachtung von Geschäftsräumen kann aus dieser Überlegung heraus eine weitere lukrative Einnahmequelle für GmbHs sein, die über zusätzliche Geschäftsräume oder Fertigungsstätten verfügen, die nicht für den eigenen Geschäftsablauf benötigt werden.

Ist die Gründung einer GmbH aus steuerlichen Überlegungen sinnvoll?

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist der wesentlichsten und beliebtesten Kapitalgesellschaften in Deutschland. Steuerlich unterliegt sie vor allem der Körperschaftssteuer, die in Deutschland grundsätzlich 15 Prozent beträgt. Vom individuellem Körperschaftssteuerbetrag, der auf Gewinne bezahlt werden muss, werden zusätzlich 5,5 % Solidaritätszuschlag fällig.

Darüber hinaus sind GmbHs verpflichtet, in ihrer jeweiligen Gemeinde Gewerbesteuer zu bezahlen. Für Kapitalgesellschaften gibt es abweichend zu Personengesellschaften keinen Freibetrag bei der Gewerbesteuer. Die Gewerbesteuer wird auf die objektive Ertragskraft des Unternehmens erhoben und beträgt 3,5 %. Gemeinden sind berechtigt, einen sogenannten Hebesatz zu verlangen. Dieser liegt in wirtschaftsstarken Städten und in Ballungsgebieten in der Regel höher als in ländlichen Bereichen.

Grundsätzlich kann nicht gesagt werden, dass die Gründung einer GmbH Steuervorteile gegenüber anderen Gesellschaftsformen hat, da bei der Berechnung der Steuerlast von Unternehmen grundsätzlich viele Einzelheiten berücksichtigt werden müssen. Gleichzeitig kann der niedrige Steuersatz von 15 % Körperschaftssteuer gegenüber einem Spitzensteuersatz von 42 % bei der Einkommensteuer ein Mehrwert sein.

Darüber hinaus überzeugt das GmbH-Modell bei der Haftungsfrage, da ausschließlich mit dem Vermögen der Gesellschaft gehaftet wird. Unternehmer, die mit der Gründung einer GmbH liebäugeln, sollten sich grundsätzlich von Fachanwälten und Steuerberatern beraten lassen, um den für sie besten und lukrativsten Weg in Bezug auf die Gesellschaftsform zu finden.