Was macht der Aufsichtsrat?

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Der Aufsichtsrat ist ein Kontrollgremium einer Kapitalgesellschaft.Für die Unternehmensführung einer deutschen Aktiengesellschaft ist der Vorstand verantwortlich.Diesen zu kontrollieren, um Misswirtschaft oder Fehlverhalten aufzudecken, obliegt dem Aufsichtsgremium.Dass solch ein Rat nötig ist und vorhanden sein muss, ist teilweise gesetzlich vorgeschrieben oder aber findet sich in der Satzung oder dem Gesellschaftsvertrag der Organisation wieder.

Gesetzliche Regelungen rund um den Aufsichtsrat

Die Rechtsgrundlage der Arbeit des Aufsichtsrates ist in den §§ 95 bis § 116 Aktiengesetz verankert.Laut diesem Gesetz ist die Einrichtung eines Aufsichtsrates für Aktiengesellschaften und Genossenschaften ab einer gewissen Größe verpflichtend.Unter bestimmten Voraussetzungen muss auch eine GmbH einen Aufsichtsrat bilden, zum Beispiel dann, wenn das Unternehmen mehr als 500 Mitarbeiter umfasst (§ 1 Abs. 1 Nr. 3 DrittelbG.).In Deutschland gilt zudem das Dualistische System.Im Klartext heißt das, dass Vorstand und Aufsichtsrat gesonderte Gremien darstellen.

Was macht der Aufsichtsrat konkret? Aufgaben und Befugnisse

Hauptaufgabe des Aufsichtsrates ist es, die Geschäftsführung – das heißt den Vorstand – zu überwachen.Um dies tun zu können, kann er beispielsweise Geschäftsführungsmaßnahmen von seiner Zustimmung abhängig machen. Außerdem gehören die Prüfung von Konzern- und Jahresabschluss zu seinen Pflichten.Grundsätzlich vertritt der Rat die Gesellschaft – also auch die Arbeitnehmer – gegenüber dem Vorstand.Er kann Vorstandsmitglieder für maximal 5 Jahre in ihr Amt berufen, ihre Bestellung aufgrund wichtiger Gründe aber auch widerrufen.

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Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat hat aus mindestens drei Mitgliedern zu bestehen.In der Satzung des jeweiligen Unternehmens kann auch eine bestimmte höhere Zahl an Aufsichtsräten vorgesehen sein.Grundsätzlich muss die Zahl der Mitglieder jedoch durch drei teilbar sein, damit der Rat mehrheitsfähige Entscheidungen treffen kann. Die Höchstzahl richtete sich nach der Höhe des Grundkapitals des Unternehmens. Mehr als 21 Räte sind jedoch nicht zulässig.Der Aufsichtsrat besteht aus Vertretern der Anteileigner des jeweiligen Unternehmens oder der Gesellschaft und in den meisten Fällen aus Stellvertretern der Arbeitnehmer.

Geschäftsordnung regelt Verhältnisse

Was der Aufsichtsrat konkret macht, ist durch die Satzung der Aktiengesellschaft geregelt.Darüber hinaus verfügt quasi jeder Rat über eine eigene Geschäftsordnung, welche die Zusammenarbeit zwischen Vorstandsmitgliedern und Aufsichtsräten regelt.Für spezielle Themen gibt es in der Regel spezielle Ausschüsse.Üblicherweise sind ein eigener Prüfungsausschuss sowie ein Personalausschuss vorhanden.

Sitzungen des Aufsichtsrates: Zweimal im Kalenderhalbjahr sind Pflicht

Ist die jeweilige Gesellschaft an der Börse notiert, muss der entsprechende Aufsichtsrat seine Sitzungen mindestens zweimal im Kalenderhalbjahr abhalten.Handelt es sich um eine nichtbörsennotierte Gesellschaft obliegt es der Entscheidungsgewalt des Rates, ob eine Sitzung im Kalenderhalbjahr genügt.