Was sind langfristige Rückstellungen und worauf muss geachtet werden?
Rückstellungen werden gebildet, um Zahlungsverpflichtungen in der Zukunft nachkommen zu können. Langfristige Rückstellung haben, wie der Name ja schon verrät, das Datum der Fälligkeit noch weit vor sich liegen. Ab wann ist aber nun eine Rückstellung als langfristig zu betrachten, welche Arten der Rückstellung können gebildet werden und welche Besonderheiten gilt es zu beachten?
Die Restlaufzeit für langfristige Rückstellungen
Ab wann eine Rückstellung als langfristige Rückstellung gilt, ist im Handelsgesetzbuch (HGB) in Paragraph 253 Absatz 2 festgelegt. Hier heißt es: „Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abzuzinsen.“
Beträgt die Restlaufzeit der Rückstellung also mehr als 1 Jahr, ist diese als langfristig zu betrachten.
Langfristige Rückstellungen: Die Abzinsung
Anders als Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr sind langfristige Rückstellungen abzuzinsen. Es wird also von einem zukünftigen Barwert, der zur Erfüllung des Ereignisses zu erwarten ist, zurückgerechnet. Die Berechnung dieser Abzinsung erfolgt mittels einer einfachen Formel und des Abzinszungsfaktors.
Die jeweilig anzuwendenden Zinssätze werden durch die Deutsche Bundesbank festgelegt und sind jeweils der neuesten Veröffentlichung auf der Homepage der Deutschen Bundesbank einzusehen.
Welche Rückstellungsarten gibt es für langfristige Rückstellungen?
Das HGB sieht in Paragraph 266 zur Gliederung der Bilanz 3 Arten von Rückstellungen vor: die Pensionsrückstellungen, die Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen. Steuerrückstellungen sind im Regelfall vom Geschäftsjahr, in dem die Steuerbelastung entsteht, für das nächste Geschäftsjahr, in dem sie zu entrichten ist, zu bilden. Daher beträgt die Restlaufzeit der Steuerrückstellungen nicht über 1 Jahr und diese sind demzufolge nicht als langfristige Rückstellungen anzusehen.
Als langfristige Rückstellungen gelten Pensionsrückstellungen im Allgemeinen und sonstige Rückstellungen im Einzelfall.
Langfristige Rückstellungen: Pensionsrückstellungen
Die wohl eindeutigste Lage ergibt sich bei der Pensionsrückstellung. Die Beiträge, die das Unternehmen für Mitarbeiter zur betrieblichen Altersvorsorge rückstellt, sind langfristig und werden oftmals nicht nur über Jahre, sondern über Jahrzehnte gebildet.
Durch diese besonders langen Restlaufzeiten ist der Zinsaufwand bei Pensionsrückstellungen ein Faktor, dem besondere Beachtung gewidmet werden sollte.
Langfristige Rückstellungen für sonstige Rückstellungen
Unter sonstige Rückstellungen sind alle Rückstellungen gesammelt, die nicht als Steuer- oder Pensionsrückstellungen gebildet werden. Sonstige Rückstellungen müssen den gesetzlichen Anforderungen nach Paragraph 249 HGB entsprechen. Langfristige Rückstellungen ergeben sich zumeist im Falle von Rückstellungen für Gewährleistungen, Altersteilzeit, Dienstjubiläen, Sterbegelder oder Archivierungskosten.
Am Beispiel von Gewährleistungen lässt sich erahnen, dass die Bildung dieser langfristigen Rückstellungen nicht immer ganz einfach ist. Wenn zum Beispiel für ein Produkt eine Garantiezeit von 10 Jahren besteht, ist es nicht immer einfach, die tatsächlichen Gewährleistungsfälle zu kalkulieren. Dies handhabt das HGB mit der Formulierung, dass Rückstellungen nach „vernünftiger kaufmännischer Beurteilung“ zu bilden sind.
Das Vernunftsprinzip bei langfristigen Rückstellungen
Diese vernünftige kaufmännische Beurteilung spielt bei den langfristigen Rückstellungen eine besondere Rolle. Nicht nur, dass durch die lange Restlaufzeit erhebliche Summen zurückgestellt werden und bei unrealistischer Ansetzung der Rückstellungen schnell der Verdacht der Bilanzverwässerung aufkommen kann. Auch die Tatsache, dass die Differenzbeträge bei Auflösung der Rückstellungen wieder dem Gewinn zugeführt beziehungsweise als Aufwand aufgebracht werden müssen, sollte dazu führen, dass langfristige Rückstellungen immer mit der notwendigen Sorgfalt berechnet werden.